Erik.Ode hat geschrieben:Indirekt ist es doch nach 22 Monaten eine Art der Kulanz. Wie willst du denn nachweisen, daß der Fehler bei Übergabe schon vorlag ?
Stichwort Beweislastumkehr.........Mann könnte auch sagen, Skoda hält sich an seine Garantieversprechen.
Ich glaube nicht, dass in der Skoda-Garantie eine Beweislastumkehr drin steht bzw. dass für die Garantie der Mangel schon bei Übergabe bestanden haben muss. Garantiebedingen lesen sich üblicher Weise in etwa so:
"Wir garantieren, dass unser Produkt so gut ist, dass soundso lang dies und das nicht kaputt geht"
Garantie != Gewährleistung, zweiteres ist ja gesetzlich vorgesehen und hat nach 6 Monaten die angesprochene Beweislastumkehr, ersteres nicht und kann vom Garantiegeber viel freier formuliert werden.
Siehe auch den oben von dir geposteten link Garantie vs. Sachmängelhaftung.