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Frage zu Auflage im Teilegutachten

Verfasst: 18. März 2009 12:14
von erster*
Hallo zusammen,
habe mir gerede neue Felgen für den Octi Combi 1.8 TSI Facelift bestellt. Größe 8x18 ET 45 mit 225/40er Bridgestone-Bereifung. Ich glaube, dass zumindest diese Größe hier im Forum vielfach verwendet wird. Es wird im Gutachten der Felge nun folgende Auflage gemacht:
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Muss das wirklich schon bei dieser Größe gemacht werden? Hatte eigentlich nicht vor "bauliche Maßnahmen" vorzunehmen? Wer hat dazu Erfahrungen (den angepinnten Thread zur Felgen- und Reifengröße habe ich gesehen).

Re: besondere Auflage im Gutachten:8x18 mit 225/40er Reifen

Verfasst: 18. März 2009 14:49
von RS Michi
Könnte sein, dass es wegen der ET nötig wird. Aber allgemein steht etwas in der Art immer drin und ist nicht immer nötig. Da hilft nur dran bauen und kucken ob der Reifen frei rein passt und nicht schleift oder überstehet. Ich denke es passt so :wink:

Re: besondere Auflage im Gutachten:8x18 mit 225/40er Reifen

Verfasst: 18. März 2009 15:28
von Dokter1308
hi,
et 45 mit 8x18, da muss gar nix gemacht werden, würde mich sehrsehr wündern

grüße

Re: besondere Auflage im Gutachten:8x18 mit 225/40er Reifen

Verfasst: 18. März 2009 15:59
von doerfchen2
In manchen Teilegutachten/ABE's steht " sind ggf. Nacharbeiten zu tun" und manchmal " müssen Nacharbeiten vorgenommen werden". Wenn nix übersteht und alles entsprechend abgedeckt ist, muss auch nix gemacht werden und die Auflage ist hinfällig.
Frag einfach mal den Prüfer deines Vertrauens bei TÜV/DEKRA...., wie er das an deinem Fzg. sieht.

Re: besondere Auflage im Gutachten:8x18 mit 225/40er Reifen

Verfasst: 18. März 2009 16:32
von Sgt.Paula
Damit sichert sich nur der Felgen hersteller ab.

Machen muss du garantiert nix.

Re: besondere Auflage im Gutachten:8x18 mit 225/40er Reifen

Verfasst: 18. März 2009 19:26
von Pimp-Styla
Bei ET 45 recht unwahrscheinlich.ET35 sieht da schon anders aus,aber Dein Rad würde 1 cm weiter im Radkasten stehen.

Auflage bei Felge

Verfasst: 24. Juni 2012 07:10
von Apollon
Hallo,

Ich bin bei der Suche nach einer Felge auf die Tomason TN1 gestoßen. Mich interssiert die Größe 8 x 17 ET 45 oder ET 35. Hier sollen die 225er Serienreifen aufgezogen werden.

Nach allem was ich im Forum gefunden habe, sollte die Größe ohne irgendwelche Umbauarbeiten möglich sein. Im Gutachten von Tomason steht nun schon bei der ET 45 folgendes:
"K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein."

Zum Einen weiß ich nun nicht was mit der Auflage gemeint ist und zum Anderen widerspricht es allem was ich hier gelesen habe.

Kann mir jemand helfen.

Gruß
Apollon

Re: Auflage bei Felge

Verfasst: 24. Juni 2012 07:42
von Ronny12619
Das ist ein Standardtext der in jedem Gutachten steht.

Bei 8J und ET45 brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Bei ET35 dagegen schon, auch wenn einige hier das anders sehen. Mit meiner eff. ET39 hinten hat mich ein DEKRA Prüfer nicht mal in die Prüfhalle fahren lassen weil er auf dem Weg zum Auto schon meinte, dass die hintere Radabdeckung nicht hin haut. Der Knaller. Und ET35 ist dafür vorne definitiv zu viel des Guten, mal davon abgesehen das es meiner Meinung nach optisch nicht hinhaut.

Re: Auflage bei Felge

Verfasst: 24. Juni 2012 10:05
von Apollon
OK, danke für die Antwort.

Wenn ich mir meine Originalfelge ansehe, bin ich auch der Meinung, dass sie aus optischen Gründen nicht viel weiter raus darf. Da die Felge breiter ist und dann noch einmal auf Grund der Einpresstiefe 9 mm (ET45) weiter rauskommt, ist es schon an der Grenze.

Mich würde aber trotzdem interessieren, was mit der Auflage gemeint ist.

Re: Frage zu Auflage im Teilegutachten

Verfasst: 24. Juni 2012 13:30
von mojo73
@Apollon
Deine Anfrage hab ich hier angehängt.
Die Beschreibung der Auflage lässt doch eigentlich gar keine Fragen offen. :wink: