Seite 1 von 2
Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 20:24
von Inxeson
Hey,
hab mal eine Frage zu dem Schild "Parken verboten" das an einem Gartenzaun von einem Privathaus hängt, muss ich damit rechen das die Eigentümer mich abschleppen lassen können obwohl das Schild keines der Stadt ist sondern aus einem Baumark? und ich keine Einfahrt blokiere sondern nur auf dem Bordstein stehe an einer Straße!
PS: Hoff das ist der richtige Bereich für diese Frage =)
Greetz
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 20:45
von Chief
Grundsätzlich ist die Beurteilung der von dir geschilderten Situation für einen Aussenstehenden nahezu unmöglich. Ich würde wenn überhaupt versuchen die Sache mit einem Foto zu verdeutlichen.
Als Rat empfehle ich dir dich ans zuständige Orndnungs- oder Straßenverkehrsamt zu wenden.
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 20:52
von tehr
Privatleute können grundsätzlich keine für den öffentlichen Verkehrsraum geltenden Schilder anbringen. Der Straßenbereich vor einem Privatgrundstück ist normalerweise öffentlicher Verkehrsraum. Wenn es keine offiziellen Schilder untersagen oder andere Gründe aus der StVO dagegen sprechen, darf dort jeder parken.
Privatpersonen können in der Regel nicht auf Kosten anderer abschleppen lassen. Sollten sie es dennoch machen, müssen sie zunächst die Abschleppkosten bezahlen und auf zivilem Wege einklagen.
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 20:53
von angel u2d
Wenn der teil der Straße erkennbar zum Grundstück gehört, kann der Grundstücksbesitzer dich abschleppen lassen, muss allerdings in Vorkasse gehen und sich von dir das Geld erstatten lassen.
Wenn es nicht erkennbar ist, ist das schild einfach nur nen Dekoartikel
Man hat keinen Besitzanspruch auch wenn man Steuern und gelder dafür Zahlt
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 20:55
von Chief
Die ersten beiden Glaskugler haben gesprochen.
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 21:01
von RS200@raceblue
Auch ohne Glaskugel bin ich über folgende Passage gestolpert:
Inxeson hat geschrieben:sondern nur auf dem Bordstein stehe an einer Straße!
Falls ich das richtig verstehe, dass du mit einer Fahrzeugseite auf dem Gehweg parkst, ist das mit o. ohne Baumarktschild nicht zulässig, außer eine Schild schreibt diese Parkvariante vor.
Ein Abschleppen rechtfertigt das zwar nicht, aber im Zweifel gibts dafür ein Ticket.
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 21:17
von tehr
Ich habe leider nicht genau genug gelesen. Statt "auf dem Bordstein" habe ich "an dem Bordstein" gelesen. Das Parken auf dem Fußweg ist, wie schon gesagt, natürlich nicht zulässig.
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 21:28
von Chief
3x Glaskugel!
Alles nur im Nebel stochern ohne die vor Ort Situation zu kennen!
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 21:32
von RS200@raceblue
Genaues Lesen u. die Fähigkeit zu abstraktem Denken ersetzt so manche Glaskugel.
@Chief
Was hast du denn für eine Laune?
Edit:
Wenn hier immer nur beweisbare, wissenschaftlich belegbare, vor Gerichten standhaltende Sachverhalte geschrieben würden, wäre es sehr ruhig hier.
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Re: Frage zu: Privates Parken verboten Schild
Verfasst: 26. März 2011 21:45
von Chief
Was hat es mit Laune zu tun wenn ich wiederholt darauf hinweise, dass wir nicht die wirkliche Situation die dort vorherrscht kennen und somit nicht helfen können.
Das hat nichts mit Wissenschaft zu tun sondern Straßenverkehrsrecht!