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Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 11:15
von Hunter4
Hallo Forenuser,

ich habe bei einem Händler einen Kaufvertrag für eine Skoda Octavia abgeschlossen.
Das Auto wird finanziert. Dazu standen 2 Varianten zur Debatte a) und b)

Einige <überschlägige> Eckdaten zur Finanzierung:

a)
Anzahlung: X
Laufzeit: 4 Jahre
monatliche Rate: ca. 300 €
Restschuld/Schlussrate nach 4 Jahren: ca. 8.000 €

b)
auch Anzahlung: X
auch Laufzeit: 4 Jahre
monatliche Rate: ca. 400 €
Restschuld/Schlussrate nach 4 Jahren: ca. 4.000 €

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 11:17
von Combi-Man
????? Bitte die Beiträge vor dem Absenden erst fertig schreiben.

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 11:21
von Chief
Ist doch der 1.! :wink:

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 11:29
von Hunter4
Soweit, so gut.

Abgeschlossen sind: Kaufvertrag und Finanzierung b)

Der Händler meldete sich bei mir zu einem späteren Zeitpunkt und übersendete einen Vertrag über ein verbrieftes Rückgaberecht, in welchem u. a. aufgeführt ist:

... Der Rückkaufpreis beträgt (ca.) 4.000 € ...
und noch Klauseln, die diesen Wert mindern können.

Mir ist klar, dass es hier "nur" um ein Rückgaberecht geht. Jedoch besteht der Händler auf einer Unterschrift.
Nach meinem Ermessen wurde dieses Recht durch die Festsetzung des Rückkaufspreises auf 4.000 € (für ein 4 Jahre altes Fahrzeug!) zu einem nur theoretischen Recht abqualifiziert.

Im Vertrag sind auch Klauseln enthalten, die diesen Rückgabewert hilfsweise festsetzen, wenn eine Schlussrate in der vereinbarten Höhe nicht gezahlt wird/nicht gezahlt werden kann.

Hier wird doch Restschuld mit Restwert (des Fahrzeuges) verwechselt. Wie ist dazu Eure Meinung?

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 11:31
von Hunter4
Combi-Man hat geschrieben:????? Bitte die Beiträge vor dem Absenden erst fertig schreiben.
Die volle Länge meines Beitrages hat leider nicht "In das Kästchen gepasst"

:) Mann, seid Ihr schnell. :)

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 12:04
von picomint
Das Eingabefeld scrollt nach unten, wenn man mehr schreibt. :D

Zu deiner Frage. Sicher ist der Restwert höher, aber den hast du dann ja auch nicht bezahlt. Bild

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 12:08
von Herr B aus W
Kommt ja auch drauf an wieviele KM er angegeben hat, vielleicht ist der Restwert dann wirklich nur noch bei 4000€. ;-)

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 12:10
von König Fußball
Was genau ist denn die Frage? Ob du das unterschreiben sollst?


Du scheinst ja Variante b genommen zu haben, aber was ist denn das für ein Vertrag?

Kaufvertrag mit Finanzierung oder Leasing?

Normalerweise bleibt bei einer Finanzierung die finanzierende Bank Eigentümer des Autos, bis zur Tilgung der Schuld. Danach geht das Eigentum über. Offenbar gibt es bei dir die Variante, dass du das Auto nach den 4 Jahren zurückgibst und somit die Restschuld nicht mittels Schlussrate, sondern durch die Rückgabe des Autos tilgst.
Da die natürlich nicht wissen, wie das Auto dann aussieht (ob es also die 4.000 € noch wert ist) schreiben die da natürlich nur angenommene Werte rein.

Ich kann den Vertrag ja nicht genau einschätzen, aber wenn du damit nur ein Recht auf Rückgabe bekommst und keine Verpflichtung eingehst, spricht nichts dagegen. Aber genau prüfen, falls der neue Vertrag Rechte des vorherigen einschränkt. Bisschen stutzig würde mich machen, wenn der :) ganz scharf darauf ist, dass du das unterschreibst. Dann lieber 100 € für ne Erstberatung ausgeben, oder ne (für Mitglieder kostenlose) Rechtsberatung beim ADAC.

Ein Rückgaberecht würde ich aber erstmal so deuten, dass du dir beim :) ein Angebot holen kannst, zu dem er das Auto zurücknimmt. Wenn dir das nicht gefällt, zahlst du die Schlussrate und behältst das Auto bzw. verkaufst es eigenständig woanders.

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 12:48
von tehr
Ein Restwert von 4000 Euro nach vier Jahren hört sich doch recht günstig an, wenn man davon ausgeht, dass das Fahrzeug einigermaßen vernünftig ausgestattet ist und nicht übermäßig viel gefahren wird.

Mein Wagen wird nach zwei Jahren und 60 bis 70 tkm wahrscheinlich noch mehr als drei Mal so viel kosten.

Re: Verbrieftes Rückgaberecht

Verfasst: 1. April 2011 13:25
von orso-ch
Hallo @ Hunter

Am besten ausserhalb z.B. im Microsoft Word alles niederschreiben und durch die automatische Rechtschreibung auf Schreibfehler prüfen lassen, allenfalls korrigieren und anschliessend ins Forumskästchen hinein kopieren. So gibt's keine Probleme mit der Threadgrösse etc.

Gruss