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Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 14:47
von Escape
Autofahrer müssen es sich gefallen lassen, geblitzt zu werden. Das Vorgehen der Polizei sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verkehrssicherheit sei wichtiger als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer.
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 15:24
von Rainer-76
Blödsinn das Argument mit der Verkehrssicherheit. Man sieht doch nie nen Blitzer vor Schulen oder Kindergärten, wo sie ganz eindeutig zur Verkehrssicherheit beitragen würden. Natürlich brauchen Regeln auch Kontrollen sonst würden sie nicht eingehalten. Aber doch dann bitte so, dass wirklich die Verkehrssicherheit steigt und nicht die Einnahmen im Staatssäckl.
Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 15:33
von Alfred
Grundsätzlich ist die Sache ja ok, aber grenzt das hier nicht an Strafvereitelung im Amt?
Zitat "Der die Messung durchführende Polizeibeamte habe als Zeuge bekundet, dass das Messgerät bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h auf einen „Grenzwert“ von 92 km/h eingestellt worden sei, mit der Folge, dass alle Fahrzeuge, die diesen Wert erreicht oder überschritten hätten, erfasst worden seien."
Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 16:21
von digidoctor
Na klar, und wenn man dich im Parkverbot nicht aufschreibt, dann auch gleich die Keule Strafvereitelung.
Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 16:22
von Basti1982
Strafvereitelung im Amt bezieht sich auf Straftaten, wie der Name schon vermuten lässt. Bei Ordnungswidirgkeiten haben die Beamten das Opportunitätsprinzip, sie können ahnden, müssen aber nicht. Also wird unter 12 km/h zu schnell drüber weggesehen, darüber wird aber jeder zur Kasse gebeten.
Und bezüglich Schule etc. - die Polizei lasert in der Regel auch da, wo es sinnig ist. Die Stadt/Kommunen hingegen argumentieren mit Unfallschwerpunkten, offensichtlich ist es aber meist Abzocke.
Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 16:32
von Nickman_83
einen festinstallierten Blitzer an einem Ortausgang zu installieren, der darüber hinaus noch einen anstieg von knapp 10% hat finde ich allerdings schon nicht mehr mit Sicherheitsbedenken erklärbar.
schade, dass ich den namen des nets vergessen habe. auf jedem fall im tiefsten sachsen.
aber gut zu wissen, ich hatte die diskussion schon aus den augen verloren.
schade. naja, fahre ich halt wieder nach vorschrift.
Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 16:45
von insideR
Nickman_83 hat geschrieben:einen festinstallierten Blitzer an einem Ortausgang zu installieren, der darüber hinaus noch einen anstieg von knapp 10% hat finde ich allerdings schon nicht mehr mit Sicherheitsbedenken erklärbar.
Dagegen helfen Motoren...
Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 16:56
von digidoctor
Wenn man den Blitzer zu niedrig einstellt, hat man ihn äh blitzschnell voll mit Minimalüberschreitern. Die will man doch gar net haben.
Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 19:01
von Chief
Rainer-76 hat geschrieben:Blödsinn das Argument mit der Verkehrssicherheit. Man sieht doch nie nen Blitzer vor Schulen oder Kindergärten, wo sie ganz eindeutig zur Verkehrssicherheit beitragen würden.
Ich darf Dir ne Adresse nennen wo selbiges praktiziert wird?!
Wer zu schnell fährt, egal wo, und erwischt wird ist selber Schuld!
Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Verfasst: 20. Juli 2010 19:35
von Wurmi023
Chief hat geschrieben:
Wer zu schnell fährt, egal wo, und erwischt wird ist selber Schuld!
*unterschreib*