Rechte und Pflichten bei Importen
Verfasst: 20. März 2004 18:06
Erstmal schönen Tag,
um meine Frage mal zu konkretisieren, ich habe mal irgendwo gesehen, das ein aus der EU nach Deutschalnd Importierter Neuwagen, in Deutschland mit dem preisrabatt den der Käufer durch die unterschiedliche mehrwertsteuer hatte auch wieder geben muss wenn er sein auto wieder verkaufen will, d.h. wenn er ein auto kauft das 20000 neu kostet und er bei der einfuhr 6% sparrt, muss er beim verkauf auch wieder die 6% des momentanen marktwertes jenachdeem wie alt das auto mittlerweile ist auch wieder geben. quasi wenn das auto noch 10000 wert ist muss er 600 € abrechnen. Mein freundlicher meinte das gesetz gab mal vor 10-15 Jahren aber ist heute nicht mehr so.
Gibt es da irgendein gesetzestext oder so für diesen fall oder nicht?
Weiß da irgendjemand etwas drüber?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
um meine Frage mal zu konkretisieren, ich habe mal irgendwo gesehen, das ein aus der EU nach Deutschalnd Importierter Neuwagen, in Deutschland mit dem preisrabatt den der Käufer durch die unterschiedliche mehrwertsteuer hatte auch wieder geben muss wenn er sein auto wieder verkaufen will, d.h. wenn er ein auto kauft das 20000 neu kostet und er bei der einfuhr 6% sparrt, muss er beim verkauf auch wieder die 6% des momentanen marktwertes jenachdeem wie alt das auto mittlerweile ist auch wieder geben. quasi wenn das auto noch 10000 wert ist muss er 600 € abrechnen. Mein freundlicher meinte das gesetz gab mal vor 10-15 Jahren aber ist heute nicht mehr so.
Gibt es da irgendein gesetzestext oder so für diesen fall oder nicht?
Weiß da irgendjemand etwas drüber?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen