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Begleitetes Fahren...

Verfasst: 24. Februar 2012 08:35
von matzallein
Moin,
tja jetzt ist es soweit - mein Sohny (16 1/2) hat sich zum Führerschein zum begleiteten Fahren angemeldet. Wenn alles gut geht, darf er ab Sommer die Strassen unsicher machen. Da das aber die Versicherungen nicht kalt läßt, nehmen die bei solchen Fahranfängern in der Prämie teilweise über 100% aufschlag. Welche Erfahrungen habt ihr denn in dem Bereich gemacht? Mich interessiert besonders, wie der VVD mit diesem Thema umgeht.

Grüsse... Matthias

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 24. Februar 2012 08:45
von Basti1982
Der Aufschlag kommt doch nur dann zustande, wenn der Fahranfänger das Auto auf sich versichert. Und solange er nicht 18 ist, wäre das ja sowieso Blödsinn. Und selbst danach kann man über die Option "Zweitwagen" der Eltern versichern. Das ist deutlich günstiger - ich habe damals mit 80% angefangen. Irgendwann den Vertrag übernehmen können und liege jetzt bei ca. 55 %.

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 24. Februar 2012 08:46
von matzallein
nein in dem Moment, wo ein Fahranfänger als "Mitfahrer" bei der Versicheurng gemeldet wird, kassieren die schon - und das wie geschrieben nicht zu knapp

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 24. Februar 2012 11:45
von tuningmitstil
Bei mir - ich habe ebenfalls das begleitete Fahren gemacht - lag der Mehrpreis defintiv nicht bei 100 %. Schätzungsweise lag der bei 30 bis 40 % über dem ursprünglichen Beitrag. Genaue Zahlen hab ich aktuell nicht mehr im Kopf.

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 24. Februar 2012 13:39
von Kriton
matzallein hat geschrieben:nein in dem Moment, wo ein Fahranfänger als "Mitfahrer" bei der Versicheurng gemeldet wird, kassieren die schon - und das wie geschrieben nicht zu knapp
Das hängt wie immer von der Versicherung ab. Als meine Tochter Anfang 2009 den Führerschein mit 17 gemacht hat, habe ich sie als Fahrer unter 25 in meine Versicherung mit aufnehmen müssen, damit sie mein Auto bewegen darf. Normalerweise hätte ich im Zuge dessen bei SF 25 ca. die doppelte Versicherungsprämie jährlich berappen müssen. Durch das "betreute" Fahren mit 17 brauchte ich zum Glück nur noch ca. 65 Euro mehr an Jahresprämie zahlen. Ich bin bei der HUK 24.

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 9. April 2012 19:40
von TobiSLK
Ich habe damals auch Fahren mit 17 gemacht, und wurde der Versicherung als Fahrer überhaupt nicht gemeldet. Auch wenn die sich manchmal sehr pissig anstellen, aber im Schadensfall (von dem ich nicht ausgehen möchte) haftet die Versicherung des Fahrzeughalters, und nicht der Fahrer ansich.

Ein Kumpel hatte folgendes Szenario:

Mit dummen gerademal 18 Jahren hatte er mal übers Wochenende nem Kumpel sein Motorrad geborgt, und da die Maschine offen eingetragen war, und er 17 war, fuhr er sozusagen nciht so ganz legal. Wie es der Zufall wollte musste ein Autofahrer vor ihm Bremsen, er war mit den Gedanken nicht da wo er hätte sein sollen, und des gab einen großen Bums. Motorrad Totalschaden, Auto etwas eingeknautscht, der Schaden für das Auto wurde der Versicherung des Halters voll in Rechnung gestellt, und die hatten es dann schon so gedreht das er eigenmächtig das Motorrad ohne seine Einwilligung genommen hat.

Er hatte also den dusel, das er im Prinzip für den von ihm verursachten Schaden keinen Cent hätte bezahlen sollen, weil die Versicherung des Halters (also seine) dafür hinhalten musste.

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 9. April 2012 20:38
von Boettch_70
Also, das mit dem Aufschlag, machen nicht alle Versicherungen. die R&V-Versicherung trät zwar den Fahrer ein, aber einen Aufschlag gibt es nicht. Der kommt erst dann, wenn das Kind 18 Jahre alt ist, und alleine fahren darf.

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 9. April 2012 23:03
von L.E. Octi
TobiSLK hat geschrieben:Auch wenn die sich manchmal sehr pissig anstellen, aber im Schadensfall (von dem ich nicht ausgehen möchte) haftet die Versicherung des Fahrzeughalters, und nicht der Fahrer ansich.
Korrekt. Stand auch nie zur Debatte das der Fahrer (primär) haftet.
TobiSLK hat geschrieben:Ich habe damals auch Fahren mit 17 gemacht, und wurde der Versicherung als Fahrer überhaupt nicht gemeldet.
Dann wäre im Schadenfall obiges eingetreten. Nur jetzt kommt das Aber. Die Versicherung kann und wird dann dem Halter entweder die gesamten Kosten in Rechnung stellen, oder die entgangenen Prämien der Höherstufung nachberechnen. Und erstens glaube ich nicht das dies hier funktioniert und zweitens ist es ein ganz anderer Fakt.
TobiSLK hat geschrieben:und die hatten es dann schon so gedreht das er eigenmächtig das Motorrad ohne seine Einwilligung genommen hat.
Erstens, würde sich die Versicherungsgesellschaft ja selber ans Bein pinkeln und zweitens geht es um Fahren in Begleitung.
Übrigens, erklär mir mal wie Du argumentieren willst, wenn mit Gesetzeskonformer Begleitung des U18 Fahrers es zu einem Unfall kommt, man das "eigenmächtige Benutzen" argumentieren will. :lol:

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 9. April 2012 23:48
von neuhesse
OT.

Die Versicherung haftet nicht für den Fahrer oder Halter. Sie tritt in begründeten Fällen in Leistung anstelle des Versicherungsnehmers.

Jeder ist erstmal für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich. Dies zeigt sich auch darin, das die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit zwar in Leistung tritt (aufgrund gesetzlicher Pflicht), aber versucht einen Teil, oder alles, beim Versicherungsnehmer zurückzuholen.

Re: Begleitetes Fahren...

Verfasst: 9. April 2012 23:51
von L.E. Octi
Ich hatte jetzt Fahrzeughalter mit Versicherungsnehmer gleichgesetzt. Aber wie von Dir beschrieben ist es korrekt.