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Chiptuning Gesetz
Verfasst: 15. November 2009 19:27
von Mr.Tom
mit Leistungssteigerung mittels Chip verfällt ja die ABE.
außer man lässt sich das ganze eintragen.
(Ist aber hier in Österreich unsinnig weil man dann mehr Versicherung und Steuer zahlen muss.
da würde das nächst stärkere Modell günstiger kommen.)
auf jeden Fall da gibt es eine Firma die chipt und man kann das tuning ein und aus schalten kann. (Funk oder vor der fahrt mittels Bordcomputer)
man kann also für die Private Veranstaltung (Rennstrecke, Teesdorf Fahrsicherheitstraining, Ring bzw Rennstrecke, Fahrtechnikkurs) mehr Leistung abrufen.
wenn man im öffentlichen Verkehr unterwegs ist schaltet man natürlich auf Original. eh kloar!
könnte das erlaubt sein?
also würde (wenn original gefahren wird) die Betriebserlaubnis bestehen bleiben?
ist es Versicherungs- und (oder) Steuer- Betrug wenn nur "die Möglichkeit" besteht mit mehr Leistung zu fahren?
auch wenn man es natürlich nicht tut.
wie sieht das Gesetzlich aus?
in meinem Falle interessiert mich das für Österreich.
aber wie das in Deutschland aussieht finde ich auch interessant.
Re: Ciptuning Gesetz
Verfasst: 15. November 2009 20:26
von Lani
Ich weiss es jetzt nich 100%, hab kein Jura studiert. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass allein die Möglichkeit das Tuning zu nutzen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Du kannst es ( bei dem Tuning der Firma APR z.B. ) ja bei jedem Motorstart ein- und wieder ausschalten. Es wird nirgendwo dokumentiert, wann du das Tuning also nutzt, bzw es nicht nutzt. Kommt es nun zu einem Unfall, wo die Polizei / Versicherung ein Gutachten der Leistung benötigt da ein Verdacht auf Tuning besteht, werden sie schnell merken, dass die Möglichkeit bestünde die Motorleistung temporär zu steigern.
Allein auf dein Wort vertrauen, das Tuning nur für die Rennstrecke bzw generell das Fahren auf nichtöffentlichen Strecken zu benutzen werden " Sie " wohl nicht. Inwieweit sie nun durch den Gesetzesgeber weiter verpflichtet sind, dir das aktivierte Tuning während der Fahrt nachzuweisen entzieht sich nun allerdings meiner Kenntnis.
Re: Ciptuning Gesetz
Verfasst: 15. November 2009 23:31
von Mr.Tom
Lani hat geschrieben: Inwieweit sie nun durch den Gesetzesgeber weiter verpflichtet sind, dir das aktivierte Tuning während der Fahrt nachzuweisen entzieht sich nun allerdings meiner Kenntnis.
auch aus meiner 8)
aber genau das wäre das interessante.
Re: Ciptuning Gesetz
Verfasst: 16. November 2009 00:51
von maba
Nicht Sie müßen dir nachweisen, dass du es genutzt hast, du mußt nachweisen, dass du es nicht genutzt hast. Die vorhandene Möglichkeit reicht aus.
Unabhängig davon ist es trotzdem Eintragungspflichtig
Re: Ciptuning Gesetz
Verfasst: 16. November 2009 06:24
von Ronny12619
Alleine die Möglichkeit das "illegale Teil" im Straßenverkehr einzusetzen ist schon strafbar (siehe Radarwarner)
Re: Ciptuning Gesetz
Verfasst: 16. November 2009 09:47
von Lani
@ maba: Der Vergleich wäre nun etwas krass, aber es kommt prinzipiell auf das Gleiche hinaus. Was wäre, wenn jemand angeschossen wurde, du dich zur Tatzeit mit einer schussbereiten Handfeuerwaffe bei der Person befindest aber sie nicht genutzt hast?
Die Polizei muss dir die Straftat nachweisen. Alleine die Möglichkeit dazu reicht nicht für eine Anklage.
Bei dem Thema Schusswaffen lässt es sich durch die Balistik nachweisen. Beim Auto fehlt leider dieser Nachweis, hier wird nichts im Bordcomputer gespeichert, wann das Kennfeld der Motorsteuerung gewechselt wurde.
Einerseits müsste hier rein prinzipiell doch die Polizei dir nachweisen, dass du mit der Serienleistung nicht die Geschwindigkeit erreichen konntest, die beim Unfall erreicht wurde. Allein dies lässt doch den Verdacht auf ein Tuning aufkommen.
Da es aber gewisse Fälle oder Dinge gibt, die pauschal nicht nachgewiesen werden müssen ( betriebsbereiter Radarwarner wurde ja schon genannt ), könnte das Tuning ebenso darunter Fallen. Du hast die Möglichkeit, mit gesteigerter Motorleistung zu Fahren. Dies setzt die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz ausser Kraft, sofern nicht bei der Versicherung gemeldet und im Fahrzeugschein eingetragen.
Im Endeffekt glaub ich aber eher, dass allein die Möglichkeit der Nutzung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis auf Dauer ausreicht, da eine direkte Nachweismöglichkeit fehlt ( Log im Bordcomputer ). Im Zweifelsfall bleibt der Nutzer also nicht Unschuldig, bis die Tat ihm nachgewiesen wurde.
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 16. November 2009 14:18
von maba
Jepp, der Vergleich ist etwas krass, und funzt auch nur bedingt. Da dem Chiptuning, auch wenn es nicht "aktiviert" ist, ein Eingriff in relevante Bauteile des Fahrzeuges vorausgeht, ist dieser Eingriff Melde- und Eintragungspflichtig.
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 16. November 2009 17:47
von Mr.Tom
irgenwer sollte das mal vor Gericht durch streiten!
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 16. November 2009 17:51
von langlang
In Österreich gibt es viele lustige Gesetzte:
Man darf zB (Unterboden)Neonröhren für das Auto legal kaufen und am PKW montieren lassen.
Jedoch ist die Benützung im Straßenverkehr illegal und man darf zahlen.
So viel zu dem Thema...
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 16. November 2009 18:07
von Chief
Geht es hart auf hart (sprich durch einen wie auch immer gearteten Umstand kommt das Chiptuning auf den Tisch bzw. in ein Gutachten [sei es in D oder A]) ist man der Dumme. Meine Meinung. Eintragaen lassen und gut. Ist hier im Forum aber schon ungefähr 1315x diskutiert worden.