Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
Benutzeravatar
dr_mordio
Regelmäßiger
Beiträge: 116
Registriert: 24. September 2005 20:30
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2008
Motor: 2,0 TDI DSG DPF
Kilometerstand: 0

Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von dr_mordio »

Hallo,

da in wenigen Tagen mein neuer O² als Leasingfahrzeug kommt, würde ich gerne wissen was an einem Leasingfahrzeug so erlaubt ist.
Mein Bisheriger O² war Sahara Beige. Die Farbe hat jetzt nicht so den Wunsch zum Aufrüsten in mir geweckt.

Aber der Neue ist ein Combi in BlackMagic.
Da gibt es eine Menge die man machen könnte.

Z.B. sehen mir bei schwarz die Scheinwerfer durch den hohen Kontrast vom Chrome zum Schwarz viel zu groß aus.

Ist es erlaubt an einem Leasingfahrzeug die Milotec Scheinwerferblenden anzubauen?
Ist ja in dem Sinne keine Wertminderung die dem Wagen wiederfährt, sondern eher eine Aufwertung.

Oder sind die Blenden wieder demontierbar, da sie ja "nur" geklebt sind? (Ist mir egal ob sie dabei kaputt gehen, hauptsache der Xenon-Scheinwerfer bleibt dabei ganz)

Den Grill werde ich Evtl auch tauschen oder Folieren lassen, aber dafür besorge ich mir einen Neuen, so das ich das wieder Rückrüsten kann.

Evtl. kommen irgendwann auch noch LED-TFLs rein, aber dafür habe ich schon neue original Gitter(die 3 Teile zwischen den Neblern) so das ich daran rumsägen und bohren kann :D

Was ist den sonst noch im Rahmen des Möglichen, bei einem Leasingfahrzeug? Und was ist ein absolutes "No Go"?

MfG
Alex
O² Combi 2.0TDi DSG DPF, Elegance in black-magic mit Columbus Navi + Licht&Design Paket, Dynamic-Paket, Sun Set und silberner Dachreling, RS-Reflektoren und sportliche Rentnerlappen :D
Achja, und serienmäßig verbautem WiWaSi ;-)
Benutzeravatar
insideR
Violaolist
Beiträge: 15085
Registriert: 20. März 2003 20:07
Baujahr: 0
Modelljahr: 0
Motor: keine Angabe
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 0

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von insideR »

Verkäufer fragen. Er muß die Karre später zurücknehmen.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
maler
Regelmäßiger
Beiträge: 96
Registriert: 17. Juni 2008 21:17

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von maler »

eigentlich ist alles erlaubt,
was wieder rückgängig gemacht werden kann
Wenn du irgendwo bohrst, musst du das zerstörte Teil
wieder in den Original zustand bringen.
V/RS TDI CR Combi/ Black Magic Perleffekt
http://futureangels.eu/wcb/index.php?page=Index
Benutzeravatar
Mica
Frischling
Beiträge: 40
Registriert: 14. August 2008 20:50
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2009
Motor: RS TDI CR
Kilometerstand: 19000
Spritmonitor-ID: 0

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von Mica »

Ich kenne das von unseren Leasing-Fahrzeugen der Firma. Da ist das erlaubt, was Du anschliessend vor Rückgabe wieder rückstandslos zurückbauen kannst. Ein anderer Grill ist da zB kein Problem, bei den geklebten Scheinwerferblenden wäre ich da schon vorsichtiger, da der Kleber unter Umständen nicht rückstandsfrei wieder ab geht und es zudem nicht jeder als Aufwertug sehen wird. Andere Räder sind dann wieder überhaupt kein Problem.

Ein No-Go sind bei uns halt Sachen, die man nicht sicher wieder rückbbauen kann oder wo was von der ursprünglichen Ausstattung beschädigt wird, auch kleine Löcher für Halterungen. Wenn die verborgen waren, hat es keinen gejuckt, aber beim Armaturenbrett soll das schon mal jemand bezahlt haben müssen.

Bei meiner letzten Übergabe hat die Dekra den Wagen sehr genau geprüft und jeden noch so pisseligen Kratzer oder Lackabplatzer (auch des Softlackes) bemängelt. Ich war am Ende froh, dass alles sachen waren, die mich als Fahrer nicht betrafen ...
Viele Grüsse
Michael

Never argue with an idíot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Bild Skoda Octavia RS TDI • Bild Audi A6 Avant 3.0
Benutzeravatar
dr_mordio
Regelmäßiger
Beiträge: 116
Registriert: 24. September 2005 20:30
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2008
Motor: 2,0 TDI DSG DPF
Kilometerstand: 0

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von dr_mordio »

Oha, das ist ja heftig.

Ich denke auch das ich den :D mal fragen werde, was ich machen darf und was nicht.

@Mica
Wie hoch sind den solche Kosten, wenn das alles aufgerechnet wird?

Ich frage z.B. speziell zu den Scheinwerferblenden.
Mal angenommen die gehen nicht mehr ab, was wird dann als Wertminderung angerechnet?
Doch wohl nicht der ganze scheinwerfer mit knapp 500€ oder?

denn das wäre etwas overkill, da der Scheinwerfer ja noch vorhanden ist und funktioniert.
Es fehlt ja theoretisch nur ein 15'tel des Scheinwerfers durch die Blende.
Muß ich dann ein 15'tel des Scheinwerfer Zeitwertes zahlen, oder wie berechnet der :D das?

@all
Hat schonmal jemand so eine Scheinwerferblende runternehmen müssen?
Wenn ja, geht das dann? Und wie? Mit heißluft vielleicht um den Kleber zu lockern?
Oder wars vergebene Liebesmüh?

MfG
Alex
O² Combi 2.0TDi DSG DPF, Elegance in black-magic mit Columbus Navi + Licht&Design Paket, Dynamic-Paket, Sun Set und silberner Dachreling, RS-Reflektoren und sportliche Rentnerlappen :D
Achja, und serienmäßig verbautem WiWaSi ;-)
Benutzeravatar
ricco
Regelmäßiger
Beiträge: 98
Registriert: 31. August 2007 15:46
Modell: 5E
Bauart: Combi
Baujahr: 2013
Modelljahr: 0
Motor: 2,0 TDI
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 585345

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von ricco »

rede am besten vorher mit deinem Händler. Wenn der Scheinwerfer nicht mehr makellos ist wird er getauscht, sonst kauft das Auto keiner mehr oder möchte es vorher in Ordnung gebracht haben. Die Kosten wird der Händler sicher nicht freiwillig übernehmen!
Kleberückstände werden sicher nicht als normale Gebrauchsspuren durchgehen!
Skoda Octavia 2,0 TDI Combi Elegance; DSG; Columbus; Canton; Alcantara...
Benutzeravatar
dr_mordio
Regelmäßiger
Beiträge: 116
Registriert: 24. September 2005 20:30
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2008
Motor: 2,0 TDI DSG DPF
Kilometerstand: 0

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von dr_mordio »

So, kurzer zwischenstand:

Da mein neuer ja bereits beim :D steht und nur noch nicht abgeholt werden kann, war ich ja nun schon ein paar mal da um nach dem guten zu sehen.
Bei der Gelegenheit habe ich gleich mal 2 Sachen die mir am Herzen lagen gefragt.

Zum einen wollte ich gerne die selbstklebenden Reflektoren in RS optik auf der Heckstoßstange haben, da es bei einem schwarzen Combi einfach nur gut aussieht und zum anderen wollte ich wissen wie das z.B. mit den Scheinwerferblenden von Milotec ist.

Mein :D hat beides erlaubt und sieht da kein Problem drinn.
Die Reflektoren sind sogar schon bestellt und werden vom :D montiert, bevor ich den Wagen abhole.

Mit den Scheinwerferblenden warte ich aber erstmal noch ab, da ich erstmal sehen will ob mir seine Xenonaugen nicht doch auch ohne gefallen.

MfG
Alex
O² Combi 2.0TDi DSG DPF, Elegance in black-magic mit Columbus Navi + Licht&Design Paket, Dynamic-Paket, Sun Set und silberner Dachreling, RS-Reflektoren und sportliche Rentnerlappen :D
Achja, und serienmäßig verbautem WiWaSi ;-)
lars.s
Regelmäßiger
Beiträge: 89
Registriert: 19. Dezember 2007 21:51
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2012
Modelljahr: 0
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 0

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von lars.s »

Hallo,

also wie die Vorschreiber schon geschrieben haben es ist alles erlaubt was man wieder zurückbauen kann. Das hat mich bei meinem letzten Firmenwagen der ja auch geleast ist eine Woche gekostet also überleg dir was du alles machst. Denn über die Jahre baut man viel ein und dann ist am Ende die Zeit knapp oder du weißt gar nicht mehr alles. :D

Aber anssonsten sehe ich da auch kein Problem.

cu lars
Benutzeravatar
Babyracer
Alteingesessener
Beiträge: 4000
Registriert: 21. Juni 2006 11:27
Baujahr: 2004
Motor: Touran 2.0 TDI, 100KW
Kilometerstand: 163576
Spritmonitor-ID: 378077

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von Babyracer »

Sofern du die SW Blenden nach Vorschrift verklebst, dürftest du IMHO keine Problem mit dem Abbau bekommen. Es sein denn, dass du die Blende wie der Vorbesitzer des Toledos meines Kumpels montiert hast. Der hat der überschüssigen unter der Blend e vorquellenden Klebr mit einem Teppichmesser abgeschnitten. Nachdem wir die Blende runtergerissen haben (sehr großer Lichtverlust im Fernlicht) haben wir die Übeltat entdeckt. Jetzt sind ein paar Kratzer in der Streuscheibe. Der Kleberrest kann man so gut wie möglich mit einem Teppichmesser abschaben/schneiden und den Hauch von Kleber, der dann übrig bleibt, kann man mit einem Tuch oder Finger wegrubbeln.

Und so wie meiner Vorredner. Alles ist erlaubt, sofern man es wieder in den Originalzustand zurückrüsten kann. Felgen, Feder, anderes Radio usw. Bei Grill ist es sogar besser ein Tuningteil zu verbauen, denn der Originale bleibt ja unbenutzt im Keller liegen. Deswegen sieht er auch aus wie neu, wenn du das Auto zurückgibst und hat keinerler Steinschläge oder ähnliches. :wink:
Mein 1U 90PS BJ 2001 Combi :( R.I.P. 5. Januar 2010 :(
Jetzt: Touran 2.0 TDI Highline, reflexsilber, 7 Sitze, BJ 2004 ;)

Zum Forumskalender 2012!!
Benutzeravatar
dr_mordio
Regelmäßiger
Beiträge: 116
Registriert: 24. September 2005 20:30
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2008
Motor: 2,0 TDI DSG DPF
Kilometerstand: 0

Re: Änderungen am Leasingfahrzeug - was ist erlaubt?

Beitrag von dr_mordio »

Naja, der Rückbau der Scheinwerferblenden sollte bei mir ja nicht das Problem sein.

Denn wie bereits geschrieben, hat mir mein :) erlaubt das ich die anbringe und auch drannlassen kann.
das macht für ihn keinen unterschied.

Der ist in solchen Sachen echt locker und kulant.

MfG
Alex
O² Combi 2.0TDi DSG DPF, Elegance in black-magic mit Columbus Navi + Licht&Design Paket, Dynamic-Paket, Sun Set und silberner Dachreling, RS-Reflektoren und sportliche Rentnerlappen :D
Achja, und serienmäßig verbautem WiWaSi ;-)
Antworten

Zurück zu „Octavia II - Allgemeines & Neuigkeiten“