Verschrottung und Abwrackprämie
Verfasst: 17. September 2009 21:09
Hallo!
Folgende Frage zur Abwrackprämie. Ich habe die Prämie reserviert. Verschrotten kann ich aber erst ab 16.10., da dann das Auto erst 9 Jahre alt wird (EZ 16.10.2000). Das Auto ist schon seit einigen Jahren auf mich zugelassen. Es ist so, daß der TÜV schon seit einiger Zeit fällig ist. Jetzt habe ich letzte Woche einen Strafzettel bekommen und müsste bis Anfang nächster Woche TÜV/ASU machen lassen. Das möchte ich natürlich jetzt nicht mehr machen, wenn das Auto im Oktober eh verschrottet wird. Ich möchte das Auto deswegen abmelden u. die Bescheinigung dann an die Polizei senden. Damit dürfte das Thema TÜV/ASU erledigt sein.
Verschrotten würde ich das Auto dann nach dem 16.10., das Auto ist dann halt nicht mehr zugelassen. Ich bin der Meinung, daß dürfte keine Auswirkungen auf die Gewährung der Prämie haben, da ja die Voraussetzungen sind:
a) mind. 9 Jahre alt -> ist dann ja der Fall
b) das Auto war mind. 1 Jahr auf den Leistungsbezieher der Prämie zugelassen -> auch das war dann der Fall
Seht ihr einen Grund, der gegen die Gewährung der Prämie spricht?
Danke für Euere Unterstützung!
Folgende Frage zur Abwrackprämie. Ich habe die Prämie reserviert. Verschrotten kann ich aber erst ab 16.10., da dann das Auto erst 9 Jahre alt wird (EZ 16.10.2000). Das Auto ist schon seit einigen Jahren auf mich zugelassen. Es ist so, daß der TÜV schon seit einiger Zeit fällig ist. Jetzt habe ich letzte Woche einen Strafzettel bekommen und müsste bis Anfang nächster Woche TÜV/ASU machen lassen. Das möchte ich natürlich jetzt nicht mehr machen, wenn das Auto im Oktober eh verschrottet wird. Ich möchte das Auto deswegen abmelden u. die Bescheinigung dann an die Polizei senden. Damit dürfte das Thema TÜV/ASU erledigt sein.
Verschrotten würde ich das Auto dann nach dem 16.10., das Auto ist dann halt nicht mehr zugelassen. Ich bin der Meinung, daß dürfte keine Auswirkungen auf die Gewährung der Prämie haben, da ja die Voraussetzungen sind:
a) mind. 9 Jahre alt -> ist dann ja der Fall
b) das Auto war mind. 1 Jahr auf den Leistungsbezieher der Prämie zugelassen -> auch das war dann der Fall
Seht ihr einen Grund, der gegen die Gewährung der Prämie spricht?
Danke für Euere Unterstützung!