Wer haftet/zahlt für Folgeschäden?
Verfasst: 11. April 2008 16:52
hallo,
vor ein paar wochen machte sich meine sterbende lichtmaschine bemerkbar mit aufleuchten der airbag-, motor-, abs-leucht und was man nicht sonst noch so alles im armaturenbrett hat. hinzu kam dann noch das das fahrzeug (ein 2.0 Octavia I mit 115 ps baujahr 2002) komplett liegenblieb.
das abschleppen zum nächstmöglichen skoda händler wurde ja noch auf die kappe der mobilitätsgarantie übernommen. das die kosten, oder zumindest ein teil davon, über die gebrauchtwagengarantie laufen die noch besteht bin ich gerade noch am abwarten was die garantiegebende gesellschaft bereit ist zu erstatten.
beim feststellen was den kaputt sei, bzw. wobei ja schon der verdacht auf lichtmaschine bestand, kam beim versuchten starten des fahrzeugs, was auch teilweise klappte, rauch aus dem motorraum, genug das die mechaniker es für nötig hielten einen feuerlöscher zu holen. die lichtmaschine wurde im weiteren gewechselt und mir das fahrzeug als "funktionsfähig" übergeben. ein paar tage später spielte mein octavia wieder disco im armaturenbrett, daraufhin fuhr ich wieder zu dem händler und dieser las das steuergerät aus und tat dies als "sporadischen fehler" ab. nun denn, die lichter erloschen und mein skoda lief so wie er es sollte, bis heute.
heute kamen die lampen abermals, hinzu kam noch ein kurzzeitiger leistungsverlust. abermals fuhr ich zu dem händler und dieser fand diesmal heraus das ein kabel das an die batterie angeschlossen ist stark verbrannt ist, was natürlich den rauch beim ersten werkstattbesuch erklären würde. damals wurde zwar geschaut aber dieses kabel definitiv nicht entdeckt wobei es wirklich keine versteckte stelle ist. auf meine frage hin ob dies nicht ein fehler der werkstatt bzw. zumindest ein folgeschaden durch das dauernde anlassen des fahrzeugs um den fehler zu finden sei wurde ich mit technischen gefasel versucht zum schweigen zu bringen.
gut ok ich bin kein mechaniker aber für doof verkaufen lassen muss man sich ja nicht und fragen kostet ja bekanntlich auch nichts. also wer haftet in so einem fall? muss ich wirklich für den fehler der werkstatt aufkommen? mein menschenverstand sagt mir einfach das wenn ich für jemand anderen etwas reparieren soll und dabei etwas anderes kaputt mache muss ich dafür grade stehen und es ausbessern.
ich danke schonmal für eure erfahrungen die ihr evtl selbst schon in so einem fall gemacht habt und allgemeine tipps, sowie mögliche rechtliche tipps.
gruß chris
vor ein paar wochen machte sich meine sterbende lichtmaschine bemerkbar mit aufleuchten der airbag-, motor-, abs-leucht und was man nicht sonst noch so alles im armaturenbrett hat. hinzu kam dann noch das das fahrzeug (ein 2.0 Octavia I mit 115 ps baujahr 2002) komplett liegenblieb.
das abschleppen zum nächstmöglichen skoda händler wurde ja noch auf die kappe der mobilitätsgarantie übernommen. das die kosten, oder zumindest ein teil davon, über die gebrauchtwagengarantie laufen die noch besteht bin ich gerade noch am abwarten was die garantiegebende gesellschaft bereit ist zu erstatten.
beim feststellen was den kaputt sei, bzw. wobei ja schon der verdacht auf lichtmaschine bestand, kam beim versuchten starten des fahrzeugs, was auch teilweise klappte, rauch aus dem motorraum, genug das die mechaniker es für nötig hielten einen feuerlöscher zu holen. die lichtmaschine wurde im weiteren gewechselt und mir das fahrzeug als "funktionsfähig" übergeben. ein paar tage später spielte mein octavia wieder disco im armaturenbrett, daraufhin fuhr ich wieder zu dem händler und dieser las das steuergerät aus und tat dies als "sporadischen fehler" ab. nun denn, die lichter erloschen und mein skoda lief so wie er es sollte, bis heute.
heute kamen die lampen abermals, hinzu kam noch ein kurzzeitiger leistungsverlust. abermals fuhr ich zu dem händler und dieser fand diesmal heraus das ein kabel das an die batterie angeschlossen ist stark verbrannt ist, was natürlich den rauch beim ersten werkstattbesuch erklären würde. damals wurde zwar geschaut aber dieses kabel definitiv nicht entdeckt wobei es wirklich keine versteckte stelle ist. auf meine frage hin ob dies nicht ein fehler der werkstatt bzw. zumindest ein folgeschaden durch das dauernde anlassen des fahrzeugs um den fehler zu finden sei wurde ich mit technischen gefasel versucht zum schweigen zu bringen.
gut ok ich bin kein mechaniker aber für doof verkaufen lassen muss man sich ja nicht und fragen kostet ja bekanntlich auch nichts. also wer haftet in so einem fall? muss ich wirklich für den fehler der werkstatt aufkommen? mein menschenverstand sagt mir einfach das wenn ich für jemand anderen etwas reparieren soll und dabei etwas anderes kaputt mache muss ich dafür grade stehen und es ausbessern.
ich danke schonmal für eure erfahrungen die ihr evtl selbst schon in so einem fall gemacht habt und allgemeine tipps, sowie mögliche rechtliche tipps.
gruß chris