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Blinkerbirnen

Verfasst: 17. März 2013 08:01
von Roberto
Die Blinker sind ja trotz LED RL normale Glühlampen. Hinten werdens wohl vom Typ BA15 sein und vorne bilde ich mir ein zwei kleinere Lampen gesehen zu haben. Weiß jemand mehr?

Ich denke ein Tausch auf LED wird sicher auch anderen durch den Kopf gehen :wink:

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 17. März 2013 09:24
von tehr
Warum sollte man das tun?

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 21. März 2013 16:53
von Roberto
Leider ist auch in der BA vom Netz bezüglich Lampentyp nix zu finden. Nur wie mann sie tauscht.

@tehr warum? na weil ich mir einbilde bei den Origiginal LED Rück- und Bremsleuchten auch das dazupassende "harte" LED Blinken haben möchte. :)

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 21. März 2013 22:24
von L.E. Octi
Vorne sind PWY24 verbaut.
Hinten sind es normal PY21W.
Übrigens, wenn ich mich nicht verguckt habe, sind bei der LED Variante das Brems, Rückfahrlicht und die Nebelschlussleuchte auch normale Glühlampen.

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 22. März 2013 09:22
von Roberto
Genau das meine ich ja, auch die LED Rückleuchten haben Glühlampen beim Blinker und Rücklicht.

LEO sind vorne wirklich diese PWY 24W verbaut? Müssen relativ neu sein denn viel zu finden gibts da nicht im Netz.
Die Fassung ist ja übelst, wird wohl noch dauern bis jemand eine LED Variante auf den Markt bringt...

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 22. März 2013 10:28
von L.E. Octi
Laut Akte ja. Kosten beim Händler 25 Teuronen das Stück, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.
Sind bei Audi und einigen VW Modellen so ab 2012 im Einsatz, was ich auf die schnelle gesehen habe.

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 24. März 2013 20:05
von Snow-White
Roberto hat geschrieben:Leider ist auch in der BA vom Netz bezüglich Lampentyp nix zu finden. Nur wie mann sie tauscht.
In der deutschen BA findet sich keinerlei Hinweis darüber, wie die Blinkerleuchten zu wechseln sind. Manuel sagt, daß nur die Wechsel erläutert werden, die man mit handwerklichem Geschick selbst wechseln kann. Für nicht aufgeführte bitte die Fachwerkstatt aufsuchen.

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 30. August 2013 09:51
von Snow-White
Hier mal eine Zusammenstellung der verwendeten Glühlampen für Fahrzeuge mit Halogenscheinwerfern

vorne
Fernlicht, Tagfahrlicht, Standlicht - H15
Abblendlicht - H7
Blinklicht vorne - PWY24W
Lampe Nebelscheinwerfer - H8, beim RS H16

Seitenblinker Aussenspiegel - W5W
Einstiegsbeleuchtung Aussenspiegel - 5W5

hinten
Rückfahrlicht - P21W 12V 21W
Bremslicht, Standlicht - P21W 12V 21 W
Blinklicht hinten - PY21W 12V 21W
Standlicht hinten - W5W 12V 5W
Nebelschlusslicht - H21W 12V 21W
drittes Bremslicht, Leuchtdioden, nicht einzeln ersetzbar
Kennzeichenleuchte - W5W

Innenleuchte Dachverkleidung - W5W
Innenleuchte hinten links, rechts - C5W
Handschuhfach - W5W
Türwarnleuchte - W5W
Fussraumleuchten - W5W
Kofferraumleuchte - W5W

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 19. September 2013 14:08
von hodi
Hallo Forianer,
ich habe im Juni einen Octavia III bestellt und werde ihn vermutlich in 2-3 wochen erhalten.

Bin auf diesen Thread gestossen und danke snow-white erstmal für die genaue auflistung der Lampen und Lämpchen.
jedoch tun sich mir noch fragen auf...

Gibt es einen Unterschied zwischen 5W5 und W5W? laut bildern auf Google nicht...

Bei den Kennzeichenleuchten bin ich mir nicht so sicher ob hier die glassockellampe W5W drinnen ist... da waren ja immer sofitten drin?

danke im voraus...

lg aus Kärnten
Andreas

Re: Blinkerbirnen

Verfasst: 20. September 2013 02:09
von neuhesse
Seitens der Economic Comission for Europe (ECE) wurden auch Glühlampen für Fahrzeuge normiert. Siehe Zulassungsvorschrift ECE-R37. In dieser ist auch festgelegt, daß Hersteller ihre Lampen nach der Zulassungsvorschrift ECE-R37 prüfen lassen müssen, bevor diese als Fahrzeuglampen verkauft werden dürfen.

Jetzt könnte ich mir vorstellen, daß manch Produzent/Händler sich den Aufwand sparen will oder das Glühobst zwar in Teilen (äußerlich) der Norm entspricht aber in anderen Punkten (Lichtstrom, Leistungsaufnahme z. B.) abweicht. Bei Verwendung der korrekten Bezeichnung (W5W) entsprechend ECE-R37 würde er sich angreifbar machen. Nicht aber, wenn er eine andere, nicht geschützte Bezeichnung wählt. Das diese in der Zeichenwahl dem Original dann möglichst ähnlich sein soll, ist aus Verkäufersicht nachvollziehbar.