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HILFE !!! Gravur Heckscheibe

Verfasst: 4. Dezember 2003 00:50
von black_boy
Hallo alle.
Habe ein Problem, ich lies bei meinem Octi vor 6 mon. eine Gravur
auf die Heckscheibe machen und leider habe ich erst gestern erfahren
das es nicht zulässig ist :evil: . Hat einer von euch eine Erfahrung damit?
Kann man durch eine Einzelabnahme eintragen :( ? Und wenn ja, dann wo und wie teuer?

DANKE!!!

Verfasst: 4. Dezember 2003 06:40
von rb598
Auch Hallo,

Also die einzige Gravur die ich kenne, ist das aufbringen der Fahrgestellnummer. Dafür bekommst Du eine ABE bzw. kannst du dieses eintragen lassen.

Verfasst: 4. Dezember 2003 08:44
von Rotzgöre
Hallo,
ich hatte auf meinem Golf 2 eine Gravur und mein Mann hat auf seinem Bus eine. Wir haben keine Probleme damit, man hat uns deswegen auch noch nicht angehalten. Ich würde mir keine Sorgen machen deswegen. :wink:

Verfasst: 4. Dezember 2003 10:33
von C|Y|R|U|S
rb598 hat geschrieben:Auch Hallo,

Also die einzige Gravur die ich kenne, ist das aufbringen der Fahrgestellnummer. Dafür bekommst Du eine ABE bzw. kannst du dieses eintragen lassen.
Was hat das bitte mit dem Thema zu tun??????????
Es geht um Glasgravuren!

Rotzgöre hat geschrieben:Hallo,
ich hatte auf meinem Golf 2 eine Gravur und mein Mann hat auf seinem Bus eine. Wir haben keine Probleme damit, man hat uns deswegen auch noch nicht angehalten. Ich würde mir keine Sorgen machen deswegen.
Ich geh mal stark davon aus, das du und dein Mann die Gravur an der Seitenscheibe habt, bzw. hattet, das ist ja nicht das Problem (weil erlaubt), hier gehts um die Heckscheibe (nicht erlaubt).

@ black_boy:
Tja, Pech gehabt, würd ich mal sagen, eingetragen bekommst du sowas nie und nimmer, und falls du doch einen findest (was ich nicht glaube), dann kann dir die Polizei das genauso schnell wieder austragen.
Ich würd sagen, es kommt darauf an, wie groß das Teil ist, wenns recht klein ist, dann wirds eh keiner bemängeln.

gruß
Christoph

Verfasst: 4. Dezember 2003 11:23
von Oldman
Was hat das bitte mit dem Thema zu tun??????????
Es geht um Glasgravuren!
Ja und nun? Die Fahrgestellnummer wird ins Glas geätzt oder gefräst. Und nur diese Nummer ist zulässig da es dafür eine Freigabe vom Hersteller geben tut.

Ich geh mal stark davon aus, das du und dein Mann die Gravur an der Seitenscheibe habt, bzw. hattet, das ist ja nicht das Problem (weil erlaubt), hier gehts um die Heckscheibe (nicht erlaubt).
Falsch!!! Gravuren sind grundsätzlich nicht erlaubt da dadurch die Struktur des Glases geändert wird.

Verfasst: 4. Dezember 2003 12:12
von digidoctor
da es dafür eine Freigabe vom Hersteller geben tut.
:o

Verfasst: 4. Dezember 2003 12:43
von Oldman
Ähm ich meinte natürlich das der Anbieter für dieses Ätzset eine ABE oder Tüvgutachten dafür hat.

Verfasst: 4. Dezember 2003 13:04
von basenji-fan
Tja, wo und wie groß ist denn die Gravur?
Entweder fahren und damit leben können das man erwischt wird oder einem die Heckscheibe z. B. bei einer Brückendurchfahrt rausfliegt oder eine neue Scheibe einsetzen. Oder mach einen Aufkleber drüber.

Verfasst: 4. Dezember 2003 15:28
von rb598
Oder mach einen Aufkleber drüber.
Auszug aus dem Gutachten des Materialprüfungsamtes Dortmund:
- Für die Anbringung von zusätzlichen Aufklebern ist die Verlautbarung des Bundesministers für Verkehrs vom 2.10.1986 - StV 13/36.16.03 (VkBI 1986, S. 557) zu beachten. :)

Verfasst: 4. Dezember 2003 17:53
von Rotzgöre
"C/Y/R/U/S"
Auf den Golf hatte ich Heckscheibe und Seitenscheiben mit Gravur.
Beim Bus haben wir die Heckscheibe.
Wie gesagt keine Probleme !!!!!