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Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 8. November 2010 17:38
von Fiddy
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Kfz-Versicherung meines neuen Octavia. Ich habe über einen Makler ne Kfz-Versicherung bei der VHV abgeschlossen und auch mit deren eVB Nummer den Wagen zugelassen. Versicherungsbeginn war der 3.11.11. An dem Tag ging auch der Antrag für die Versicherung raus. (Hab noch keine Rechnung oder Bestätigung usw. bekommen).
Jetzt hab ich mal bei check24 geguckt und die Daten so wie ich sie bei der VHV angegeben habe eingetippt und siehe da, ich liege mit dieser Versicherung im hinteren Mittelfeld. Klar das ich jetzt lieber zur einer günstigeren Versicherung gehen würde.
Nun meine Frage: Ich habe doch normalerweise ein 14-tägiges Wiederrufsrecht?! Auch bei Erstzulassung? (da eVB Nummer von VHV Versicherung zum Zulassen verwendet)
Oder kann ich zum 31.12. fristgerecht kündigen? (30.11.) Wäre bis 31.12. aber nur eine Laufzeit von 2 Monaten. Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten?
Kann mir diese Fragen jemand beantworten?
Auf die Aussagen des Maklers will ich mich nämlich nicht verlassen, da ich nicht weiß ob er mir eine der günstigeren Versicherungen vermitteln kann.
Schönen Dank schon mal.
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 8. November 2010 21:59
von Fiddy
Habe nochmal mit meinem Makler Telefoniert. Er hat mir zugesichert zu schauen was noch machbar ist. Er hat auch versucht mir den Preisunterschied von ca. 550€ im Jahr zu erklären. Viele Direktversicherer haben wohl etwas magere Leistungen so in etwa sind folgeschäden vom Maderbiss nicht versichert, was aber meist nur bei den Basis-Tarifen zählt.
Aber den oberhammer fand ich die Aussage, dass nur Haarwild das gejagt werden darf (oder so ähnlich) versichert ist. Wenn mir aber ein Falke o.ä. in den Kühler fliegt ist es nicht versichert ^^
Nun, für über 500€ im Jahr werd ich so wagemutig sein und das Risiko eingehen, dass ich selber zahlen muss wenn mir ein Falke ins Auto fliegt 8)
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 8. November 2010 22:08
von Snow-White
Beim Makler sieht das etwas anders aus. Der bekommt in der Regel vom Auftragggeber eine Vollmacht, in dessen Namen bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Das ist seine Bestimmung.
Ich würde in diesem Fall fristgemäß zum 30.11. kündigen, um allen möglichen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen.
Bei den Direktversicherern (bei den anderen allerdings auch) bitte nicht den Spar- oder Basistarif mit Werkstattbindung und so wählen. Ich bestimme immer gerne selber, wer was an meinem Auto macht. Auch wenn es ein paar Euro mehr im Jahr kostet.
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 8. November 2010 23:11
von TorstenW
Moin,
bei einem Neuabschluss hat man laut Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht "innerhalb 14 Tagen
nach Zugang der vollständigen Vertragsunterlagen".
Es zählt als Datum der Poststempel. Also Einschreiben nehmen, dass man das fristgerechte
Absenden beweisen kann.
Wissen die Wenigsten, wird auch kaum praktiziert.
Ich habe das vor einiger Zeit auch mal mit einer Versicherung durch, deshalb weiß ich so genau dass das funktioniert.
Bei den Wildschäden hat der Makler Recht, da gibt es solche Einschränkungen je nach Tarif!
Beim sogenannten "Werkstattservice" (tolle Umschreibung für die Werkstattknebelung :motz: ) spart man maximal 10% des Kaskobeitrages, das ist nicht wirklich viel.........
Die Aussage mit generell schlechteren Leistungen bei Online-Versicherern ist auch ein Märchen! Das muss man vergleichen, welche Leistungen man wirklich braucht.
Grüße
Torsten
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 9. November 2010 14:32
von Fiddy
Stimmt, ich habe mal den Admiral Komfort Tarif mit dem VHV Tarif verglichen. Die sind praktisch identisch. Und dafür über 500€ mehr zahlen für nen direkt ansprechbaren Makler? Nö!
Ich habe meine Privathaftpflicht und Hausratversicherung bei der VHV und meine Eltern, über die mein letztes Auto versichert war, sind auch bei der VHV mit ihren Autos. Ich fand Die immer recht günstig. Mal gucken ob er die VHV dazu bringen kann was am Beitrag zu drehen. Wenn nicht geht spätestens Freitag die Kündigung raus.
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 9. November 2010 14:49
von mazepan
TorstenW hat geschrieben:Moin,
bei einem Neuabschluss hat man laut Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht "innerhalb 14 Tagen nach Zugang der vollständigen Vertragsunterlagen".
Aber nur wenn es in den Vertragsbedingungen steht.
Dann ist noch entscheident, ob du beim Markler warst bzw. ob du ihn zu dir gerufen hast oder ob er aus eigenem Antrieb bei dir vor der Tür stand.
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 9. November 2010 14:58
von Fiddy
Hm. Der Makler war bei mir. Und ich bin auf ihn zu gekommen.
In der Verbraucherinformation die ich vom Makler bekommen habe steht, dass ich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen die Vertragserklärung widerrufen kann.
Was hat das damit zu tun ob er bei mir war oder ich bei ihm?
Vielen Dank für die Antworten bisher.
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 9. November 2010 15:11
von mazepan
Fiddy hat geschrieben:In der Verbraucherinformation die ich vom Makler bekommen habe steht, dass ich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen die Vertragserklärung widerrufen kann.
Dann wäre das jetzt klar.
Wenn du beim Markler warst oder ihn zu dir bestellt hast (Initative von dir), hast du meines Wissens kein gesetzliches Widerrufsrecht
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 9. November 2010 18:15
von TorstenW
Moin,
Fiddy hat geschrieben:In der Verbraucherinformation die ich vom Makler bekommen habe steht, dass ich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen die Vertragserklärung widerrufen kann.
Eben! Dieser Passus ist i.d.R. in allen Versicherungsverträgen enthalten.
mazepan hat geschrieben:
Wenn du beim Markler warst oder ihn zu dir bestellt hast (Initative von dir), hast du meines Wissens kein gesetzliches Widerrufsrecht
Erstens heißen diese Jungs Makler (und nicht Euroler
) und 2. schließt man den Vertrag ja nicht mit dem Makler sondern mit der Versicherung ab. Da zählt einzig und allein das, was in den Vertragsbedingungen (oder Verbraucherinformationen) steht.
Was Du meinst ist das gesetzliche Widerrufsrecht bei sogenannten "Haustürverträgen". Das ist wieder eine andere Baustelle......
Grüße
Torsten
Re: Kfz-Versicherung/Widerrufsrecht
Verfasst: 4. Juni 2012 10:52
von Mirko28
In der Regel hat jeder ein Widerrufsrecht von 14 Tagen - Das Gesetzt laut § 355 BGB sieht das als rechtliche Grundlage vor, aber das gilt immer nur für Privatpersonen. Leute hier müsst ihr auch auf die Poststempel aufpassen bevor die Versicherer einem einen ein Strick draus drehen. Die Fristen zum Widerruf kann man auch nochmal unter
http://www.kfzversicherungsvergleich.ne ... srecht.php nachlesen.