Bordnetzsteuergerät + nachgerüstete Anhängerkupplung
Verfasst: 3. September 2012 16:39
Bei meinem fast 3 Jahre alten Octavia ist vor kurzem das Bordnetzsteuegerät ausgefallen bzw. hat jede Menge defekte Glühbirnen bemängelt.
Nach abklemmen der Batterie und wieder anschließen (bei VAG) hat alles wieder funktioniert. Jedoch hat mir der Werkstattleiter mitgeteilt das das BSG defekt wäre und jederzeit wieder ausfallen könne.
Da ich auf Nummer Sicher gehen wollte habe ich auf anraten der VAG- Werkstatt ein neues einbauen lassen. Nach 3 Tagen Codieren hat man nun dort festgestellt das das Steuergerät für die Anhängerkupplung die Steuerung des restlichen BSG stören würde und einen Kurzschluss hätte. Da es kein Orginal SKODA- Steuergerät wäre haben sie die Anhängerkupplung aus der Kodierung herausgenommen.
Ich sollte mich an die Werkstatt wenden welche die Angängerkupplung eingebaut hätte.
Lt. VAG- Werkstatt wurde dort nur mit WESTFALIA- Anhängerkupplungen gearbeitet was bei meiner nicht der Fall wäre.
Die eingebaute Kupplung ist aber eine Westfalia, was mit der Werkstattleiter nicht abnehmen wollte. Ich habe Ihn gebeten doch mal im Kofferraum nachzusehen, da dort die Kupplung liegt...
Langer Rede kurzer Sinn:
1. Wenn ich meinen Wagen zur Reperatur abgebe und ein neues BSG eingebaut wird sollte ich doch eigendlich davon ausgehen das ein neues Gerät voll funktionsfägig ist.
Kann ich hier eine Minderung der Reperaturkosten verlangen bzw. darauf bestehen das eine Nachprogrammierung seitens des BOSCH-Dienstes dem VAG-Händler in Rechnung gestellt wird?
2. Ich habe vor dem Einbau eine Kulanz auf die Material- und Arbeitzzeit vereinbart. Kann ich trotzdem Verlangen das alte Steuergerät ausgehändigt zu bekommen?
3. Kann ich ggf. darauf bestehen das die VAG-Werkstatt das alte Gerät wieder einbaut??? (Mit diesem hat ja zuletzt alles funktioniert)
Übrigens: Die Werkstatt welche mit die Kupplung eingebaut hat ist ein Fachbetrieb für Anhänger und auf die Nachrüstung speziallisiert. Die Codierung wurde seinerzeit (vor ca. 12 Monaten) von einem BOSCH- Dienst durchgeführt welcher mit der Anhänger-Firma zusammenarbeitet.
Nach abklemmen der Batterie und wieder anschließen (bei VAG) hat alles wieder funktioniert. Jedoch hat mir der Werkstattleiter mitgeteilt das das BSG defekt wäre und jederzeit wieder ausfallen könne.
Da ich auf Nummer Sicher gehen wollte habe ich auf anraten der VAG- Werkstatt ein neues einbauen lassen. Nach 3 Tagen Codieren hat man nun dort festgestellt das das Steuergerät für die Anhängerkupplung die Steuerung des restlichen BSG stören würde und einen Kurzschluss hätte. Da es kein Orginal SKODA- Steuergerät wäre haben sie die Anhängerkupplung aus der Kodierung herausgenommen.
Ich sollte mich an die Werkstatt wenden welche die Angängerkupplung eingebaut hätte.
Lt. VAG- Werkstatt wurde dort nur mit WESTFALIA- Anhängerkupplungen gearbeitet was bei meiner nicht der Fall wäre.
Die eingebaute Kupplung ist aber eine Westfalia, was mit der Werkstattleiter nicht abnehmen wollte. Ich habe Ihn gebeten doch mal im Kofferraum nachzusehen, da dort die Kupplung liegt...
Langer Rede kurzer Sinn:
1. Wenn ich meinen Wagen zur Reperatur abgebe und ein neues BSG eingebaut wird sollte ich doch eigendlich davon ausgehen das ein neues Gerät voll funktionsfägig ist.
Kann ich hier eine Minderung der Reperaturkosten verlangen bzw. darauf bestehen das eine Nachprogrammierung seitens des BOSCH-Dienstes dem VAG-Händler in Rechnung gestellt wird?
2. Ich habe vor dem Einbau eine Kulanz auf die Material- und Arbeitzzeit vereinbart. Kann ich trotzdem Verlangen das alte Steuergerät ausgehändigt zu bekommen?
3. Kann ich ggf. darauf bestehen das die VAG-Werkstatt das alte Gerät wieder einbaut??? (Mit diesem hat ja zuletzt alles funktioniert)
Übrigens: Die Werkstatt welche mit die Kupplung eingebaut hat ist ein Fachbetrieb für Anhänger und auf die Nachrüstung speziallisiert. Die Codierung wurde seinerzeit (vor ca. 12 Monaten) von einem BOSCH- Dienst durchgeführt welcher mit der Anhänger-Firma zusammenarbeitet.