Rechts einscheren nach Überholvorgang

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Wie schnell scherst du rechts nach dem Überholen ein?

Sofort, nachdem ich vorbei bin.
3
2%
Ich bleibe links, bis ich den Überholten im Außenspiegel sehe.
43
33%
Ich bleibe links, bis ich den Überholten im Innenspiegel sehe.
72
55%
Ich bleibe links, bis der Sicherheitsabstand besteht (1/2 Tacho).
10
8%
Ich bleibe links, bis ich von hinten angeblinkt werde.
2
2%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 130

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Escape
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Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von Escape »

Mir fällt auf, dass zunehmend die Überholer extrem kurz vor einem wieder nach rechts einscheren. Dies erfordert von mir gelegentlich sogar Bremsungen, meistens aber muss ich den Fuß vom Gas nehmen, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen. Dies führt nicht selten zu unangenehmen Situationen, machmal ist es regelrecht gefährlich, was da abgeht.

Wie haltet ihr es? Gemeint ist der normale Überholvorgang auf der Autobahn, bei dem die Differenz der Geschwindigkeiten min. 10 km/h ist.

Und wie verhält es sich eigentlich mit dem gesetzlich geforderten Abstand? Ist der Überholer nicht auch verpflichtet, ihn zu achten?

Ich persönlich lasse dem Überholten den Sicherheitabstand, bevor ich wieder nach rechts gehe. Bei Nässe oder freier Strecke ohne Schnellere im Rücken manchmal lieber ein bisschen mehr.
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tehr
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von tehr »

Ich schere in der Regel wieder ein, wenn ich den Überholten im Außenspiegel sehen kann.

Da ich meistens mit einer großen Differenzgeschwindigkeit überhole, halte ich die kurze Unterschreitung des Sicherheitsabstands für vertretbar, da er durch meine höhere Geschwindigkeit schnell wieder hergestellt wird.
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Egonson
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von Egonson »

Gibt es da nicht eine STVO, sollte dort geschrieben stehen?
Alle die da falsch Abstimmen, würden sich somit als "Gesetzesbrecher outen" (natürlich ironisch etwas überzogen).
Ich halte den Sicherheitsabstand ein (Blick über die rechte Schulter).
Zuletzt geändert von Egonson am 18. Januar 2010 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von darkking »

Egonson hat geschrieben:Gibt es da nicht eine STVO, sollte dort geschrieben stehen?
Einscherren nach Sicherheitsabstand und sehen im Innenspiegel sollte afaik das gleich sein, so lernt man es in der Fahrschule ;)
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Escape
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von Escape »

Das Einhalten des Abstands scheint eine Sache des Hinterherfahrenden = Überholten zu sein. Daher meine Frage, ob es auch für den Überholer die Abstandspflicht gibt. Mal abgesehen vom echten Schneiden, das als verkehrsgefährdendes Verhalten bzw. möglicherweise sogar als Nötigung gilt.
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von Egonson »

darkking hat geschrieben:
Egonson hat geschrieben:Gibt es da nicht eine STVO, sollte dort geschrieben stehen?
Einscherren nach Sicherheitsabstand und sehen im Innenspiegel sollte afaik das gleich sein, so lernt man es in der Fahrschule ;)
Ich kann dich auch im Rückspiegel sehen, wenn du nur 20m hinter mir fährst.
Somit nicht ganz richtig.
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von Escape »

In der Stadt wäre das ok, aber bei Tempo 150 auf der Autopista?
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darkking
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von darkking »

sucht euch doch nen Buch aus der Fahrschule bei egay, da sollte dass doch drinstehen ;)
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von ralle83 »

Bis ich den überholten Wagen komplett im Innenspiegel sehe, und zwar durch die Heckscheibe. Und natürlich bei normaler Sitzposition meinerseits, ohne im Innenspiegel "suchen" zu müssen.
Ich bilde mir ein das genau so in der Fahrschule gelernt zu haben.
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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang

Beitrag von Egonson »

@escape
habe gerade mal etwas gegoogelt.
Steht nur was von: der Überholente darf den Überholten beim Einscheren nicht behindern. Eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes würde ich also als eine Behinderung wenn nicht sogar als eine Gefährdung ansehen.

Gruß Egon
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