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Heckschaden O2 Combi 1z

Verfasst: 5. Dezember 2012 09:09
von earthmoving
Guten Morgen!

Frage an die Karosserieexperten: An meinem Heck hat sich ein Opel Corsa zerlegt, nur Blechschaden, keine Verletzten!

Sah im ersten Moment nicht so Wild aus, der Experte ermitteltete aber einen Schaden zwischen 8.000 - 10.000 €.

O-Ton Experte:"..und wenn der Längsträger krumm ist, dann ist die Karre eh Schrott!"

Sensationell, das Auto ist von Mai 2012 und dann womöglich Schrott?

Ist ein "krummer" Längsträger der Todesschein für mein Auto?

Danke im voraus fürs zulesen

Gruß

earthmoving

Re: Heckschaden O2 Combi 1z

Verfasst: 5. Dezember 2012 09:40
von kalli*
Entweder man baut ein Auto was nicht kaputt geht dann schüttelt es die Passagiere durch und verletzten sich,
oder man baut ein Auto das sich verbiegt und die Stöße auffängt und der Passagier wird "ruhig" im Sitz gehalten.
Das ist die Wahl die man heutzutage trifft.

Wenn das Auto noch so neu ist könnte evtl. mit etwas Zuzahlung noch mal ein Neuwagen bei rausspringen > Anwalt fragen.

Re: Heckschaden O2 Combi 1z

Verfasst: 5. Dezember 2012 10:08
von neuhesse
earthmoving hat geschrieben:O-Ton Experte:"..und wenn der Längsträger krumm ist, dann ist die Karre eh Schrott!"

Sensationell, das Auto ist von Mai 2012 und dann womöglich Schrott?
Das freut wahrscheinlich niemanden. Aber folgendes ist auch nicht zu verachten. Link

Re: Heckschaden O2 Combi 1z

Verfasst: 5. Dezember 2012 13:27
von derdancer
Hi,

wenn die Reparaturkosten 60% vom aktuellen Wert (ggf Gutachten einholen) überschreiten würden, wird das als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet.

Re: Heckschaden O2 Combi 1z

Verfasst: 5. Dezember 2012 13:43
von earthmoving
Anschaffung im Mai 2012 für 31.000 €, das wäre echt ne Vollnarkose mit einem Totalschaden.

Montagmittag bin ich schlauer, da soll der Schaden frei gelegt sein und dann entscheidet sich der weitere Weg!

Gruß
earthmoving

Re: Heckschaden O2 Combi 1z

Verfasst: 5. Dezember 2012 19:31
von mojo73
derdancer hat geschrieben:Hi,

wenn die Reparaturkosten 60% vom aktuellen Wert (ggf Gutachten einholen) überschreiten würden, wird das als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet.
Das ist so nicht richtig.
Das Auto hat einen Totalschaden sobald die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Sollte das der Fall sein ist das aber auch nocht nicht das Ende.
Wenn man als Geschädigter ein berechtigtes Interesse an der Reparatur des Fahrzeug hat, klappt das auch noch nach der 130% Regel (Opferregel).
Hier sollte die Versicherung des Schädigers dann also das max. 1,3 fache des Wiederbeschaffungswertes bezahlen.
Sollten die tatsächlichen Reparaturkosten höher ausfallen wie das 1,3 Fache des Wiederbeschaffungswertes trägt der Geschädigte das Risiko für die Übersumme.

Ich stehe den ganzen Mist auch grade durch. :evil: