Xenonnachrüstkits + Xenon-FAQ
Verfasst: 19. November 2009 11:08
Zu allererst bitte beachten:
Diskussion zu Xenonnachrüstkits
Da die Fragen immer wieder auftauchen:
Alle Xenon-Nachrüst-Kits sind illegal, solange das Fahrzeug im Bereich der StVO/StVZO bewegt wird. Dies ist darin begründet, dass jeder Scheinwerfer das E-Prüfzeichen auch für die Art des verwendeten Leuchtmittel (Halogenlampe, Gasentladungslampe) erhält. Siehe dazu auch:
http://www.kba.de/nn_231396/DE/Fahrzeug ... ut_pdf.pdf
Dies ist die offizielle Stellungnahme vom Kraftfahrt-Bundesamt.
Grob umrissen: Xenonnachrüstkits stellen eine Veränderung der Leuchtmittel dar, für die keine Freigabe zum Scheinwerfer vorliegt. Damit erlischt die ABE des Scheinwerfers und somit auch die ABE des Fahrzeugs. Außerdem stellen (fehlende) ausstattungstechnische Sicherheitsmerkmale ein weiteres Problem dar:
P.S.:
Abblend/Fernlicht: H4
Nebelscheinwerfer:H3
Xenon-Brenner: D1S
Diskussion zu Xenonnachrüstkits
Da die Fragen immer wieder auftauchen:
Alle Xenon-Nachrüst-Kits sind illegal, solange das Fahrzeug im Bereich der StVO/StVZO bewegt wird. Dies ist darin begründet, dass jeder Scheinwerfer das E-Prüfzeichen auch für die Art des verwendeten Leuchtmittel (Halogenlampe, Gasentladungslampe) erhält. Siehe dazu auch:
http://www.kba.de/nn_231396/DE/Fahrzeug ... ut_pdf.pdf
Dies ist die offizielle Stellungnahme vom Kraftfahrt-Bundesamt.
Grob umrissen: Xenonnachrüstkits stellen eine Veränderung der Leuchtmittel dar, für die keine Freigabe zum Scheinwerfer vorliegt. Damit erlischt die ABE des Scheinwerfers und somit auch die ABE des Fahrzeugs. Außerdem stellen (fehlende) ausstattungstechnische Sicherheitsmerkmale ein weiteres Problem dar:
- fehlende Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)
- fehlende automatische Leuchtweitenregulierung (aLWR)
- fehlendes Abblendlicht bei Fernlicht.
P.S.:
Abblend/Fernlicht: H4
Nebelscheinwerfer:H3
Xenon-Brenner: D1S