Auffahrunfall Nagelneuer Octavia und unser Zweitwagen!

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia I
gretschi
Frischling
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Auffahrunfall Nagelneuer Octavia und unser Zweitwagen!

Beitrag von gretschi »

Hallo zusammen,

dies ist also mein erster Thread und ich habe direkt schlechte Neuigkeiten. Mitleser bin ich schon lange.

Am Samstag war es also soweit. Meine Frau und ich haben nach 4 Monatiger Wartezeit unseren Octavia Combi. 1.9 TDI 81 KW von Jütten & Koolen abgeholt. Super Service.
Auf dem Rückweg vom Händler ist uns der Unfall passiert.
A46 Tunnelsystem bei Düsseldorf. Bahn frei nur auf unserer Spur temporärer Stau, schwer zu erkennen wegen der wechselnden Lichtverhältnisse. Die vor mir schafft es grad noch zu halten. Ich führe auch eine Vollbremsung durch und hätte, auch wenn knapp, gestanden, wenn nicht meine Frau mich mit ihrem Golf von hinten anschiebt und in die Vorderfrau schiebt. -
Keinem was passiert ausser Schleudertrauma, Golf Totalschaden. Octavia schnief.
Alle Türen OK, Kofferaumklappe OK, keine Wellen im Dach. Kilometerstand ca. 80.
Hinten
Der Golf hat unten mittig reingeschoben und den Octavia mittig in den Ford SUV. Das Blech in der Ersatzradwanne ist gewellt, oder auch verschoben.
Vorne
Kühler eingewölbt aber dicht. Motorhaube gefalltet. Die Dame vor uns hat ne Anhängerkupplung.
Ich könnte kotzen. Meine Frau natürlich schuld, ob ich auch schuldig bin, müssen wir erst noch sehen, weil ich ja gestanden hätte.
Wir beide sind bei der gleichen Versicherung aber als unterschiedliche Halter.
Versicherung wird Sachverständigen stellen.
Habt ihr ne Idee wie man sich verhalten sollte? Bekommt man evtl. einen Neuwagen, oder wird der schöne Octavia (schnief) repariert. Wie lange dauert sowas. Welche Fehler auf keinen Fall machen.

Rahmenbedingungen
Golf haftpflichversichert
Octavia haftpflichversichert & vollkasko
keine Rechtsschutz

Vielen Dank
Gretschi

P.S. Kein Aprilscherz - eher aus Geschichten die das Leben schrieb… Was für eine Ironie, erster Neuwagen, erster Unfall und am ersten Tag...
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Sillek
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Beitrag von Sillek »

Naja also Golf pech, dein Octavia bekommt ihr bestimmt voll ersetzt und die Frau vor euch wird durch die Versicherung deiner Frau ersetzt, anderseits kann es auch noch so kommen das die erste Frau Teilschuld bekommt... da nicht mehr der drauffahrer zu 100% belangt wird... wie es mal war... aber vielleicht kann es schwierig werden wenn Familienmitglieder sich gegenseitig schrotten ...:-( glaub ein Anwalt ist da gut...

Das ist echt ein schlechter Start.... :cry: aber da kann es ja nur besser kommen oder... hauptsache euch ist nix passiert...
Stino RS,Focal,Helix A4/1000,Pioneer,RS6,OPTIMA YellowTOP 19"Milla's & Diverse andere Sachen
wohin das Auge fällt http://www.augenblicklicht.de Es gibt immernoch Schlüsselbänder..
nik
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Beitrag von nik »

Erstmal absolutes Beileid, das liest sich ja wie der Untergang des Abendlandes...
..aber zum Glück seit ihr alle gesund, und das ist bei allem Unglück noch das wichtigste..
Octavias und Golfs sind ersetzbar, ihr seit es nicht...

Ein informatives Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht sollte mehr bringen als semiprofessionelle, wenn auch gut gemeinte Ratschläge!

Alles Gute, freut euch eures Lebens
Nik
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Melli
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Beitrag von Melli »

Sillek hat geschrieben:Naja also Golf pech, dein Octavia bekommt ihr bestimmt voll ersetzt und die Frau vor euch wird durch die Versicherung deiner Frau ersetzt, anderseits kann es auch noch so kommen das die erste Frau Teilschuld bekommt... da nicht mehr der drauffahrer zu 100% belangt wird... wie es mal war... aber vielleicht kann es schwierig werden wenn Familienmitglieder sich gegenseitig schrotten ...:-( glaub ein Anwalt ist da gut...

Das ist echt ein schlechter Start.... :cry: aber da kann es ja nur besser kommen oder... hauptsache euch ist nix passiert...
naja aber was eindeutigeres als ein auffahrunfall gibt es praktisch nicht, deswegen ist die 100%ige schuldfähigkeit praktisch schon erwiesen.
das einzige was geklärt werden muss ist, ob der octi schon aufgefahren ist und der golf dann nochmal oder ob der golf den octi aufgeschoben hat.
wenn der octi aufgeschoben wurde, dann hat nur der golf schuld, ansonsten beide...
da der golf nur ne haftpflichtversicherung hat, werden schäden an dem wagen nicht ersetzt.

ich bin übrigens der auffassung, dass man einen anwalt nur einschalten sollte wenn es um ansprüche wegen körperverletzung (schleudertrauma) geht. ansonsten würd ich vorerst keinen anwalt einschalten, erst recht nicht, wenn ich schuld habe und keine rechtsschutz hab...
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
octipus
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Beitrag von octipus »

Hi gretschi.

Zunächst muß ich mich nik anschließen. In deiner Unfallsituation würde ich zunächst auch nicht einen Anwalt einschalten. Wie du schreibst, habt ihr keinen Rechtsschutz, der Anwalt erwartet jedoch für seine Leistungen ein Honorar, dass du dir im Moment sparen kannst.

Bezüglich der Schadensregulierung sehe ich es auch wie Melli. Die Dame vor dir hat sich eigentlich verkehrsgerecht verhalten und ihr Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen gebracht. Jetzt gibt es aus ihrer Sicht jedoch zwei Fahrzeugführer, die bei ihr ein Schadensereignis herbeigeführt haben.
Einmal du selbst, der, aus welchem Grund heraus auch immer, in ihrem Fahrzeug einen Knutschfleck hinterlassen hat und deine Frau, die mit ihrem Auto nachgeholfen hat.

Das neue Versicherungsrecht gibt der Dame die Möglichkeit, sich einen dieser beiden Fahrzeugführer für die Begleichung ihrer Schäden herauszusuchen. Also entweder dich oder deine Frau. Die Versicherung des von der Dame in Anspruch genommenen Fahrzeugführers wird zunächst den Schadensausgleich vornehmen und ihrerseits mit der Versicherung der weiteren Schadensversursachern einen Ausgleich untereinander vornehmen. Hierbei treten die Versicherer selbst in Verhandlung. Da du und deine Frau den selben Versicherer haben, dürfte dies eigentlich unproblematisch sein.

Früher galt bei der Schadensregulierung von Massenunfällen auf der Autobahn, dass immer der Auffahrende den Schaden an seinem Vordermann begleichen mußte. Dies hätte damals bei euch bedeutet:
Du hättest den Schaden am Fahrzeug der Dame vor dir und evtl. einen finanziellen Ausgleich bei einer vorliegenden Körperverletzung über deine Versicherung bezahlen müssen und deine Frau den Schaden, der an deinem jungen Octi entstanden ist. Eine Wertung, ob der erste Fahrzeugführer in einer solchen Karambolage mit in die Veranwortung gezogen wird erfolgt nur dann, wenn er durch sein Verhalten (grundloses Bremsen, falsches Verhalten beim Überholen oder ähnliches) eine Mitursache gesetzt hat. Die sehe ich aufgrund deiner Sachverhaltsschilderung jedoch nicht.

Ein Rechtsanwalt würde also in deiner Situation nur dann etwas bringen, wenn deine Frau nicht deine Frau gewesen wäre, sondern eine für dich fremde Person. Dann hättest du die jetzt vorliegenden Kosten zu deinen Gunsten auf deinen Hintermann/ -frau umverteilen können.

Gruß Octipus
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Lui
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Beitrag von Lui »

@ gretschi

Wenn du schon standest und dann von deiner Frau auf das Fahrzeug vor dir geschoben wurdest, dann wird sowas im Versicherungsrecht als "unabwendbares Ereignis" (auf dich bezogen) bezeichnet und die Ansprüche werden demzufolge gegen den dritten Fahrer gestellt (also deine Frau).

Grüße
Lui
98er Octavia GLX 1.9TDI ; Front und Heck auf Facelift (RS) umgebaut.
TeeKiller
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Beitrag von TeeKiller »

Hm, nur ein Tip am Rande: Ihr solltet (ich glaub Dir schon) ohnehin egal was passiert zusehen, daß nur Deine Frau Schuld am Unfall trägt.

Denn ansonsten werdet Ihr bei beiden Fahrzeugversicherungen hochgestuft und das dürfte im Falle der Vollkasko nicht allzu billig sein.

Deine Frau muß theoretisch ohnehin bezahlen - nämlich Dich, wobei ich für Euch hoffe, daß die Versicherung keine Probleme macht, da Verwandtschaftsverhältnis. Da spricht allerdings der Umstand desselben Versicherers wieder für Euch, wird wohl hoffentlich nicht zu Troubles kommen.

Ich glaub bei uns in AT wurde diese Wertminderungszahlung, wie sie in Deinem Falle ja eigentlich bei Reparatur gegeben wäre - abgeschafft, weiß nicht wie's in DE aussieht.

Jedenfalls noch mein Beileid, das ist eine nahezu unwahrscheinliche Situation aber wie schon bemerkt: hauptsache euch beiden ist nichts passiert. Später werdet ihr mal drüber lachen nehm ich an (ich red nicht von den nächsten Monaten ;))
Skoda Octavia Success Combi, 81kW TDI, steingrau-metallic
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octipus
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Beitrag von octipus »

Hallo Lui.

Nach dem neuen Versicherungsrecht gibt es kein unabwendbares Ereignis. Hier zählt alleine der Umstand, dass schon der Betrieb eines Fahrzeuges im Straßenverkehr eine Gefährdung darstellt. Hierbei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug gestanden hat, gefahren wurde oder überhaupt geführt worden ist. Dieses neue Versicherungsrecht dient alleine dazu, die Opfer des Straßenverkehrs so zu stellen, dass eine ausreichende Schadensregulierung in jedem Fall gewährleistet ist. Hier gibt es viele Beispiele, die auf den ersten Blick gesehen, auf absolutes Unverständnis stoßen, aber als reiner Opferschutz betrachtet werden sollten.

Ein Beispiel wurde oben bereits erwähnt, hier zwei weitere Beispiele:

Bsp. 1)

Ein Fahrzeug bewegt sich an einer Kreuzung auf eine Lichtzeichenanlage zu. Diese wechselt auf Rot, der Fahrzeugführer hält korrekterweise an. Für die Fúßgänger wechselt die LZA auf Grün, ein Fußgänger schreitet, sich korrekt verhaltend, über die Fahrbahn. Als er sich unmittelbar vor der Motorhaube des stehenden Fahrzeug befindet, fährt ein weiteres Fahrzeug von hinten auf den stehenden auf. Dieser wiederum bewegt sich durch den Aufprall zwei Meter nach vorne und erfaßt hierbei den Fußgänger.
Der Fußgänger kann aufgrund der neuen Gefährdungshaftung seine Ansprüche wahlweise gegen einen der beiden Fahrzeugführer geltend machen. Wendet er sich an den Fahrzeugführer, der mit seinem Auto auf den Fußgänger draufgeschoben wurde, muß dessen Versicherung zunächst bezahlen. Diese wiederum wird dann den entstandenen Schaden bei dem eigentlichen Verursacher zurückfordern. Durch dieses neue Recht ist gewährleistet, dass das eigentliche Opfer in jedem Fall zunächst entschädigt wird. Fatal ist es für den sich korrekt verhaltenden Fahrzeugführer dann, wenn der auffahrende nach dem Unfall unerkannt Unfallflucht begeht. Der Fußgänger selbst wird auch in einem solchen Fall nach dem neuen Recht entschädigt.

Bsp. 2)

Ein Fahrzeugführer stellt seinen Pkw nach einer Fahrt am Fahrbahnrand ab und entfernt sich von diesem. Bei diesem Abstellen hält er alle Vorschriften der StVO korrekt ein. Auf dem Gehweg nähert sich ein Kind auf einem Fahrrad. Durch einen Fahrfehler fährt dieses Kind in den parkenden Pkw hinein, kommt zu Fall und verletzt sich hierbei.

Jetzt halte dich fest Lui:
In diesem Fall haftet auch der Fahrzeugführer des parkenden Pkw. Werden jetzt seitens des Kindes Ansprüche an diesen gestellt, darf dessen Versicherung zunächst bezahlen. Kann dem Kind keine Absicht unterstellt werden, wird aller Voraussicht nach die Schadensregulierung auch bei dieser Versicherung bleiben.
Gott sei Dank fahren die Kids in der Regel schnell weg, da sie ja eine Beule in den Pkw gefahren haben und es nicht gewesen sein wollen.

Wenn du diesen Ausführungen nicht so ganz Glauben schenken solltest, erkundige dich mal bei deinem Versicherungsvertreter, was es mit dem neuen Versicherungsrecht und der Gefährdungshaftung neuerdings auf sich hat.


Gruß Octipus
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Lui
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Beitrag von Lui »

@ octipus

zum ersten Beispiel: Ist logisch, da es sich hier um Gefährdungshaftung handelt und es sehr wahrscheinlich zu einer Haftungsaufteilung unter den beiden Kfz-Führern kommen würde.

zum zweiten Beispiel: da muß ich mich gar nicht festhalten, denn:
§ 7 StVG: Wer bei Betrieb eines Kfz einen Mensch tötet, Körper oder Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt ist verpflichtet dem Menschen den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Betrieb= wenn der Motor läuft oder wenn das Fahrzeug noch nicht entgültig abgestellt ist und sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet.(auch wenn man es mehrere Studen abstellt, so befindet sich das Kfz trotzdem noch in Betrieb)

-> zum öffentlichen Verkehrsraum gehören auch Park-oder Stellplätze

Außerdem kommt es hier auf das Alter des Kindes an, da Kinder normal bis zum 7. Lebensjahr deliktunfähig sind - im Zusammenhang mit einem Kfz gelten sie jedoch bis zum 10. Lebensjahr als deliktunfähig.

Grüsse
Lui
98er Octavia GLX 1.9TDI ; Front und Heck auf Facelift (RS) umgebaut.
gretschi
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Beitrag von gretschi »

Vielen Dank für die vielen Antworten. Danke für das Beileid. Ich bin schon traurig - anderseits sehe ich wie gehabt die Ironie des Ganzen. Das sowas passieren kann...
Könnt ihr mir vielleicht Ideen geben, was alles falsch laufen kann, wo ich gegenlenken müsste, welche Fallgruben lauern, welche Rechte ich habe (z.B. Neuwagen oder Reparatur) Neuwagenbestellung, ich kann doch keine 4 Monate warten oder bezahlt dann die Versicherung den Mietwagen?
Oder läuft alles geregelt und ich brauche keine Sorgen haben...
Vielen Dank.
Gretschi

P.S.: Ach so, Ersatz Golf III ist schon gekauft und angemeldet, da kann meine Frau wieder Gas geben (Achtung Ironie)
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