Verfolgungverjährung

Allgemeines zum Thema Forum, Auto, Skoda
Benutzeravatar
Melli
Alteingesessener
Beiträge: 364
Registriert: 19. September 2002 15:11

Verfolgungverjährung

Beitrag von Melli »

hallo zusammen,
ich bin am 24.3. geblitzt worden. freitag kam der bußgeldbescheid mit datum 1.7.
ich meine mich zu erinnern, dass es eine verjährung gibt (drei monate ?).
kennt sich hier jemand aus und weiss, wie große meine chance bei widerspruch ist ?

vielen dank und grüße
melli :)
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
Schraubi
Regelmäßiger
Beiträge: 149
Registriert: 13. April 2004 09:37

Beitrag von Schraubi »

das mit den 3 monaten ist korrekt
es kann doch aber auch sein das die dich irgendwann nochmal geblitzt haben und es nur nicht mitbekommen hast
--> wenn doch der blitzer vom märz ist müßtest du eigentlich gute chancen haben da ohne irgendwas durchzukommen
Alkohol ist keine Lösung aber ein Gutes Argument
Benutzeravatar
frankw
Alteingesessener
Beiträge: 1930
Registriert: 12. Dezember 2002 21:12
Modell: 5E
Bauart: Combi
Baujahr: 2014
Modelljahr: 2015
Motor: 2.0 TDI 110 kW
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 649226

Beitrag von frankw »

Hallo,

da habe ich folgendes gefuinden
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.
Vielleicht warst Du doch für die Sherifs ein bissel zu schnell?

Gruß Frank
DeMixx
Alteingesessener
Beiträge: 435
Registriert: 21. Juli 2003 10:11

Beitrag von DeMixx »

Hi Melli

Langsamer fahren hilft :-)

Aber ich will mal nicht so sein, guckst du http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php

Bye
DeMixx
Benutzeravatar
Melli
Alteingesessener
Beiträge: 364
Registriert: 19. September 2002 15:11

Beitrag von Melli »

Schraubi hat geschrieben:das mit den 3 monaten ist korrekt
es kann doch aber auch sein das die dich irgendwann nochmal geblitzt haben und es nur nicht mitbekommen hast
--> wenn doch der blitzer vom märz ist müßtest du eigentlich gute chancen haben da ohne irgendwas durchzukommen
in dem bussgeldbescheid stand ja das datum drin. also war es wohl von märz ;)

@frank: muss ich wohl, sonst hätte ich ja keinen bußgeldbescheid bekomen :roll:

@demix: dankeschön ;)
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
AMenge
Alteingesessener
Beiträge: 430
Registriert: 21. Juli 2002 22:03

Beitrag von AMenge »

Vorsicht mit der Verjährung. Grundsätzlich gilt zwar die 3-Monats-Regel. Dabei geht es aber nicht um den Zeitraum vom Vergehen bis zur Zustellung. Vielmehr handelt es sich um den Zeitraum, in dem dieser Vorgang amtlicherseits nicht bewegt wurde. Wenn also deine Akte innerhalb der Frist bearbeitet wurde, dann geht die Verjährungsfrist wieder von vorne los.
Octavia Elegance Lim., tiefseeblau-metallic, 110PS-TDI, MJ01
Zusatzausstattung: ESP, Glasdach, Standheizung, Aerotwin-Wischer
Benutzeravatar
Melli
Alteingesessener
Beiträge: 364
Registriert: 19. September 2002 15:11

Beitrag von Melli »

was meinst du mit "bearbeitet" ?
mir wurde bislang nix geschickt (anhörungsbogen o.ä.), ausser dem
bußgeldbescheid.

einspruch erheben kann man ja mal, mehr als es dann doch zahlen zu müssen kann ja nicht passieren, oder ?
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
LJ Octi
Schwein
Beiträge: 290
Registriert: 25. Juni 2004 12:12

Beitrag von LJ Octi »

@ AMenge

Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Denn normalerweise gilt, vom Feststellungstag( Tag wenn´s hell aufleuchtet ) bis Eingangstag beim Abgeblitzten dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen, ich zumindest habs durchgekriegt :roll:

MFG von Kendy B.
Seat Leon Top Sport, Cupra R Umbau, BBS Motorsport Felgen in 18", 130 kw
Benutzeravatar
frankw
Alteingesessener
Beiträge: 1930
Registriert: 12. Dezember 2002 21:12
Modell: 5E
Bauart: Combi
Baujahr: 2014
Modelljahr: 2015
Motor: 2.0 TDI 110 kW
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 649226

Beitrag von frankw »

Wenn man mal den Link, welchen DeMixx gepostet hat, durchliest, so wird man folgendes finden:
Die Übersendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht. Ist vor Ablauf von 3 Monaten weder ein Bußgeldbescheid ergangen, noch öffentliche Klage erhoben, verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten tatsächlich auch in 3 Monaten. Allerdings ist man nach Ablauf der 3 Monate noch nicht "sauber". Die Gerichte billigen den Bußgeldstellen nämlich relativ lange Bearbeitungszeiträume zwischen der behördeninternen Anweisung, daß ein Bußgeldbescheid erteilt werden soll, und dessen tatsächlicher Ausfertigung und Versendung zu ([...] auch schon mal als "faktische Rückdatierung" des Bußgeldbescheids bezeichnet). Nach meiner Erinnerung ist 1 Monat Zeitdifferenz zwischen Ausstellung und Zugang des Bußgeldbescheids noch für zulässig gehalten worden. Grund: Bußgeldstellen sind chronisch überlastet und arbeiten meistens nur wenige Tage vor Verjährungseintritt die Bußgeldverfahren ab. Also: Erstmal abwarten.
Man kann also folgendes interpredieren: 3 Monate + 1 Monat. Aber Einspruch würde ich an Mellis Stelle trozdem machen. Man kann Glück haben oder nicht. Die Chancen dazu stehen 50:50.

Gruß Frank
Benutzeravatar
C|Y|R|U|S
Alteingesessener
Beiträge: 1367
Registriert: 8. Juni 2003 11:27

Beitrag von C|Y|R|U|S »

Mit den Widersprüchen wäre ich generell vorsichtig, sonst muß man am Ende noch ein Fahrtenbuch führen.
mfg
Bild

Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.
Antworten

Zurück zu „Übergreifende Themen - Allgemein“