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Rechte und Pflichten bei Importen

Verfasst: 20. März 2004 18:06
von Wiesenkind
Erstmal schönen Tag,

um meine Frage mal zu konkretisieren, ich habe mal irgendwo gesehen, das ein aus der EU nach Deutschalnd Importierter Neuwagen, in Deutschland mit dem preisrabatt den der Käufer durch die unterschiedliche mehrwertsteuer hatte auch wieder geben muss wenn er sein auto wieder verkaufen will, d.h. wenn er ein auto kauft das 20000 neu kostet und er bei der einfuhr 6% sparrt, muss er beim verkauf auch wieder die 6% des momentanen marktwertes jenachdeem wie alt das auto mittlerweile ist auch wieder geben. quasi wenn das auto noch 10000 wert ist muss er 600 € abrechnen. Mein freundlicher meinte das gesetz gab mal vor 10-15 Jahren aber ist heute nicht mehr so.

Gibt es da irgendein gesetzestext oder so für diesen fall oder nicht?
Weiß da irgendjemand etwas drüber?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Verfasst: 20. März 2004 21:18
von Nogger
Hallo,

ganz einfach: Du mußt AKTIV darauf hinweisen, daß es sich um einen Re-Import handelt ohne zwanghafte Konsequenzen.

Du bist NICHT verpflichtet, den zusätzlichen Rabatt weiterzugeben. habe schon mehrere Re-Importe verkauft und nur einmal hat der Käufer deswegen auf einen zusätzlcihen Rabatt bestanden...aber nicht bekommen, da wir uns nicht einig geworden sind. Der Nächste wollte den Rabatt nicht.

gruß
nogger

Verfasst: 21. März 2004 06:24
von Wiesenkind
danke für die info, nur was wenn ich bei dem kauf nicht drauf hingewiese wurde? sondern es erst von meinem KFZ-Mechaniker erfahren habe?

Verfasst: 21. März 2004 12:05
von insideR
Dann gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ähnliches gilt auch für Unfallfahrzeuge.
Zu Importen gab es vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil, aus dem hervorging, dass bei gebrauchten Importen Abschläge von ca 10% ggü "deutschen" Modellen ... naja ... wenn mein Gedächtnis nicht ... ich weiß den Wortlaut nicht mehr ... jedenfalls ist es nicht bäh, sondern erlaubt und üblich und genehmigt und so in der Art.
Ralf

Verfasst: 21. März 2004 14:14
von Wiesenkind
sorry insider aber hab den text jetz 20 oder 30 mal gelesen und bin noch genauso planlos :( ,also darf er das verschweigen oder nicht?

Verfasst: 21. März 2004 15:47
von insideR
Nogger hat doch schon geschrieben, dass jeder Verkäufer drauf hinweisen MUSS. Macht er es nicht, dann kannst du den Kauf nachträglich reklamieren und und ca 10% von deinem Geld zurückverlangen.
Ralf

Verfasst: 26. März 2004 15:33
von Wiesenkind
Insider weisst auch ob des irgendwo in irgendeinem gesetzestext schwarz auf weiss steht?