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Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 1. September 2012 20:47
von dimacom
Hallo,
ich habe bei meinem 160 PS-Octavia Combi die "Lasterweiterung" auf 1500 kg in den Schein eintragen lassen (bis 8%). Was mir aber keiner beantworten kann:
Was passiert denn, wenn ich mit meinem Wohnwagen (ca. 1450 kg) an einen Autobahn-Berg komme, der dann 12% hat? Komm ich dann nicht mehr rauf?
Der Wohnwagen - Verkäufer meinte nur: "Tja, Pech dann." Super Antwort ... kann ja wohl schwer auf der Autobahn umkehren ....
Könnt ihr mir da qualifiziertere Antworten geben?
Tausend Dank im Voraus.
Dieter
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 1. September 2012 20:53
von insideR
Es gibt auf BAB Steigungen mit 12%? Das täte mich wundern.
Außerdem gehts ja nicht so sehr ums "hoch", sonder eher ums runter, um den Effekt des Schiebens und des möglichen Aufschaukelns. Da muß man halt rechtzeitig die Geschwindikeit drosseln, um die Fuhre auf jeden Fall zum Stillstand bringen zu können.
Kribbelig wirds also nur, wenn die Rennleitung an so einer Abfahrt steht und das Gewicht feststellt. Außerdem zählt dabei nicht die eingetragene Gesamtlast des Anhängers, sondern die tatsächliche.
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 1. September 2012 21:10
von dimacom
Danke vielmals.
Dann weiß ich jetzt Bescheid
![Very Happy :D](./images/smilies/icon_e_biggrin.gif)
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 2. September 2012 08:41
von Oberberger
Bergauf wirst Du da keine Probleme bekommen, das schafft der Octi schon in einem der kleinere Gänge....und bergab geht es dann Huuuuuiiiii.....musst nur immer schaun, dass der Hänger HINTER dem Octi bleibt.
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 2. September 2012 08:57
von insideR
Ich finde es sehr angemessen, meine hochwissenschaftliche Aussage noch einmal auf pubertär-volkstümlicher Weise darzustellen, dass sie sich nun auch einer breiten Masse - Obacht! Doppel- bis Dreifachdeutig! -, also dem BLÖD-Leser, erschließt.
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 2. September 2012 16:21
von otter
Moin Moin
In deiner Zulassung steht 8% Steigung, dann solltest du alles was darüber ist meiden, und dir einen anderen Weg suchen, denn sollte was passieren, oder du wirst von der Rennleitung gestoppt, dann hast du ein Problem.
Ob es in Deutschland eine BAB mit 12% gibt mag ich zu bezweifeln. Aber auf Landstraßen, wie im Harz, Kyffhäuser, Thüringen, Alpen ect. musst du damit rechnen.
Ergo: vorher die Strecke gut planen!!
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 2. September 2012 16:27
von Cardriver
Hallo
Eine Frage die sich mir bei diesem Thema immer stellt.
Es heißt doch Steigung und nicht Gefälle, weil immer wieder von Bergab die Rede ist.
Ich dachte das bezieht sich auf ein noch Problemloses Anfahren mit dem Gewicht bei entsprechender Steigung?
Ich habe jedoch noch nie an einem PKW einen Hänger geschweige denn so einen Schweren hänger gehabt,
dashalb kann ich da eben auch nicht mitreden und frage deshalb lieber nochmal.
Gruß
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 2. September 2012 18:53
von agneva
ich habe mal gelernt, dass die 8% Angabe extra für den AB Betrieb angeben wird - weil man dann eben eine AB Route planen kann für lange Strecken und somit garantiert die 8% Anhängelast nehmen kann.
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 3. September 2012 09:06
von zweiter_BSE
Cardriver hat geschrieben:Es heißt doch Steigung und nicht Gefälle, weil immer wieder von Bergab die Rede ist.
Ich dachte das bezieht sich auf ein noch Problemloses Anfahren mit dem Gewicht bei entsprechender Steigung?
"Bergab" ist natürlich auch eine Steigung - wenn auch für den Gegenverkehr oder beim Rückwärtsfahren
Und anfahren am Berg ist auch bei stärkeren Steigungen und höheren Lasten noch möglich - nur gehts dann eben massiv auf die Kupplung. In dem Fall sind die alten Wandlerautomaten klar im Vorteil.
Re: Überschreitung Anhängelast
Verfasst: 3. September 2012 17:20
von zwidi
zweiter_BSE hat geschrieben:
Und anfahren am Berg ist auch bei stärkeren Steigungen und höheren Lasten noch möglich - nur gehts dann eben massiv auf die Kupplung.
Ich bin im Moment in die Kupplungsreibbelagentwicklung involviert. Dort wird u.a. ein sog. "ABE-Test" gefahren. Wie der Name schon sagt ist es ein Nachweis, den der Hersteller zur allgemeinen Typgenehmigung erbringen muss.
Dieser Test schreibt vor, dass der Zug (Fzg + Anhänger) 5 x innerhalb von 5 Minuten voll ausgeladen (mit zulässigem Gesamtzuggewicht) bei maximaler Steigung (i.d.R. 12%) mit einer
definierten Rutschzeit von ca. 5s und genau definierter Drehzahl (Benziner ca. 3000, Diesel ca. 2500) anfahren können muss.
Das ist echte Vergewaltigung für eine Kupplung! Meiner Meinung nach kommen hier die Begrenzungen der zul. Steigungen her.