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AHK ohne TÜV-Abnahme

Verfasst: 9. Oktober 2002 09:32
von StefanB
Moin!
Mein Octi bekommt heute eine neue Anhängerkupplung ( vielleicht hätte ich besser im Tuning-Forum gepostet :lol: ). Wird durch eine Fachwerkstatt geregelt.
Was kann mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich auf die TÜV-Abnahme und dem Eintrag in den Brief verzichte?
Danke im voraus.
Stefan

Verfasst: 9. Oktober 2002 10:17
von Thomas D
Nix!

Normalerweise sind die AHK mit ABE, die Du nicht eintragen mußt!

Habe meine mit E-Satz für 115,-Euro gekauft (http://www.cago.de
Einbau hat nur 1,5-2 Stunden gedauert, mit Anschließen...

Ach ja, gib mal bei "Suchen" einfach "Anhängerkupplung" ein, da gibt es noch mehr Beiträge dazu und meistens findest Du dort auch schon viele Antworten!

Thomas D

AHK ohne TÜV-Abnahme

Verfasst: 10. Oktober 2002 08:14
von martin.fonfara
Hallo Thomas,

leider muss ich Dir in dem Punkt bzgl. der ABE widersprechen !
AHK müssen nach dem Einbau auf fachgerechte Durchführung geprüft werden.
Ein Gutachten ist somit in jedem Fall fällig.
Lediglich die Änderung des Fzg.-Briefes und des Scheines ist jetzt nicht mehr sofort nötig.
Dieses kann jetzt später, z.B. bei einer Adressenänderung oder notwendigen Eintragungsänderung durchgeführt werden.
Allerdings muss das Gutachten dann ständig im Fahrzeug mitgeführt werden.

Ohne Erstellung eines TUV/DEKRA-Gutachtens erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug !

Gruß

Martin

Verfasst: 10. Oktober 2002 09:07
von Thomas D
Hm :-?
Habe ich anders gehört!
Frage noch mal nach!
Beim Einbau kann mann ja nix falsch machen!
Fahre die Tage zu meinem Tüv Heini, brauche eh Tüv für meinen "neuen" Anhänger

Verfasst: 10. Oktober 2002 17:52
von Joker1976
Hallo,

bei mir sagte man, daß es auf die Nummer der AHK ankommt. Es gibt dort eine Nummer (KBA? oder so ähnilch...), wenn diese Nummer vorhanden ist, muß sie nicht in den Brief eingetragen werden. Die TÜV-Abnahme hingegen ist - wie bei allen anderen sicherheitsrelevanten dingen - PFLICHT.

Nur mit TÜV!

Verfasst: 14. Oktober 2002 11:56
von Simon
Jede AHK die nachträglich eingebaut wird braucht eine ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis). Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig - Es gibt vom TÜV einen Prüfbericht/Gutachten. Das Fahrzeug muss aber auf jeden Fall beim Tüv vorgeführt werden! Hier wird geprüft ob sie richtig eingebaut wurde und ob die Elektik richtig funktioniert. Ohne eine TÜV-Abnahme erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Wenn du zweifel haben solltest - ruf doch mal deinen TÜV an. Du kannst dir damit viel Ärger ersparen!

Gruß Simon