Tieferlegung und Felgen mit ABE?
- StegMich
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Tieferlegung und Felgen mit ABE?
Ich habe bei meinem Skoda Octavia Combi den Eibach Pro-Kit E10-79-004-03-22 mit 30 mm Tieferlegung verbaut. Nun würde ich gerne Sonderräder 7,5Jx17 ET47 (mit ABE) und Reifen 225/45 R17 91W (CoC eingetragen) verbauen. Kann ich diese Felgen mit ABE fahren oder muss ich die wegen der Tieferlegung vom TÜV eintragen lassen? Danke für alle Antworten!
Viele Grüße
Michael
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Re: Tieferlegung und Felgen mit ABE?
Hi,
Muss mit Sicherheit eingetragen werden. ABE's gelten nur mit Serienfahrwerk. Müsste auch drinstehen, wenn du dir die mal durchliest
MfG
Muss mit Sicherheit eingetragen werden. ABE's gelten nur mit Serienfahrwerk. Müsste auch drinstehen, wenn du dir die mal durchliest
MfG
- StegMich
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Re: Tieferlegung und Felgen mit ABE?
... im Eibach-Gutachten steht, dass keine technischen Bedenken gegen Sonderräder bestehen - siehe Foto. Das hilft aber auch nicht gegen eine TÜV-Eintragung,oder?
- Dateianhänge
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- Eibach-01.jpg (88.18 KiB) 1861 mal betrachtet
Viele Grüße
Michael
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Re: Tieferlegung und Felgen mit ABE?
Was steht denn in der ABE der Sonderräder, bzw. welche sind es? Im Teilegutachten der Federn steht ja, wie Du bereits richtig erkannt hast, das keien Bedenken bestehen, wenn alle erforderlichen Auflagen erfüllt sind. Und in der ABE der Felgen, wird sicher ähnliches stehen. Ansonsten müssten ja zig User hier im Forum Probleme haben, da Tieferlegung und andere Felgen als die serienmäßigen.
Ich bin dann mal weg.
- StegMich
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Re: Tieferlegung und Felgen mit ABE?
... da steht:
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Ich verstehe nicht, was mit dem rot hervorgehobenen Satzteil gemeint ist.
Die zig User im Forum könnten aber auch beides eingetragen haben. Meine Frage war, ob ich bei eingetragenen Federn Räder mit ABE nutzen kann oder ob das nicht zulässig ist. Basti13 hat das so als generell gültig beschrieben. Mir wurde es mal anders erklärt und ich habe mich drauf verlassen, vermutlich aber zu unrecht.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Ich verstehe nicht, was mit dem rot hervorgehobenen Satzteil gemeint ist.
Die zig User im Forum könnten aber auch beides eingetragen haben. Meine Frage war, ob ich bei eingetragenen Federn Räder mit ABE nutzen kann oder ob das nicht zulässig ist. Basti13 hat das so als generell gültig beschrieben. Mir wurde es mal anders erklärt und ich habe mich drauf verlassen, vermutlich aber zu unrecht.
Viele Grüße
Michael
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