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Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 26. Dezember 2010 19:44
von newbee
Hallo, mir ist heute was richtig böses passiert. Hab mir Anfang Dezember einen Heizstrahler-Aufsatz für die Gasflasche geholt um in der Garage ein paar Plusgrade zu haben. Heute hat sich an dem Gasstrahler der Schlauch gelöst und hat mir die ganze Tür(Lack und Fenstergummi) verbrannt. Warum sich der Schlauch gelöst hat, ist mir unbegreiflich, aber das ist jetzt auch Nebensache. Für mich ist jetzt wichtig ob die Vollkasko diesen Schaden übernimmt, oder ich mich mit dem Hersteller des Gerätes rumstreiten muss.Der Wortlaut in den Versicherungsbedingungen ist für mich nicht verständlich da er wie folgt lautet:“ Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden."

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 26. Dezember 2010 20:18
von insideR
newbee hat geschrieben:Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist
Tja...

Kann eigentlich hier rein.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 26. Dezember 2010 20:56
von newbee
Das bringt mich jetzt nicht viel weiter, aber danke fürs lesen!

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 26. Dezember 2010 22:12
von insideR
Hm, ich meinte wesentliche, dem Verständnis zuträgliche Teile markiert zu haben...

Grundsätzlich bist du mit einem Flammenwerfer aufs Auto losgegangen, die Fehlfunktion solltest du dessen Hersteller anlasten.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 11:13
von FG-Mann
Moin,Moin,

also ich glaube er bleibt auf dem Schaden sitzen, da grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Egal ob am Brenner ein defekt vorlag oder nicht, denn in jeder Garage prangt eigentlich ein Schild mit der Aufschrift : rauchen, offenes Licht und Feuer verboten
So oder soähnlich sollte der Wortlaut sein auf den sich bei solch einen Schaden die Versicherungen rausreden werden.

Gruß FG-Mann

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 12:01
von Sitzheizungsfan
Wenn es ein Schaden aufgrund der mangelhaften Heizung ist, gilt der normale Anspruch auf Gewährleistung von 2 Jahren. Dieser besteht gegenüber dem Verkäufer bzw. auch gg. dem Hersteller. (Nach einem akt. Urteil kann man sich an beide wenden). Die Gewährleistung beinhaltet auch die sogenannten Mangelfolgeschäden, wie in deinem Fall (verkohltes Auto). In den ersten sechs Monaten nach Kauf muss der Verkäufer/Hersteller zudem nachweisen, dass die Sache bei Verkauf nicht mangelhaft war.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 12:33
von Alfred
Darf man in deutschen "Kraftwagenhallen" immer noch nicht rauchen? Das Verbot hält sich bestimmt noch bis zum atomgetriebenen fahrbaren Untersatz :lol:
Der Heizgerätehersteller wird zu 99,99% aus der Haftung raus sein. An irgendeiner Stelle der BA steht bestimmt was von "Mindestabständen zu brennbaren Teilen" oder so in der Art. Tja, und der wurde wohl nachweislich gröblichst unterschritten. Ich versuche mir immer noch den Sinn eines Schlauches vorzustellen, der an einem direkt auf dem Gasflaschenventil befindlichem Heizstrahler von alleine locker werden könnte. Wozu soll der gut sein?

MfG Alfred

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 15:13
von mazepan
Sitzheizungsfan hat geschrieben:Wenn es ein Schaden aufgrund der mangelhaften Heizung ist, gilt der normale Anspruch auf Gewährleistung von 2 Jahren.
Es kann auch sein, dass hier die Produkthaftung greift. Dann müßte m.M. nach der Hersteller nachweisen, dass das Gerät Ok war. Dies hätte er, wenn dieser Fehler bisher noch nie aufgetretten ist.
Mit wäre es aber zu gefährlich eine offene Feuerquelle unbeaufsichtigt stehen zu lasen.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 15:15
von neuhesse
@ Sitzheizungsfan

Gibt es einen Link für das Urteil?


@ alle

Zur Gewährleistung ist imho nur der Händler verpflichtet. Gegen den Hersteller könnte man evtl. nur auf Basis des Produkthaftungsgesetzes etwas unternehmen.

Der Umgang mit offenen Feuer (auch Rauchen) in Garagen ist in den Garagenverordnungen der Bundesländer geregelt. Die Sachen-Anhaltinische verbietet in Kleingaragen nicht explizit offene Feuer. Aber die Lagerung von brennbaren Stoffen ist, mit Ausnahme von Benzin (20 l) und Diesel (200 l), verboten.

Ob die Vollkasko in Leistung tritt, bezweifle ich ich auch noch, weil ein offenes Feuer unbeaufsichtigt betrieben wurde > grob fahrlässig.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 17:51
von Tom001
Da in Deiner Versicherungsklausel steht :
newbee hat geschrieben:Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden
denke ich wirst du wohl von der Vericherung nichts bekommen, da es sich um einen solchen "Sengschaden" handelt