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Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 25. Februar 2013 10:43
von funkypunk1985
Moin Miteinander,
letzte Woche ist meiner Frau einer "draufgerollt". Sie war Innerorts bei einer Auffahrt auf eine Hauptstraße und ein RTW kam (eh eine Vorfahrtachten-Situaiton)- normales Bremsen - und der hat scheinbar geträumt.
Ausgestiegen, sie hat nix gesehen und ist weiter (Der Verursacher hatte nen alten Golf, da sa man auch nix)- Der Verursacher ist nicht mal ausgestiegen und hat genervt geschaut.
Da ich nicht dabei war, ist das leider etwas unglücklich gelaufen und meine Frau ist gutmütig nach hause. (zum Glück das Kennzeichen notiert, leider aber nicht den Fahrer selbst)

Zuhause haben wir festgestellt, dass die Heckschürze an der unteren Kanten eingeknickt wurde - Der Golf ist aufgrund der niedrigen höhe im unteren Bereich reingerollt. Man sieht einen Riss an der Verkleidung (weiße Verfärbung).
Da das Auto EZ vom 8/2011 hat und sehr und absolut unfallfrei ist, sehe ich das etwas problematisch, dachte aber anfangs dass es nur 200-400€ Schaden ist.
Wir haben das direkt der gegnerischen Versicherung gemeldet (die mussten wir auch erst ermitteln^^). Da der Verursacher am Unfall schon so genervt war, gehe ich mal davon aus dass es Probleme geben wird - Auch wenn prinzipiell keine Schuldfrage besteht befürchte ich, dass er es verleumgnen wird - zur Not haben wir aber auch ne Vollkasko wobei hier ebenfalls erhebliche Kosten anfallen (300€ Selbstbeteiligung + Hochstufen)

Meine Frau meinte sie wäre mit dem Kopf sogar nach vorne "geschlagen", ihr ist aber zum Glück nix passiert. Jetzt befürchten wir, dass die eigentliche Stoßstange, der Auspuff in der Höhe oder das Heck etwas abgekommen hat.
Ich dachte eigentlich es ist nurn Lackkratzer, nun kommt die Befürchtung dass das Auto als Unfallfahrzeug gebranntmarkt wird.
(Habe gelesen, dass man es dem Heck von Octavia nur schwer ansieht, da er doch scheinbar viel schluckt.)

Lange rede, kurzer Sinn - am Mittwoch ist das Auto bei der VW Werkstatt (Garantieleistungen - in der Kofferraumklappe selbst ist Wasser - Kennzeichenlampe verostet)).
Reicht hier eine einfache Begutachtung - Abnehmen der Schürze, wenn die eigentliche Stoßstange sauber ist => keine Delle etc alles ok oder soll ich einen Gutachter in jedem Fall verlangen? Die gegnerische Versicherung meinte die stellt erst ab einen Schaden >1000€ einen, soweit der Verursacher die Schuld auch anerkennt... Der Schaden wäre ja dann erheblich höher aufgrund des erheblichen Wertverlusts.
Für mich sieht das nur nachn Kratzer aus - aber man weiß ja nie...

VG & Danke

PS: Auf dem Bild sieht man die Kunstoffstauchung, in dem unteren Bereich hat der die Schürze reingedruckt.

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 25. Februar 2013 13:20
von insideR
Anzeige erstatten, zur Werkstatt, Gutachter beauftragen.

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 25. Februar 2013 13:35
von TorstenW
Moin,

Anzeige erstatten wird schwierig, da die Frau ja selber weggefahren ist...... ;)
Einen Gutachter braucht's auch nicht unbedingt. Die Werkstatt soll einen Kostenvoranschlag erstellen und den reichst Du bei der gegnerischen Versicherung ein. Erst wenn die dann rumzicken sollte; Anwalt und ggf. Gutachten.

Grüße
Torsten
PS: Mit Deiner Frau solltest Du mal ein ernstes Wörtchen reden!

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 25. Februar 2013 13:50
von zweiter_BSE
Ich würds auch erst mal nur mit KVA probieren, wenn die gegnerische Versicherung den nicht akzeptiert, wird die selbst einen Gutachter schicken.
Wenn der Verursacher allerdings konsequent alles leugnet, wird es schwierig für Euch, ihr seid da leider aus falscher Gutmütigkeit in einer schlechten Position.

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 25. Februar 2013 14:16
von funkypunk1985
Hi,
also Anzeige wird keine erstattet, da meine Frau ja selbstverschuldet weiter ist :) unabhängig davon dass der Verursacher ein Ar... ist.
Ernstes Wort habe ich auch schon mit ihr geredet...
Die gegnerische Versicherung sagte, soweit der Teilnehmer das zugibt, ist eine Reparatur bis 1000€ abgedeckt. Gibt es da einen Widerspruch (befürchte ich, vonwegen er ist nicht gefahren usw.), oder der Schaden liegt über 1000€, dann kommt ein Gutachter von denen.
Ansich ist das eine 100% klare Situation... was mich nur wunderte, 1 h nach den Unfall wollte ich Beweisfotos vom Schaden einreichen, die interessierte das aber nicht, meinten das eilt nicht...
Ich will einfach nur sicherstellen, dass der Schaden bei der Werkstatt richtig aufgenommen wird und erkannt- Wenns nur der Kratzer ist, wärs egal. Wäre das Auto verzogen, sprechen wir ja unabhängig von der Reparatur über einen Schadenersatz (liegt ja nochmals weit über 1000€).

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 25. Februar 2013 14:43
von TorstenW
Moin,

ob der Typ zugibt, gefahren zu sein oder nicht, ist für die Schadensabwicklung völlig irrelevant! Die Versicherung gilt für das Fahrzeug und nicht für den Fahrer.
Da hat die Versicherung also Unfug erzählt. Das einzige Problem könnte werden, wenn er abstreiten würde, dass es überhaupt sein Fahrzeug war, das am Unfall beteiligt war.
Aber so schwarz wollen wir (noch) nicht malen.......

Grüße
Torsten

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 26. Februar 2013 08:46
von AlfT
Also wir hatten letzten Herbst mit unserem 1U einen ähnlichen Fall - an der Ampel einer draufgerollt. Sah erstmal nur nach leichten Kratzern aus.

Bin ins Autohaus damit - Chef hat sich die Sache angesehen - Ergebnis: 800€ Schaden, weil an der Heckschürze zwei Halterungen abgerissen waren. Die Dinger sind halt dazu da Energie abzubauen - und das tun sie auch höchst bereitwillig...
Und wenn deine Frau sogar einen deutlichen Ruck gemerkt hat und sogar nach vorne geschleudert wurde, würde ich erst recht einen genaueren Blick drauf werfen lassen. Dann kommst Du schnell in den Bereich von 1500€ + X an Schaden!

Fazit: zumindest immer die Daten vom Unfallgegner geben lassen - also Versicherungsscheinnummer oder zumindest Kennzeichen und Name des Halters/Fahrers, am besten via Personalausweis. Fotos können auch nicht schaden. Und im Zweifel, wenn der Gegner sich bockbeinig anstellt - Polizei holen.

Übrigens, weil wir gerade mit unserem 1U wieder eine Schadensabwicklung zu erledigen haben - das Recht auf ein Gutachten hast Du ab einer Schadenshöhe von 750€. Ob diese erreicht ist, sollte deine Werkstatt grob abschätzen können...

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 26. Februar 2013 08:54
von insideR
TorstenW hat geschrieben: Anzeige erstatten wird schwierig, da die Frau ja selber weggefahren ist.
Ja, is klar. Aber in diesem Falle würde ich argumentativ dahingehen, dass sich die arme kleine Frau, um die es sich hoffentlich handelt und nicht um eine Kugelstoßerin, durch den Unfallgegner so eingeschüchtert fühlte, dass sie die Flucht ergriff und keinen klaren Gedanken fassen konnte. Und jetzt hat sie sich Mut angetrunken und will den Kerl an den Eiern hängen sehen, quasi.

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 26. Februar 2013 09:12
von funkypunk1985
Hi,
ja das mit der Schadenshöhe befürchte ich auch schon :( Morgen werde ich mehr sehen und mich von der VW Werkstatt hoffentlich gutberaten lassen.
Meine nen Unfall passiert und ist ja echt Kindergarten - Aber dann so ein Verhalten als Ursacher...
Rufe heute nochmal an, ob die Versicherung den Verursacher nun endlich erreicht hat...

Klar .. unabhängig von der Sicherung der Unfallstelle und Personenschäden sollte das beim Sachschaden anders aussehen... aber praktisch vergisst man dann doch was :)
-Zeugenanhalten
-Unfall in Stand aufnehmen, Fotos & Videos mitm Smartphone
-Ausweis geben lassen und Protokoll aufnehmen
-Beim Streit Polizei

Aber jetzt die Anzeige mit der Unfallflucht - das wäre wohl etwas unverschähmt...

Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Verfasst: 26. Februar 2013 10:03
von TorstenW
Moin,

man hat nicht per se "Anspruch" auf ein Gutachten.
Wenn bei so einem Pillepalleschaden die Werkstatt einen ordentlichen KVA erstellt und die Versicherung diesen akzeptiert, dann ist ein Gutachten obsolet.
Man ist nämlich auch als Geschädigter zur Schadensminderung verpflichtet!
Erst wenn die Versicherung rumzickt, wird es interessant. Aber auch dann hat man als Geschädigter die Wahl des Gutachters!

Grüße
Torsten
PS: Nicht vergessen, die Unkostenpauschale (zwischen 30 und 50 EUs) geltend zu machen!