Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
- mario83
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Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Hallo,
nachdem mir der Verkäufer letzte Woche beim einen Floh ins Ohr gesetzt hat, muss ich hier einfach noch Mal nachhaken: Ich hatte während des Verkaufsgespräch angemerkt, dass das Fahrzeug (rein aus Kostengründen bei der Versicherung) auf meinen Vater angemeldet wird, woraufhin der Verkäuft recht energisch meinte, dass das nicht ginge, sonst müsse er ja den Kaufvertrag auf meinen Vater und nicht auf mich ausstellen.
Ich frage mich nun, inwiefern diese Aussage stimmt. Es ist doch an und für sich völlig egal, wer das Fahrzeug kauft, oder irre ich da etwa? Das Fahrzeug wird von uns selbst angemeldet. Zur Erklärung: Ich wohne in Berlin, mein Vater in einem Landkreis der weitaus besser eingestuft wird (Differenz bei der Versicherung bei abweichendem Landkreis: ~120 EUR jährlich bei 295 bzw. 415 EUR Beitrag für Haftpfl. + VK - das wären über 40% Mehrkosten nur Aufgrund des Landkreises ).
Frage Nr. 1 wäre also, ob die Aussage des Verkäufers irgendeine Berechtigung hatte und ob es eine Rolle spielt, ob im Kaufvertrag später mein Name steht oder der meines Vaters (auf den das Fahrzeug angemeldet und versichert wird).
Weiter gehts: Welche Unterlagen brauche ich dann eigentlich für die Versicherung bzw. Anmeldung des Fahrzeugs? Ich gehe Mal davon aus, dass ich für die Versicherung nur die Schlüsselnummern benötige. Mit der Versicherungsbestätigung (sowie Perso + Zulassungsbesch. Teil II) gehe ich dann zur Zulassungsstelle. Gibt es noch weitere Dokumente die ich für die Zulassung eines Neufahrzeuges benötige?
Was ist dran an dem Gerücht, dass man einen Nachweis für die Existenz eines Kontos (EC-Karte, Kontoauszug) sowie eine Einzugsermächtigung für die Fahrzeuganmeldung braucht? ...da ich das vermutlich mit Vollmacht für meinen Vater machen werde.
Die Forensuche und Google konnten mir leider nicht weiterhelfen - letztes u.a. weil die (z.T. recht alten) Aussagen (in div. anderen Foren) zu sehr voneinander abweichen.
nachdem mir der Verkäufer letzte Woche beim einen Floh ins Ohr gesetzt hat, muss ich hier einfach noch Mal nachhaken: Ich hatte während des Verkaufsgespräch angemerkt, dass das Fahrzeug (rein aus Kostengründen bei der Versicherung) auf meinen Vater angemeldet wird, woraufhin der Verkäuft recht energisch meinte, dass das nicht ginge, sonst müsse er ja den Kaufvertrag auf meinen Vater und nicht auf mich ausstellen.
Ich frage mich nun, inwiefern diese Aussage stimmt. Es ist doch an und für sich völlig egal, wer das Fahrzeug kauft, oder irre ich da etwa? Das Fahrzeug wird von uns selbst angemeldet. Zur Erklärung: Ich wohne in Berlin, mein Vater in einem Landkreis der weitaus besser eingestuft wird (Differenz bei der Versicherung bei abweichendem Landkreis: ~120 EUR jährlich bei 295 bzw. 415 EUR Beitrag für Haftpfl. + VK - das wären über 40% Mehrkosten nur Aufgrund des Landkreises ).
Frage Nr. 1 wäre also, ob die Aussage des Verkäufers irgendeine Berechtigung hatte und ob es eine Rolle spielt, ob im Kaufvertrag später mein Name steht oder der meines Vaters (auf den das Fahrzeug angemeldet und versichert wird).
Weiter gehts: Welche Unterlagen brauche ich dann eigentlich für die Versicherung bzw. Anmeldung des Fahrzeugs? Ich gehe Mal davon aus, dass ich für die Versicherung nur die Schlüsselnummern benötige. Mit der Versicherungsbestätigung (sowie Perso + Zulassungsbesch. Teil II) gehe ich dann zur Zulassungsstelle. Gibt es noch weitere Dokumente die ich für die Zulassung eines Neufahrzeuges benötige?
Was ist dran an dem Gerücht, dass man einen Nachweis für die Existenz eines Kontos (EC-Karte, Kontoauszug) sowie eine Einzugsermächtigung für die Fahrzeuganmeldung braucht? ...da ich das vermutlich mit Vollmacht für meinen Vater machen werde.
Die Forensuche und Google konnten mir leider nicht weiterhelfen - letztes u.a. weil die (z.T. recht alten) Aussagen (in div. anderen Foren) zu sehr voneinander abweichen.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Hm, ich würde meinen, dem Verkäufer kann es doch egal sein wer das Auto versichert. Nach Bezahlung ist er aus der Sache raus. Der Käufer muß das Auto versichern...
Was ich weiß ist, daß bei uns nur noch Fahrzeuge an- und umgemeldet (dürfen) werden mit Einzugsermächtigung. Will heißen man muß seine Kontodaten angeben.
Was ich weiß ist, daß bei uns nur noch Fahrzeuge an- und umgemeldet (dürfen) werden mit Einzugsermächtigung. Will heißen man muß seine Kontodaten angeben.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Das ist doch Imho logisch... oder überweist du die KFZ-Steuer jedes Jahr selber?mario83 hat geschrieben:Was ist dran an dem Gerücht, dass man einen Nachweis für die Existenz eines Kontos (EC-Karte, Kontoauszug) sowie eine Einzugsermächtigung für die Fahrzeuganmeldung braucht? ...da ich das vermutlich mit Vollmacht für meinen Vater machen werde.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Ähm...gab es. Da bekamst Du ne Rechnung und mußtest überweisen.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
die Antwort ist doch recht einfach!
Du bist so ein guter Sohn, das Du deinem Vater ein Auto kaufst/schenkst. Also soll der Kaufvertrag auch bitte auf Dich ausgestellt sein, weil wenn Du und Dein Vater mal Stress bekommt.......... kannst Dir das Auto wieder holen!! (den Brief haste ja zusätzlich noch bei Dir im Nachttisch oder?)
Du bist so ein guter Sohn, das Du deinem Vater ein Auto kaufst/schenkst. Also soll der Kaufvertrag auch bitte auf Dich ausgestellt sein, weil wenn Du und Dein Vater mal Stress bekommt.......... kannst Dir das Auto wieder holen!! (den Brief haste ja zusätzlich noch bei Dir im Nachttisch oder?)
-----> Domino´s O2 Facelift...[Seite 14] <-----
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
mmh, das kann dem Verk. sowas von egal sein wer dein Auto Versichert bzw obs überhaupt Versichert wird
Kaufen und Versichern sind zwei komplett andere Schuhe.
Oder würde er dir das Auto nicht verkaufen wenn du es dir nur in die garage stellen wolltest.
was eventuell sein könnte ist im Falle der Finanzierung, das die Bank sagt das Käufer und Versicherungsnehmer eine Person sein müssen...
aber es gibt ja noch andere Banken
Kaufen und Versichern sind zwei komplett andere Schuhe.
Oder würde er dir das Auto nicht verkaufen wenn du es dir nur in die garage stellen wolltest.
was eventuell sein könnte ist im Falle der Finanzierung, das die Bank sagt das Käufer und Versicherungsnehmer eine Person sein müssen...
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- darkking
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Ich weiß, allerdings bin ich davon ausgegangen, dass dies nur noch per Lastschrift bei Neuzulassung geht.Chief hat geschrieben:Ähm...gab es.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Gibt es auch noch für "Altlasten". Ich z.b.bekomme immer noch den Zahlschein und eine freundliche Aufforderung zur Einverständniserklärung zwecks Einzugsermächtigung. Ich denke mal, in fast allen Finanzamtsbereichen wird nur noch mit Einzugsermächtigung zugelassen. Dabei ist es völlig egal, wer zahlt. Käufer ist Bruce Willis, Halter Jack Norris und die Steuer zahlt Django. Und Django zahlt nicht..
...die Embleme bleiben dran.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
- Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamtmario83 hat geschrieben: Weiter gehts: Welche Unterlagen brauche ich dann eigentlich für die Versicherung bzw. Anmeldung des Fahrzeugs? Ich gehe Mal davon aus, dass ich für die Versicherung nur die Schlüsselnummern benötige. Mit der Versicherungsbestätigung (sowie Perso + Zulassungsbesch. Teil II) gehe ich dann zur Zulassungsstelle. Gibt es noch weitere Dokumente die ich für die Zulassung eines Neufahrzeuges benötige?
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
@ TE
Der Verkäufer ist wohl neu im Geschäft? Ihm hat es erst einmal egal zu sein, was du mit deinem erworbenen Eigentum machst. Rechtlich zulässig sind im Kaufvertrag vereinbarte Einschränkungen (gerne bei bestimmten Sonderkonditionen), wie z. B. der Ausschluß des Weiterverkaufs für einen gewissen Zeitraum oder Eigentümer und Halter müssen die selbe Person sein, aber schon.
Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer können, müssen aber nicht, ein und die selbe Person sein. Theoretisch können es auch 5 verschiedene Personen sein. Übrigens, das von dir geplante wird täglich hundertfach in D praktiziert.
Da noch nicht alle Bundesländer obligatorisch die Teilnahme am Lastschriftverfahren für die Zulassung eines Kfz verlangen, erkundigst du dich am besten bei der zuständigen Zulassungstelle, welche Unterlagen/Voraussetzungen du für die Anmeldung benötigst. Bei den meisten sind diese Infos auch im Internet einseh- bzw. abrufbar.
Die Versicherung benötigt um die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), letztlich nur ein siebenstelliger Zahlencode, ausstellen zu können theoretisch keinerlei Daten zum Auto und von dir. Nur werden im allgemeinen die HSN und TSN sowie persönliche Daten von dir vor der Ausstellung der EVB verlangt.
Der Verkäufer ist wohl neu im Geschäft? Ihm hat es erst einmal egal zu sein, was du mit deinem erworbenen Eigentum machst. Rechtlich zulässig sind im Kaufvertrag vereinbarte Einschränkungen (gerne bei bestimmten Sonderkonditionen), wie z. B. der Ausschluß des Weiterverkaufs für einen gewissen Zeitraum oder Eigentümer und Halter müssen die selbe Person sein, aber schon.
Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer können, müssen aber nicht, ein und die selbe Person sein. Theoretisch können es auch 5 verschiedene Personen sein. Übrigens, das von dir geplante wird täglich hundertfach in D praktiziert.
Da noch nicht alle Bundesländer obligatorisch die Teilnahme am Lastschriftverfahren für die Zulassung eines Kfz verlangen, erkundigst du dich am besten bei der zuständigen Zulassungstelle, welche Unterlagen/Voraussetzungen du für die Anmeldung benötigst. Bei den meisten sind diese Infos auch im Internet einseh- bzw. abrufbar.
Die Versicherung benötigt um die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), letztlich nur ein siebenstelliger Zahlencode, ausstellen zu können theoretisch keinerlei Daten zum Auto und von dir. Nur werden im allgemeinen die HSN und TSN sowie persönliche Daten von dir vor der Ausstellung der EVB verlangt.