Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
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Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Ich war zuletzt wieder einige tausend Kilometer auf deutschen Autobahnen unterwegs.
Dabei wechselten sich Strecken mit "freier Fahrt" u. durch Beschilderung begrenzte Bereiche ab.
Je nach Bundesland kommt also nach einer "freien Fahrt" ein 130-er bzw. ein 120-er Schild.
Weiß jemand von euch, ab wann nach diesen Schildern bei einer Geschwindigkeitskontrolle üblicher Weise die Geschwindigkeit gemessen wird?
Sicher ist es so gedacht, dass man ab diesen Schildern die darauf vorgeschriebene Geschwindigkeit einhält.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass dies eine Vollbremsung rechtfertigt, könnte mir also vorstellen, dass es einen "Toleranzweg" ab dem Schild gibt, in dem nicht gemessen wird.
Dabei wechselten sich Strecken mit "freier Fahrt" u. durch Beschilderung begrenzte Bereiche ab.
Je nach Bundesland kommt also nach einer "freien Fahrt" ein 130-er bzw. ein 120-er Schild.
Weiß jemand von euch, ab wann nach diesen Schildern bei einer Geschwindigkeitskontrolle üblicher Weise die Geschwindigkeit gemessen wird?
Sicher ist es so gedacht, dass man ab diesen Schildern die darauf vorgeschriebene Geschwindigkeit einhält.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass dies eine Vollbremsung rechtfertigt, könnte mir also vorstellen, dass es einen "Toleranzweg" ab dem Schild gibt, in dem nicht gemessen wird.
Zuletzt geändert von RS200@raceblue am 7. Juni 2012 23:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Ich habe mal gehört, frühestens 250 Meter hinter dem ersten Schild, was begrenzt, darf geblitzt werden. Ist aber Mundpropaganda, ob das wirklich so ist, keine Ahnung.
- Timmey
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Ich hab mal Google angeschmissen, und hab hier was gefunden.
Ich zitier mal den User durbanZA. Der schrieb am 14.10.2008 um 12:43 Uhr:
"Es gibt zwar -von Bundesland zu Bundesland- unterschiedliche innerdienstliche Anweisungen, wo Kontrollen stattzufinden haben.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien hat jedoch keine Außenwirkung, d.h. die Messung wird dadurch nicht ungültig.
Darüberhinaus betonen diese Richtlinien, dass in Einzelfällen, z.B. innerorts, bei Gefahrenstellen oder sehr kurzen Verbotsstrecken der "Mindestabstand" zum Schild unterschritten werden kann.
Das Gesetz ist eindeutig: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und kann von da an überwacht werden."
Ich glaube mich zu erinnern, dass auf Vox "Automobil" (Rubrik: Recht so) mal unterschiedliche Toleranzen der Bundesländer gezeigt wurden - bezog sich jedoch auf Landstraßen und ging von 50m - 150m nach dem Schild.
Ich zitier mal den User durbanZA. Der schrieb am 14.10.2008 um 12:43 Uhr:
"Es gibt zwar -von Bundesland zu Bundesland- unterschiedliche innerdienstliche Anweisungen, wo Kontrollen stattzufinden haben.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien hat jedoch keine Außenwirkung, d.h. die Messung wird dadurch nicht ungültig.
Darüberhinaus betonen diese Richtlinien, dass in Einzelfällen, z.B. innerorts, bei Gefahrenstellen oder sehr kurzen Verbotsstrecken der "Mindestabstand" zum Schild unterschritten werden kann.
Das Gesetz ist eindeutig: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und kann von da an überwacht werden."
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Danke euch Zweien.
Damit kann ich schon mal etwas anfangen.
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- Alteingesessener
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Eine unfaire Zwischenfrage. Bist Du geblitzt worden? ( gerade in solch einem sensiblen Bereich)etwas anfangen
- RS200@raceblue
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Nein.SHK 1983 hat geschrieben:Bist Du geblitzt worden?
Aber beim Runterbremsen, kamen mir ein paar mal die "Hintermänner" gefährlich nah.
Die können ja nicht wissen, das die EBC so brutal beißen. 8)
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Hi,
Geblitzt werden darf ab dem Schild. Mindestabstände sind nur empfehlungen und müssen nicht eingehalten werden. Weiß ich leider aus eigener Erfahrung.
Grüße
Geblitzt werden darf ab dem Schild. Mindestabstände sind nur empfehlungen und müssen nicht eingehalten werden. Weiß ich leider aus eigener Erfahrung.
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- Alteingesessener
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Danke für die ehrliche Antwort. Mir kam es nämlich wirklich so vor, als ob Deine Frage nicht ganz zufällig gestellt wurde.
Wichtig ist, das nichts passiert ist.
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- RS200@raceblue
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Danke Leo, für den Link.