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Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 11:19
von addi-rs170
Moin...
Hat jemand von euch Erfahrung mit Scheibentönung an den vorderen Seitenscheiben?
Das es verboten ist weiß ich,aber ich find es trotzdem geil... Vielleicht hat ja einer von euch nen guten Tipp für mich welche Folie ich am besten nehmen sollte..Weil ganz dunkel wollte ich nicht,nur so ganz bissl dezent solls dunkel sein... 8) Tönen bekomm ich selber hin...
Wollt nur mal wissen ob mir jemand ne gute Folie sagen kann und vielleicht nen Tüv weiß,der sowas evtl. abnimmt...
Gruß Andrè
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 11:32
von Caser
Also mit Folie wird dir das sicher kein Tüv eintragen...warum dies so ist brauch ich dir ja sicher nicht zu sagen.
Und wenn du es so machst ohne TüvSegen...kannst du dir sicher sein das du die Folie bei der nächsten Kontrolle abreissen darfst und zusätzlich wohl mindestens 3 Points kassierst.
Dann doch lieber so:
http://ohnefolie.de/main/
Gruß Caser
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 13:08
von Ronny RS
seit ca. 3 Jahren Folie auf den vorderen Seitenscheiben, schonn ein paar Kontrollen mitgemacht, nie einer was gesagt und ich mache nicht die Scheiben runter wenn der Grünmann kommt, sodass sie in der Tür verschwinden ...
Gut die haben meist eh kein Bock bei 3 Seiten Fzg schein, irgendwas zu schauen...
Habe Foliatec verbauen lassen
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 14:02
von Oberberger
addi-rs170 hat geschrieben:Das es verboten ist weiß ich,aber ich find es trotzdem geil...
Das ist doch schonmal ein guter Ansatz, um hier eine Diskussion zu beginnen.
Völlig wurscht, ob Dir der TÜV das einträgt, Deine Betriebserlaubnis erlischt trotzdem. Baust Du nen Stunt, zahlst Du, egal ob eingetragen oder nicht....
@Caser
Klingt ja ermutigend, aber ob das wirklich so ist? Ich hab da so meine Zweifel...
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 14:24
von Escape
Eingetragen heißt Ausnahmegenehmigung. Damit erlischt die Zulassung nicht!
Etwas anderes ist, wenn der TÜV oder die Rennleitung bei Kontrolle nicht meckern. Das hat gar nichts zu sagen.
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 14:36
von Ronny RS
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Klar immer auslegungssache, bzw. wie tief die veränderungen gehen bzw wie massiv sie in die ABE des Fzg eingreifen.
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 15:15
von Caser
Das mit den Scheiben fluten is doch n alter Hut....machen mehrere Firmen in Deutschland.
Hast du genauso Garantie drauf wie auf Folie auch....
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 18:12
von SvenFa
Soweit ich weis darf mann die Seitenscheiben ein Gewissen grad Tönen.
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 1. Dezember 2009 19:36
von Babyracer
Ja, stimmt. Ein minimaler Tönungsgrad ist erlaubt. Ist aber nicht wirklich tönend wenn man es offiziell macht.
Re: Folientönung Scheiben vorne...
Verfasst: 2. April 2010 01:18
von alexboss_84
Man darf alle Scheiben tönen, egal ob mit Folie oder Floating . Die Scheiben dürfen eine Lichtdurchlässigkeit von 70 % bei den vorderen Seiten- bzw. 75% bei der Frontscheiben (Windschutzscheibe) nicht unterschreiten.
Das Problem
Ist das die neueren Autos alle eine gewisse Tönung der Scheiben aufweisen.
Weiß jemand zufällig wieviel % Lichtdurchlässigkeit der O2 ab Werk hat? Wenn er nur eine Tönung von 25% hat kann man ja eine Folie mit 5% für vorne nehmen.
Wurde mal mit Folie vorne erwischt.
Ergebniss 3 Punkte und knapp 90€ Bußgeld. Wenn ich im Moment nicht so viele Punkte hätte würde ich sie mir wieder tönen lassen.
Wenn es auf legalem Wege geht wäre es besser mir geht es hauptsächlich um die UV Abweisung und nicht ob mich jemand sieht. Die hinteren Scheiben werden auf jeden Fall noch bis zum Sommer abgedunkelt.