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Anlieferung Neuwagen
Verfasst: 24. September 2004 00:35
von cornfeld
Was passiert eigentlich noch beim Händler, wenn der Neuwagen bei ihm eintrifft ? Was muß dieser noch machen und wie lang dauert sowas ?
Mein Händler meint, wenn der Wagen morgen (Freitag) noch eintrifft (wer glaubt's
![Sad :(](./images/smilies/icon_e_sad.gif)
), dann würde er den am Samstag noch anmelden können und ich könnte ihn dann noch übernehmen. Ist sowas realistisch ?
Verfasst: 24. September 2004 01:52
von paramaster
Endreinigung, Sichtung auf Transportschäden, Übergabe Inspektion (Luft, Flüßigkeit, Lichtanlage), evtl. Transport Modus raus...
Kann schon hinkommen...
Verfasst: 24. September 2004 06:57
von insideR
Wenn der Brief da ist, passt's schon. Bei euch ist Samstag die Zulassungstelle offen? Und wieso heißt die dann so?
Ralf
Verfasst: 24. September 2004 08:21
von LJ Octi
@Herr insideR
Weil, wenn sie Aufmachungstelle hieß gingen nur Frauen hin
@ cornfeld
Das könnte zeitlich hinkommen wenn nicht irgendwas außerhelb der geregelten Bananen läuft.
MFG von Kendy B.
Verfasst: 24. September 2004 08:46
von cornfeld
Danke für die schnellen Antworten. Dann kann ich ja noch Hoffnung haben, nach soooo langer Wartezeit den Octi endlich in die Arme schließen zu können.
![Razz :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
(Am Montag geht es nämlich in den Urlaub ....)
Laut meinem Händler ist bei uns die Zulassungsstelle (ich glaube, die heißt wirklich so) auch Samstags offen. Ob nur für Händler, das weiß ich nicht.
Liefern die Speditionen die Autos eigentlich auch Samstags / Sonntags an ?
Verfasst: 24. September 2004 09:24
von LJ Octi
Samstag bis 12 Uhr, danach herrscht Fahrverbot für LKW, diese gilt bis Sonntag 22 Uhr.
MFG der Speditionskaufmann
Verfasst: 24. September 2004 10:38
von insideR
Fahrverbot Sonntag 0.00-22.00 Uhr.
Oberklugscheißer
Verfasst: 24. September 2004 10:55
von LJ Octi
Du Flachzange :motz: , vielleicht ist mal gesetzlich geregelt, dass LKW über 7,5 t in der Zeit von Samstag 12:00 Uhr ( mittags, nicht dass du auf dumme Gedanken kommst) bis Sonntag um 00:00 Uhr nicht fahren dürfen, es sei denn es handelt sich um Kühltransporte oder auch teilweise Schwerlasttransporte. Diese sind aber nur mit einer Sondergenehmigung der Verkehrsbehörde in diesem Zeitraum zu bewegen.
Jetzt hab ich mich aber aufgeregt 8)
Mfg Dipl. Ing. für Verkehr ( im Bett und auf der Straße )
Verfasst: 24. September 2004 12:32
von insideR
Naja, meine LKW-Kutscher-Zeit ist schon ein paar Jahre her, aber damals war das so.
Experte für praktischen Verkehr
Verfasst: 24. September 2004 12:39
von Blue
LJ Octi hat geschrieben:Du Flachzange :motz:
... da guckt einer zuviel Scrubs
![:rofl:](//twemoji.maxcdn.com/2/svg/1f923.svg)