serviceheft unklarheiten zwecks stempel

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occiQQ55
Frischling
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serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von occiQQ55 »

Hallo

Habe mal ne Frage

Mein Mechaniker Freie Werkstatt sagt, es gibt seid paar Jahren eine Reglung man muss nicht mehr zum Service in eine Vertragewerkstatt (außer mobilitäts und evtl kulanz geschichten) muss.

Mein Verkäufer (Vertragswerkstatt) sagt es sollte bei Abgabe möglichst ein Händler Stempel drin sein (sprich VW-AUDI-SEAT-SKODA)

Meine Frage nun
WENNNN ich mein Octavia nach 4 Jahren Laufzeit wieder hinstelle muss das Serviceheft ausgeüllt sein mit einem Vertragsstempel oder reicht eine Freie Werkstatt die Original Teile verwendet auch

Ich mein solang der Service ordnungsgemäß durchgeführt wurden ist, ist es doch eigentlich wurscht oder?!


Danke schonnmal für die Info´s und Hilfe!!!
Sockenralf
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von Sockenralf »

Hallo,

man muß sein Auto überhaupt nicht zum Kundendienst bringen, man kann es solange fahren, bis es kaputt ist :wink:

ABER:
geht es um "Garantie", dann kann der Hersteller die sehr wohl von irgendwelchen Bedingungen abhängig machen


Geht es um irgendwelche Leasing-Dinge?
Was steht denn dazu im Vertrag?

MfG
occiQQ55
Frischling
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von occiQQ55 »

Grantie ist seid einem 3/4 Jahr abgelaufen von daher----
ist kein Leasing ist eine Ballonfinazierung und Wahrscheinlich stelle ich ihn hin nach ablauf...

deswegen die Frage wegen dem Service

meiner wurde bei Skoda gekauft und wird entweder hingstellt also über Verbrieftes Rückgaberecht oder im Kundenautrag privat gleich Weiterverkauft aber bei einem anderen Händler
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L.E. Octi
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von L.E. Octi »

Ich erhielt letztens einen Brief von SAD, in dem klar gestellt wurde, das die Formulierung im Serviceheft missverständlich ist. Man muss nicht in eine Vertragswerkstatt. Eine Werkstatt die eine Inspektion nach Herstellervorgaben erledigt ist i.O.
Leider habe ich den Brief nicht aufgehoben.
Von der Existenz kann man sich hier überzeugen. Und so sah er aus.

Bild
Leider nicht größer im Netzt gefunden.

Vlt. hat ja jemand noch das Original und kann es zur Verfügung stellen.
Ich bin dann mal weg.
occiQQ55
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von occiQQ55 »

Das Klingt ja schonmal Super interessant, Hoffentlich hat jemand disen Brief ich habe aber keinen erhalten
neuhesse
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von neuhesse »

Der Brief wurde/wird bestimmt nicht pauschal an alle Skodabesitzer verschickt.


In der Leitlinien zur Kfz-GVO (EU) Nr. 461/2010 hat die EU-Kommission klargestellt, dass auch während der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit der Kunde grundsätzlich die Wahl hat, Wartungen und Instandsetzungsarbeiten am Fahrzeug von markengebundenen oder freien Werkstätten durchführen zu lassen. Das heißt, der Kunde kann normale Wartungs- und Reparaturarbeiten auch während der Garantie- oder Gewährleistungszeit bei jeder Werkstatt in Auftrag geben, ohne Garantie oder Gewährleistung zu verlieren.

Mängelbeseitigung im Rahmen von Garantie oder Sachmängelhaftung oder Rückrufaktionen darf der Autohersteller aber auf markengebundene Werkstätten begrenzen.
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stadtpirat
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von stadtpirat »

Soweit mir bekannt ist, muss die andere Werkstatt aber die selbe DIN Zertifizierung vorweisen wie die Vertragswerkstatt.
Alle sagten, das geht nicht. Dann kam ich, wusste das nicht und habe es gemacht.

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neuhesse
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von neuhesse »

Nö.

Sie muß nur Inspektion bzw. Reparatur entsprechend den Herstellervorgaben erledigen.
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stadtpirat
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von stadtpirat »

Wieder was dazu gelernt :D
Alle sagten, das geht nicht. Dann kam ich, wusste das nicht und habe es gemacht.

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TorstenW
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Re: serviceheft unklarheiten zwecks stempel

Beitrag von TorstenW »

Moin,

wenn Du das Auto nach Ablauf der Zeit "wieder hinstellst", dann solltest Du solche Faxen vorher mit dem Händler klären. Der im verbrieften Rückgaberecht vereinbarte Restwert ist nicht in Stein gemeißelt! Der ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Da der Händler das Auto, das er in der Zwischenzeit nicht mehr gesehen hat, es aber wieder verkaufen und Gewährleistung dafür übernehmen muss, wird er sich das Auto gaaaaaanz genau ansehen. Und das kann/wird er sich evtl. (zu Recht!) von Dir bezahlen lassen, genau so, wie evtl. Mängel, die er findet.
Also wenn Du Dir diesen Stress antun willst..........

Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ;-)
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