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Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 3. November 2008 17:24
von MM4x4
Nachdem ich heute in eine Polizeikontrolle geraten bin und der Polizei meine nicht eingetragenen Winterräder aufgefallen sind: nehmt immer eine Kopie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung mit, sonst könnt ihr nicht nachweisen, das die 205-55-R16 eine offizielle Winterreifengröße für euer Auto sind. Im Kfz-Schein sind nämlich zumindest beim Scout tatsächlich nur die 17-Zöller eingetragen, und laut Polizei "steht da immer die kleinstmögliche Größe drin". Habe ganz schön geschwitzt. Dummerweise habe ich eine solche EG-Übereinstimmungsbescheinigung von meinem Händler gar nicht erhalten, ist vermutlich bei der Skoda-Bank (Finanzierung).
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 3. November 2008 17:36
von Falc
darf ich mal Fragen, ob du eine Strafe zahlen solltest, oder hättest zahlen sollen?
Bei mir haben nämlich durch den
Einbau der Tieferlegungsfedern meine Winterräder ihre Betriebserlaubnis verloren...
Laut ABE welche ich zu den Felgen habe sind meine Winterfelgen nur mit Serienfahwerk zugelassen, ansonsten muss begutachtet und eingetragen werden
eigentlich sinnlos bei einer 15x6,5 ET38 Felge, aber steht halt so drinne...
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 4. November 2008 09:43
von Norman81
Soweit ich informiert bin, muß dir die Polizei nachweisen, daß du die Kombination NICHT fahren darfst und nicht du beweisen daß du sie fahren darfst...
Da ja in den neuen "Fahrzeugscheinen" meist nur eine Größe drin steht...
Hatte noch nie Probleme!
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 4. November 2008 12:43
von Boe
Tach zusammen,
da ich nicht viel von tiefen Autos breiten Reifen und Alufelgen halte, werde ich in diese Situation nicht kommen. Aber diese COC-Bescheinigung muß auf alle Fälle neben dem Fahrzeugschein auch ausgehändigt worden sein, auch wenn das Auto der Bank gehört. Die Bank dürfte nur den "Fahrzeugbrief" behalten, denke ich mal.
Grüßle vom Boe
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 4. November 2008 12:52
von insideR
Da COC beim Brief verbleiben sollte, um spätere Unannehmlichkeiten zu verhindern, genügt auch ne Kopie.
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 4. November 2008 13:35
von mm-silly
Hallo,
hm, also grundsätzlich würde ich höchstens eine Kopie der CoC-Bescheinigung oder in deutsch EWG-Betriebserlaubnis mit meinen Papieren mitführen, da bei Verlust die Neuausstellung dieses A4 Zettels mal eben 50€ kostet. Das die Kleinste Reifengröße eingetragen ist, ist ebenfalls von den Beamten nicht richtig gewesen, ich nehme eher an, dass die Reifen drin stehen, welche den Auslieferungszustand vom Werk her darstellen. Eigentlich sollte dir dieser Zettel mit der Auslieferung übergeben worden sein, denn nur die Zulassungsbescheinigung Teil II(Fahrzeugbrief) geht zur Bank, habe sogar schon gehört, dass manche Händler den für ihre Kunden aufbewahren, musst mal nachfragen.
Die Aussage von Falc ist richtig, Normalerweise verweisen alle Felgenhersteller auf die Pflicht zur Serienmäßigkeit von Bremsen-, Lenkungs- und Fahrwerksteilen, dass hängt aber im Allgemeinen damit zusammen, dass der Felgenhersteller ja nicht alle möglichen Versionen von Fahrwerken, Federn, Lenkrädern, Sportbremsanlagen u.s.w. bei der Erstellung der ABE mit prüfen lassen kann. Es gibt einfach zuviele Komponenten die verkauft und angebaut werden könnten, also testet er nur die serienmäßige Version und überlässt die Begutachtung über Vorschriftsmäßigkeit bei einer Veränderung (egal ob Fahrwerk, Bremsen Lenkrad)dann dem jeweiligen Sachverständigen.
Die Aussage von Norman81 ist so nicht ganz korrekt. Schließlich muß der Fahrzeugführer sich vor Antritt der Fahrt von der Vorschriftsmäßigkeit seines Kfz überzeugen, weiterhin hat der Polizist im Rahmen der Wahrnehmung bei der Aufgabe der Überwachung des Straßenverkehrs unter anderem die Aufgabe diese Vorschriftsmäßigkeit zu prüfen, dazu ist der Fahrzeug führer verpflichtet Dokumente, welche diese belegen mitzuführen und herauszugeben (nachträgliche Anbauten). Gleichwohl kann der Fahrzeugführer ja nichts dafür, dass die Zulassungsstelle nicht alle möglichen Reifengrößen einträgt. Das werden die Zulassungsstellen auch nicht tun, da dies der Gesetzgeber, aufgrund Datenschutz nicht vorsieht (Scheiss EU Gesetze, was hat das mit Datenschutz zu tun). Zusätzlich besitzt aber der Polizist, zumindest in einigen Bundesländern die Möglichkeit, über seine Datenabfragemöglichkeiten die Rechtmäßigkeit nachzuprüfen. Wenn er dies gewusst hätte,oder getan hätte, wäre der gesamte Ärger erspart geblieben.
Der Beamte hat zusätzlich Möglichkeiten (Mängelschein, TÜV Vorstellung u.ä.) die dich erstmal Nerven und auch Geld kosten können, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Ich würde sagen, der Betroffene kann besser in der Kontrolle beweisen, dass seine Sachen in Ordnung sind. Der Beamte wird aber im Zuge eines eventuell einzuleitenden Verwarn- oder Bußgeldverfahrens die Unrechtmäßigkeit belegen müssen, dass ist richtig.
So genug schlau geredet hoffe konnte etwas helfen.
gruß mm-silly
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 5. November 2008 14:51
von Falc
Vielen Dank, mm-silly, für deinen informativen Beitrag.
Fast schon eine Seltenheit in diesem Forum
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 5. November 2008 15:19
von Basti1982
Norman81 hat geschrieben:Soweit ich informiert bin, muß dir die Polizei nachweisen, daß du die Kombination NICHT fahren darfst und nicht du beweisen daß du sie fahren darfst...
Möööp, falsch. Es steht nicht im Schein, du kannst es vor Ort nicht nachweisen, also dein Problem. Polizisten können nicht hellsehen ob erlaubt oder nicht. Wenn 17"er drin stehen, du aber 16"er fährst, fährst du ohne Betriebserlaubnis diesbezüglich. Ob Sinn oder Unsinn sei mal dahingestellt.
Norman81 hat geschrieben:Da ja in den neuen "Fahrzeugscheinen" meist nur eine Größe drin steht...
Wird angeraten, den Fahrzeugbrief in Kopie mitzuführen, da dort, z.B. bei Tuningsfragen, mehr drin steht als im Schein (vorausgesetzt da steht mehr drin, kann sein, muss aber nicht).
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 6. November 2008 08:44
von Norman81
Fakt ist, daß die Polizei und der TÜV seit der Neuregelung nachweisen müssen, daß du die montierte Kombination nicht fahren darfst!
Natürlich funktioniert das in der Praxis leider noch nicht so ganz...
Also wenn es vom Hersteller ne Freigabe für diese Rad-Reifen-Kombination gibt dann bist du ausm Schneider!
Re: Scout-/RS-Fahrer mit 16''-WR: EG-Übereinstimmungsbescheinig.
Verfasst: 6. November 2008 10:30
von RS-Octi
Bevor ich wieder 1 Stunde irgendwo diskutieren muss, ob oder ob nicht, stecke ich mir eine Kopie in die Papiere.
Ich habe ähnliches schon einmal gehabt und durfte diese Zeit dann auf einem Rastplatz verbringen. :motz:
Danke für den Tip