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Kann durch Garantieabschluss die Sachmängelhaftung...

Verfasst: 7. Juli 2011 12:18
von mmartin
... ausgeschlossen werden?

Hallo zusammen,

ich habe mal ein kleines Problem. Evtl. kann mir ja jemand helfen:

Ich habe im Februar meinen Skoda Octavia bei einem Artfremden Suzuki-Händler ca. 30 von meinem Wohnort gebraucht gekauft und bekam eine 12-Monate Gebrauchtwagengarantie. Vor ca. 6 Wochen gab es bei hohen Aussentemperaturen Probleme mit dem Zündschloss. Sobald der Wagen über Nacht in der Garage stand, war dieses Problem weg. Ich kontaktierte den Verkäufer und bat im Rahmen der Sachmängelhaftung um Nachbesserung. Ich bekam dann einen Termin 2 Wochen später. Beim anstehenden Termin waren die Aussentemperaturen dann wieder gefallen, sodass der Mangel nicht mehr auftrat und eine Reperatur seitens des Verkäufers nicht stattfinden konnte.

Wieder 2 Wochen später waren die Temperaturen dann wieder gestiegen. Ich kontaktierte dann abermals den Händler und bat um einen kurzfristigen Termin. Im gleichen Gespräch fragte ich den Werkstattmeister des Verkäufers, was passiert, wenn der Mangel vor Ort wieder nicht auftritt. Seine Aussage, dass ich dann wieder ohne Problembehebung fahren müsste, war für mich natürlich unbefriedigend. Im gleichen telefonat haben wir dann abgesprochen, dass ich das Problem auch im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie bei einem Skoda-Händler vor Ort beheben lassen kann.

Dies habe ich dann auch in Angriff genommen. Als ich dort war, bestand der Fehler und er konnte durch auslesen des Fehlerspeichers behoben werden. Ein Auftrag zur Reperatur wurde gestellt.

Heute war dann der Termin, und ich erhielt eben einen Anruf des Servicemitarbeiters. Er sagte, dass das defekte Zündschloss ausgetaucht wurde, die Versicherung der Gebrauchtwagengarantie allerdings 10% für das Schloss sowie einen Betrag für das anlernen usw., insgesamt ca. 40€, nicht übernehmen will. Auf meine Frage, wer dann diesen Betrag zahlen soll - schließlich wäre der Austausch im Rahmen der Sachmängelhaftung für mich kostenfrei gewesen - bekam ich die Auskunft, dass ich mit Unterschrift auf der Garantievereinbarung einem Ausschluss der Sachmängelhaftung zugestimmt habe.

Nun meine Fragen: Ist es überhaupt rechtens, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird? Wenn nicht, kann ich mit Übernahme der Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, an den Verkäufer des Wagens herantreten?

Vielen Dank und Grüße
martin

Re: Kann durch Garantieabschluss die Sachmängelhaftung...

Verfasst: 7. Juli 2011 12:46
von HR.Unbekannt
Hallo,

Das musst du bezahlen ,ich hatte mal einen Opel mit Gebrauchtwagengarantie und musste man das Pumpensteuergerät tauschen und somit musste ich 20 % bezahlen.

Re: Kann durch Garantieabschluss die Sachmängelhaftung...

Verfasst: 7. Juli 2011 12:48
von TorstenW
Moin,

uiiiiiii, das geht ja schon in Richtung Rechtsberatung........
Um diese Frage überhaupt beantworten zu können, müsste man den genauen Wortlaut der Garantievereinbarung kennen. Ist denn da drin eine Ausschlussklausel enthalten?
Unabhängig davon hast Du die gesetzliche Gewährleistung, die mit so einer Vereinbarung nach meinem Verständnis nicht ausgehebelt werden kann.
Im Rahmen dieser wäre die Reparatur für Dich kostenlos (da noch keine 6 Monate seit dem Kauf rum sind, gilt auch noch keine Beweislastumkehr).
Wenn nun die Versicherung (aus welchen Gründen auch immer) den Rechnungsbetrag gekürzt hat, dann muss das der Händler klären, der Dir das Auto verkauft hat.
Immerhin hat er Dir ja gestattet, eine andere Werkstatt aufzusuchen (ich hoffe, das kannst Du im Zweifelsfall beweisen?!).
Ich würde es wie folgt machen:
Der Werkstatt die Differenz bezahlen, die Rechnung nehmen und vom Händler die Erstattung der Kosten verlangen.
Wie schon geschrieben, mit der (zusätzlichen) Garantie kann er die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht aushebeln. Stellt er sich stur, kommst Du um eine Klage nicht drumrum.........
Aber bevor Du die große Keule auspackst, solltest Du es so versuchen, wie ich geschrieben habe. Vielleicht ist er ja einsichtig und bezahlt das Geld freiwillig. ;)

Grüße
Torsten
PS: Das ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung!

Re: Kann durch Garantieabschluss die Sachmängelhaftung...

Verfasst: 7. Juli 2011 13:42
von mmartin
Hallo!

Ja, ich weiß mit den Hinweisen umzugehen! :wink:
Habe auch nochmal den ADAC angeschrieben, evtl. haben die ja auch noch weiter Infos!

Laut Auskunft des Servicemitarbeiters gibt es so einen Wortlaut (Auschluss der Sachmängelhaftung), ich selber habe sie gerade nicht zur Hand. Aber selbst wenn kann auch ich mir nicht vorstellen, dass durch so eine Klausel die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden kann.

Werde es erstmal so machen wie TorstenW es vorgeschlagen hat, wobei ich mir da nicht all zu viel von verspreche!
Die Zusage, dass ich zu einer anderen Werkstatt kann war per Telefon, wobei ich nicht weiß, ob die Reperaturwerkstatt sich das O.K. von dem Verkäufer einholen musste bzw. hat!

Grüße
martin

Re: Kann durch Garantieabschluss die Sachmängelhaftung...

Verfasst: 7. Juli 2011 14:45
von TorstenW
Moin,

die Versicherung/Garantie und die Sachmängelhaftung des Händlers sind 2 völlig verschiedene Schuhe!
Normaler Weise ist es so, dass die Versicherung greift, wenn die Sachmängelhaftung nicht (mehr) greift und nicht umgekehrt!
Zu allererst ist der Händler auf Grund der gesetzlichen Sachmängelhaftung in der Pflicht, den Mangel zu beseitigen.
Das kann er nicht ausschließen, außer er verkauft Dir ein "Bastlerfahrzeug"!
Nach 6 Monaten z.B. greift dann die Beweislastumkehr, so dass Du als Kunde trotz Gewährleistung dann ggf. eine Reparatur bezahlen müsstest. In diesem Fall würde dann die Versicherung einspringen.
Diese Versicherungen werden i.d.R. von den Händlern abgeschlossen, um sich gegen größere Schäden im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung abzusichern. Letztendlich zahlst Du diese Versicherung mit dem Kaufpreis mit. Wenn der Händler Dir nun diese Versicherung "extra" aufgedrückt/angeboten hat, dann ist das ja nicht unbedingt verkehrt, das hat aber mit seiner Mängelbeseitigungspflicht absolut nix zu tun!
Diese zusätzliche Versicherung hast Du abgeschlossen (und bezahlt, wenn ich das richtig sehe)?!
Deshalb kann der Händler sich jetzt nicht aus seiner Pflicht stehlen wollen, a la "selber Schuld, dass Du (blöder) Kunde sowas abgeschlossen hast".
Hier ist das Problem nur "aufgeflogen", weil Du in einer anderen Werkstatt warst (die Dir gegenüber nicht in der Gewährleistungsverpflichtung ist) und diese den Fall über die Versicherung abwickeln wollte.
Wenn man es gaaaanz genau nimmt, hätte der Händler diese Werkstatt beauftragen müssen (das hast Du quasi mit seiner Zustimmung übernommen), in seinem Namen tätig zu werden und ihm die erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen. Wo er sich das Geld her holt, ist dann alleine sein Problem.......................
Also: Schick ihm die Rechnung mit der Bitte um Begleichung. 8)

Grüße
Torsten

Re: Kann durch Garantieabschluss die Sachmängelhaftung...

Verfasst: 15. Juli 2011 07:52
von mmartin
So, nach ein bischen hin-und-her und einigen telefonaten mit beiden Autohäusern übernimmt nun der Händler, der auch für die Sachmängelhaftung einstehen muss, den Betrag und überweist ihn an mich!

Danke für eure Hilfe!!! :wink: