Kann durch Garantieabschluss die Sachmängelhaftung...
Verfasst: 7. Juli 2011 12:18
... ausgeschlossen werden?
Hallo zusammen,
ich habe mal ein kleines Problem. Evtl. kann mir ja jemand helfen:
Ich habe im Februar meinen Skoda Octavia bei einem Artfremden Suzuki-Händler ca. 30 von meinem Wohnort gebraucht gekauft und bekam eine 12-Monate Gebrauchtwagengarantie. Vor ca. 6 Wochen gab es bei hohen Aussentemperaturen Probleme mit dem Zündschloss. Sobald der Wagen über Nacht in der Garage stand, war dieses Problem weg. Ich kontaktierte den Verkäufer und bat im Rahmen der Sachmängelhaftung um Nachbesserung. Ich bekam dann einen Termin 2 Wochen später. Beim anstehenden Termin waren die Aussentemperaturen dann wieder gefallen, sodass der Mangel nicht mehr auftrat und eine Reperatur seitens des Verkäufers nicht stattfinden konnte.
Wieder 2 Wochen später waren die Temperaturen dann wieder gestiegen. Ich kontaktierte dann abermals den Händler und bat um einen kurzfristigen Termin. Im gleichen Gespräch fragte ich den Werkstattmeister des Verkäufers, was passiert, wenn der Mangel vor Ort wieder nicht auftritt. Seine Aussage, dass ich dann wieder ohne Problembehebung fahren müsste, war für mich natürlich unbefriedigend. Im gleichen telefonat haben wir dann abgesprochen, dass ich das Problem auch im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie bei einem Skoda-Händler vor Ort beheben lassen kann.
Dies habe ich dann auch in Angriff genommen. Als ich dort war, bestand der Fehler und er konnte durch auslesen des Fehlerspeichers behoben werden. Ein Auftrag zur Reperatur wurde gestellt.
Heute war dann der Termin, und ich erhielt eben einen Anruf des Servicemitarbeiters. Er sagte, dass das defekte Zündschloss ausgetaucht wurde, die Versicherung der Gebrauchtwagengarantie allerdings 10% für das Schloss sowie einen Betrag für das anlernen usw., insgesamt ca. 40€, nicht übernehmen will. Auf meine Frage, wer dann diesen Betrag zahlen soll - schließlich wäre der Austausch im Rahmen der Sachmängelhaftung für mich kostenfrei gewesen - bekam ich die Auskunft, dass ich mit Unterschrift auf der Garantievereinbarung einem Ausschluss der Sachmängelhaftung zugestimmt habe.
Nun meine Fragen: Ist es überhaupt rechtens, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird? Wenn nicht, kann ich mit Übernahme der Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, an den Verkäufer des Wagens herantreten?
Vielen Dank und Grüße
martin
Hallo zusammen,
ich habe mal ein kleines Problem. Evtl. kann mir ja jemand helfen:
Ich habe im Februar meinen Skoda Octavia bei einem Artfremden Suzuki-Händler ca. 30 von meinem Wohnort gebraucht gekauft und bekam eine 12-Monate Gebrauchtwagengarantie. Vor ca. 6 Wochen gab es bei hohen Aussentemperaturen Probleme mit dem Zündschloss. Sobald der Wagen über Nacht in der Garage stand, war dieses Problem weg. Ich kontaktierte den Verkäufer und bat im Rahmen der Sachmängelhaftung um Nachbesserung. Ich bekam dann einen Termin 2 Wochen später. Beim anstehenden Termin waren die Aussentemperaturen dann wieder gefallen, sodass der Mangel nicht mehr auftrat und eine Reperatur seitens des Verkäufers nicht stattfinden konnte.
Wieder 2 Wochen später waren die Temperaturen dann wieder gestiegen. Ich kontaktierte dann abermals den Händler und bat um einen kurzfristigen Termin. Im gleichen Gespräch fragte ich den Werkstattmeister des Verkäufers, was passiert, wenn der Mangel vor Ort wieder nicht auftritt. Seine Aussage, dass ich dann wieder ohne Problembehebung fahren müsste, war für mich natürlich unbefriedigend. Im gleichen telefonat haben wir dann abgesprochen, dass ich das Problem auch im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie bei einem Skoda-Händler vor Ort beheben lassen kann.
Dies habe ich dann auch in Angriff genommen. Als ich dort war, bestand der Fehler und er konnte durch auslesen des Fehlerspeichers behoben werden. Ein Auftrag zur Reperatur wurde gestellt.
Heute war dann der Termin, und ich erhielt eben einen Anruf des Servicemitarbeiters. Er sagte, dass das defekte Zündschloss ausgetaucht wurde, die Versicherung der Gebrauchtwagengarantie allerdings 10% für das Schloss sowie einen Betrag für das anlernen usw., insgesamt ca. 40€, nicht übernehmen will. Auf meine Frage, wer dann diesen Betrag zahlen soll - schließlich wäre der Austausch im Rahmen der Sachmängelhaftung für mich kostenfrei gewesen - bekam ich die Auskunft, dass ich mit Unterschrift auf der Garantievereinbarung einem Ausschluss der Sachmängelhaftung zugestimmt habe.
Nun meine Fragen: Ist es überhaupt rechtens, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird? Wenn nicht, kann ich mit Übernahme der Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, an den Verkäufer des Wagens herantreten?
Vielen Dank und Grüße
martin