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Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 28. August 2008 20:16
von art1972
Ich möchte gerne mal wissen, wie es bei uns in NRW mit dem Auto waschen vor der ( eigenen ) Haustür aussieht.
Gibt es da gesetzliche Regelungen ?
Wohne übrigens im Kreis UN
und wasche meinen Wagen auf einem Grundstück, dass zwar zu meinem Haus gehört, aber immer zugänglich bleiben muss, es handelt sich um einen so genannten Gemeinschaftshof, der als Wende- und Abstellplatz für mich und 3 andere Hausbesitzer dient, die Häuser sind quasi im Quadrat angeordnet.
Das Wasser fließt dabei auf mein Grundstück in "meine" Kanalisation. ( Ich weiß natürlich, dass am Ende alles in der öffentlichen Kanalisation landet )
Ich habe übrigens keine Probleme mit meinen Nachbarn, mich würde nur mal interessieren, wie es mit der Rechtslage aussieht.
Danke für alle posts
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 28. August 2008 21:12
von mlgg
ist zwar bochum, aber bundesweit ist es ähnlich geregelt:
Autowäsche, privat
Der umweltbewusste Autobesitzer wäscht sein Fahrzeug in Waschanlagen oder auf eingerichteten Waschplätzen, da dort eine Abwasserbehandlungsanlage vorhanden ist und oftmals über eine Kreislaufführung ein sparsamer Wasserverbrauch gewährleistet wird.
Individuelle Kfz.-Oberflächenwäschen sind nach der Bochumer Sicherheitsverordnung auf öffentlichen Straßen nur mit reinem Wasser und ohne Einsatz eines Hochdruckreinigers erlaubt. Allerdings ist nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen das Waschen der Fahrzeuge von Hand durch private Autobesitzer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen generell verboten.
Bei Autowäschen auf privaten Flächen bitte Auskünfte beim Tiefbauamt oder beim Umwelt- und Grünflächenamt einholen
und:
Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist kein Verkehrsvorgang. Ein Auto, das gewaschen wird, stellt insoweit ein Verkehrshindernis im Sinne des § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar.
und nicht zu vergessen:
Darüber hinaus ist es nach Art. 32 Abs. 1 Satz 1 StVO verboten die Straße zu benetzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO sind z. B. dann erfüllt, wenn ein Auto auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bei Frostgefahr gewaschen wird, da dann durch Glatteisbildung eine Gefährdung oder Erschwernis des Verkehrs auftreten kann.
ein abspülen mit klarem wasser ohne mechanische einwirkung -wie z.b. schwamm oder kärcher, sowie ohne chemische hilfsmittel ist auf privatgrundstücken erlaubt.
wenn mechanische hilfsmittel eingesetzt werden, muss ein entsprechender abscheider vorhanden sein! (denn die wenigsten privatleute besitzen)
bevor wieder einige schlaumeier kommen und sagen "ich wasche schon immer mein auto in meinem hof und hatte noch nie probleme..."
mag ja sein, rechtlich ist es untersagt. das ist fakt. und dann liebe mitbürger, seid imer recht lieb und nett zu euren nachbarn, denn eine anzeige wird richtig teurer!
wir reden hier von einigen tausend an strafe plus event. schadensersatz ansprüche. wer es nicht glaubt sollte sich bei der unteren wasserbehörde seines zuständigkeitsbereiches informieren.
und es ist in der tat sehr leicht nachweisbar wer, wann, was, wo in die kanalisation eingeleitet hat!
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 28. August 2008 23:53
von Babyracer
Jep, verboten ja. Aber mit rein biologisch abbaubaren Putzmitteln ist IHMO auch nicht verboten. Es geht hauptsächlich um die drohende Wasserverschmutzung, wenn man z.B. scharfe Felgenreiniger benutzt. Und auf dem Privatgrund gilt es genauso. Es darf nichts schädliches in den Abwasser- und/oder Regenwasserkanal gespült werden.
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 4. September 2008 13:24
von octimal
Unabhängig von NRW oder außerhalb, von verboten oder erlaubt:
Es sind nicht nur die Reiniger, die in die Kanalisation bzw. das Grundwasser gelangen, sondern z.B. auch damit gelöste Schmierstoffe usw. und das ist bestimmt nicht umweltfreundlich!
Außerdem: Autowaschen von Hand mag ja für den Aufbau und Erhalt einer emotionalen Beziehung zum fahrbaren Untersatz förderlich sein, aber gibt es wirklich keine sinnvollere und / oder spannendere Freizeitbeschäftigung?
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 4. September 2008 13:31
von Babyracer
Und genau da sehe ich den Widerspruch in sich. Wenn jemand mit seinem runtergekommenden und ölverkrusteten Karren am Supermarktparkplatz steht und dort ein neues Ölvorkommen eröffnet ist das "relativ" nicht verboten. Und wenn man mit seinem Auto bei starkem Regen fährt, bleiben Dreck und Schmierstoff mit Sicherheit auch genau da, wo sie hinsollen.
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 5. September 2008 13:28
von Reox
Babyracer hat geschrieben:Und wenn man mit seinem Auto bei starkem Regen fährt, bleiben Dreck und Schmierstoff mit Sicherheit auch genau da, wo sie hinsollen.
Da wir keinen Einfluss auf das Wetter haben, ist das in diesem Fall
unvermeidbar.
Da wir aber Einfluss auf den Ort unserer Autowäsche haben, ist Verunreinigen des Wassers hier
vermeidbar.
Da liegt der Unterschied...
mfg
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 5. September 2008 13:49
von Babyracer
Für manchen ist es aber auch unvermeidbar das Auto zuhause zu waschen.
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 5. September 2008 14:21
von Chief
Wie muß man dieses denn verstehen?
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 5. September 2008 14:42
von Babyracer
Na wenn jemand ein Show & Shine Auto hat, fährt man damit wohl kaum in die Waschanlage. Und wenn ein Treffen an einem Sonntag stattfindet, haben die meisten Waschanlage ja auch zu, zumindest bei uns in Bayern. Und da bleibt eigentlich nur Heimwäscher oder Katzenwäsche auf der Strasse übrig.
Re: Auto zuhause per Hand waschen in NRW - verboten ?
Verfasst: 5. September 2008 14:48
von Jopi
Bei so einer Argumentation kann einem schon schwindlig werden...