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Wann ist ein "Neuwagen" ein Neuwagen?!?
Verfasst: 9. Mai 2011 19:15
von the other
Hallo,
eine kurze Frage: wann ist von einem "Neuwagen" die Rede? Soll heißen: ab wieveil km auf dem Tacho ist von einem gebrauchten Wagen auszugehen? Habt Ihr da Erfahrungen, Hinweise, juristische Informationen zu? Habe die Suchanfrage versucht, aber nichts dahingehend gefunden. Sollte es schon was zu dem Thema geben, bitte ich meine Anfrage zu entschuldigen.
Tausend Dank,
the other
Re: Wann ist ein "Neuwagen" ein Neuwagen?!?
Verfasst: 9. Mai 2011 19:29
von Scholly523
Laut EU Recht (wenn man zb. ein Auto aus dem Ausland importiert) ist ein Neuwagen wenn:
er jünger als 6 Monate ist oder weniger als 6000km gelaufen hat...
Re: Wann ist ein "Neuwagen" ein Neuwagen?!?
Verfasst: 9. Mai 2011 20:24
von weinja
Danke für die Info. Sehr hilfreich
Re: Wann ist ein "Neuwagen" ein Neuwagen?!?
Verfasst: 9. Mai 2011 21:27
von Basti1982
Wikipedia sagt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Neuwagen hat geschrieben:
Unter einem Neuwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, in der Regel einen PKW, welches nie zugelassen und bis auf die Fertigung noch keinen Vorbesitzer hatte. Als fabrikneu gelten auch Fahrzeuge, die schon einige Monate beim Hersteller oder bei einem Händler „auf Halde gestanden“ haben.
In der Regel werden Neuwagen von Autohäusern verkauft, die einen Vertrag mit einem Autohersteller geschlossen haben (sog. Markenautohaus oder Vertragshändler). Käufer werden im Autohaus vor Ort fündig oder auch auf Internet-Fahrzeugmärkten.
Eine besondere Form von Neuwagen sind sogenannte Tageszulassungen. Sie sind ebenfalls Neuwagen wurden jedoch einen Tag zugelassen um rechtlich aus Gründen der Gewährleistung nicht mehr als solche zu gelten. Diese sind für den Käufer eine Möglichkeit, ein Auto günstiger zu erwerben.
Re: Wann ist ein "Neuwagen" ein Neuwagen?!?
Verfasst: 12. Mai 2011 12:39
von Black RS
Scholly523 hat geschrieben:Laut EU Recht (wenn man zb. ein Auto aus dem Ausland importiert) ist ein Neuwagen wenn:
er jünger als 6 Monate ist oder weniger als 6000km gelaufen hat...
Stümmt!
Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das
1. Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt;
2. Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt;
3. Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt.
Wobei es da auch andere Auffassungen gibt vgl. Kommentare zur alten Ansparabschreibung § 7g EStG!
Re: Wann ist ein "Neuwagen" ein Neuwagen?!?
Verfasst: 13. Mai 2011 12:31
von torchy
Mag zwar alles sein, aber wenn ich mir einen Neuwagen beim Händler bestelle und dann ein 4 Monate altes Auto mit 5000km Laufleistung erhalte, würde ich mich verarscht fühlen
Re: Wann ist ein "Neuwagen" ein Neuwagen?!?
Verfasst: 30. Mai 2011 22:36
von captain_fly
Also wir haben mal einen Touran gekauft, der hat 13(!) Monate in der Ausstellung (also drinnen) gestanden und 40km auf der Uhr.
Wir haben ihn als 'Gebrauchtwagen' bekommen, weil laut VW ab 12 Monaten egal wie viel der Wagen gelaufen ist von einem Gebrauchten auszugehen ist.
Wir haben anstatt 22.000 UVP dann nur 14.000 gezahlt und noch kostenlose Winterreifen und Gepäckraumrollo sowie zwei Sätze Fußmatten dazu bekommen.