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Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 1. Juni 2010 16:52
von 200686
Hallo,
wie oben beschrieben interessiert es mich ob eine Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt ist?!
Hintergrund ist der, das ich die SLN von 3M so gut find und am überlegen bin ob ich vorne auch eins dran mach..
Hab zuhause noch eins liegen hab, also ohne Kennzeichen, nur der Rahmen.
Hab in der STVZO und im Internet nix gefunden..
Die Herstellerseite besagt das vorne keine Beleuchtung erlaubt ist,
aber in der STVZO ist wie gesagt nix zu finden. Gilt hier die Regel "Was nicht explizit erlaubt wurde, ist verboten?"
Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 1. Juni 2010 17:00
von darkking
frag doch mal bei verschiedenen TÜVern nach
Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 1. Juni 2010 17:06
von 200686
Hab dort schon heute vormittag angerufen und mir wurde ein rückruf versprochen..
Nachdem heut nix zurück kam und ich dann nochmal angerufen hab, war der Laden schon zu..
Hätte ja sein können das es jemand von euch weiß, werds morgen dann nochmal probieren
und wenn ich dann ne antwort hab, sag ich bescheid.. So ein SLN hat schon was.. 8)
Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 1. Juni 2010 17:23
von tehr
200686 hat geschrieben:Gilt hier die Regel "Was nicht explizit erlaubt wurde, ist verboten?"
Ja. Die gilt hier. Da es keinerlei Regelungen für die Beleuchtung des vorderen Kennzeichens gibt, ist es nicht zulässig.
Ich frage mich allerdings, warum man unbedingt sein Kennzeichen für alle so gut sichtbar machen sollte.
Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 1. Juni 2010 17:50
von 200686
hmm okay, schade.. Mir ging es nur ums optische, ich find das kennzeichen einfach schön weils net jeder hat.
Das Kennzeichen wird von radarfallen (wenn du auf das anspielst) sowieso gesehen, reflektieren tuts so gut
das es für den gegenverkehr keinen unterschied macht..
Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 1. Juni 2010 17:52
von KlausK
Hallo,
in der StvZO findet man dazu wirklich nciht viel, für das Kennzeichen ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zuständig.
Im §10 FZV sollte was zum Kennzeichen und dessen Beleuchtung stehen.
Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 1. Juni 2010 20:46
von Sigma
Hallo,
Vorgaben zu den Beleuchtungseinrichtungen befinden sich in der
ECE R 48.
Hinsichtlich der Kennzeichenbeleuchtung wird ausschließlich die für hinten benannt. Ich gehe für mich mal davon aus, dass nur dort beschriebene Beleuchtungseinrichtungen zulässig sind.
Grüsse,
Sigma
Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 2. Juni 2010 00:01
von 200686
§10 FZV:
(12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht
und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.
Hier wird aber nicht unterschieden ob vorne oder hinten

Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 2. Juni 2010 12:30
von 200686
okay, heute also Rückruf vom TÜV bekommen.. Kennzeichenbeleuchtung vorne ist nicht erlaubt.
Bin jetzt natürlich auf die Idee gekommen das so zu verkabeln das es nur leuchtet wenn das Auto über die ZV
aufgeschlossen wird.. Man könnte es vielleicht an die Boardingspots anschließen.. Naja, warte nun auf die email vom TÜV
Re: Kennzeichenbeleuchtung vorne erlaubt?
Verfasst: 14. Juli 2010 15:03
von streetfighterOZ
Ist schon sehr interessant, auf was für Ideen manche Leute so kommen. Ich würde mein Kennzeichen vorn gern ganz weglassen(aus optischen Gründen!) und andere wollen es noch extra hervorheben. Da merkt man wie verschieden Geschmäcker so sind.
