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Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 17:25
von Elevation
Tach Leute
hab ne frage an euch und zwar habe ich vor nem guten halben jahr beim VAG Händler einen gebrauchten Octi 1.8 Combi gekauft. Mir wurde gesagt dass ich auf Getriebe und Motor ein Jahr gewährleistung habe. Nun war ich in der Werkstatt weil der Motor unrund lief und spritverbrauch höher war.
Fazit LMM überm Jordan.
Was meint ihr. müsste ich das jetzt bezahlen oder nicht? Vielleicht weiss da einer genauer Bescheid. Beim VAG-Händler bekam ich leider keine Antwort da niemand von den Verantwortlichen heute beim holen noch da war.
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 17:36
von Küster
Gewährleistung bezieht sich nur auf Sachmängel, die bei der Auslieferung schon waren/hätten gesehen werden müssen.
Hat er dir keine Garantie gegeben?
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 17:39
von Elevation
ja mein ich doch diese gebrauchtwagen garantie auf motor und getriebe glumps ^^
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 17:41
von Küster
Die ist in der Regel mit einer gewissen Selbstbeteiligung. Manchmal ein bestimmter Betrag oder Prozentsatz der Reparatursumme pro Schadensfall.
Hast du die Garantiebedingungen schriftlich? Da sollte alles drinstehen.
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 18:12
von Elevation
weiss nich müsste mal nachschauen als ich ihn aber hingebracht habe und er meinte es sei die drosselklappe sagte er alles unter 100€ fällt nicht unter die garantie also muss ich dann 100€ zahlen und damit hat sichs vermutlich oder?
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 21:48
von Küster
Das heisst theoretisch dass wenn es unter 100,- € kostet du es zahlen musst. Wenn es teurer wird, dann sollte alles über 100,-€ von der Garantie übernommen werden.
Aber schau trotzdem nochmal in die Garantiebedingungen und wenn du keine hast, lass sie dir vom Händler geben(muss er dir aushändigen).
Bei manchen Garantien hat man nur 50,-€ selbst zu zahlen, alles andere übernimmt die Garantie.
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 22:23
von Snow-White
Die Frage an sich richtet sich an die Hellseher hier im Forum. Diese sollen dem Fragesteller seine Gewährleistungsbestimmungen erläutern.
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 22:59
von Elevation
ich hatte nur um solche mutmasungen gefragt wie sie mir auch bewantwortet wurden... solche themen kommen vielleicht auch mal im freundeskreis auf und dort wird man nicht ironisch an "hellseher" weitergeleitet.
Dank dir Küster hast mir geholfen
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 27. Februar 2008 23:01
von Küster
Re: Gewährleistung Gebrauchtwagen
Verfasst: 28. Februar 2008 09:16
von Grobie
Hallo,
irgendwo hab ich das hier schon mal geschrieben, ich machs aber gerne nochmal weil ja scheinbar immer noch Unklarheit herscht.
Hier beim ADAC ist das schön und lang erklärt:
zum Artikel.
Und hier die vereinfachte Kurzfassung:
Kauft man einen Gebrauchtwagen beim Händler (nicht privat) haftet der Händler
IMMMER mindestens ein Jahr für Sachmängel (
Sachmängelhaftung). Das muss nirgendwo stehen, das ist seit 2002 Gesetz. Das passiert bei gewerblichen Käufen automatisch.
Sachmängelhaftung hat auch nichts mit
Garantie zu tun. Das sind unterschiedliche Dinge.
Wichtig bei der
Sachmängelhaftung ist,
wann ein Mangel auftritt. Tritt der Mangel innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf auf, geht man davon aus der Mangel war schon bei Kauf vorhanden und der Händler muss ohne Kosten für den Käufer den Schaden beheben. Tritt der Mangel erst im zweiten halben Jahr nach Kauf auf, muss der Käufer beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.
Gebrauchtwagengarantie schliesst man zusätzlich ab, muss man aber nicht (allerdings kann der Händler auch sagen "ohne extra Gebrauchtwagengarantie verauf ich Dir den Wagen nicht").
Die Gebrauchtwagengarantie entbindet den Händler aber nicht von der Sachmängelhaftung. Wenn der Wagen innerhalb des ersten halben Jahres kaputt geht, muss der Händler kostenlos den Schaden beheben. Viele Händler versuchen einen über den Tisch zu ziehen und sich vor der Sachmängelhaftung zu drücken und sagen: "Du hast ja Gebrauchtwagengarantie mit Selbstbeteiligung, das macht dann 200 €!" Das darf der aber nicht, wenn noch die Sachmängelhaftung gilt.
Was wann wie wo gilt muss natürlich jeder für seinen Fall entscheiden.
Gruß, Grobie