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in ABE aufgeführte RAD Kombinationen ohne Eintragung gültig?

Verfasst: 11. Juni 2014 08:21
von daBlue
Hy,

ich habe die Suche bemüht aber nichts zum Thema ABE bzw. nichts zum Thema nicht im Fahrzeugschein aufgeführte Felgen/Reifen Kombination gefunden. Wenn es doch schon einen passenden Thread gibt bitte verschieben!

Entbindet eine ABE (mit erfüllten Auflagen) von der Eintragung noch nicht in den Papieren erfasster Felgen/Reifenkombinationen / LoadIndex etc... ? Eigentlich schon!?
Natürlich nur wenn die ABE enhält:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgen-
größen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind


und im zusätzlich Gutachten dazu steht:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere



Folgende Situation die bestimmt einige "Neulinge" interessiert.
Ich habe ein Felgenkombination die ich seit 2009 auf dem Auto fahre, jetzt wollte ich meinem TÜV erneuern lassen und siehe da, der neue Prüfer akzeptiert diese nicht.

Frage:
Wenn ich eine ABE habe in der steht, das eine bestimmte Felgen/Reifen Kombination z.B. 18" 215/40 R18 mit "TI89" (Traglast Index 580kg) zulässig ist, dann heisst das doch das diese Kombination nicht in den Original Fahrzeug Papieren aufgeführt sein muss!?

In meinen Papieren ist nur 16" und 17" von 205/55 bis 225/45 mit mindestens Traglast Index 91 bei V Reifen angegeben.
Jetzt meint der TÜV Prüfer das diese Traglast mindestens auch der 18" haben muß.
Die Regelung ist doch, die Reifen müssen die Hälfte der maximalen Achslast tragen können also 1150kg / 2 = 575kg. (passt da die Reifen bis 270kmh = 580kg tragen) zumal die ABE ja "TI89" vorschreibt.

Außerdem müsste eh alles (wie Größe etc.)in die Papiere eingetragen werden...
Wozu habe ich dann eine ABE in der genau diese Kombination auf einem baugleichen Fahrzeug schon geprüft und abgenommen wurde?

Anbei die Dokumente wo drin steht was erfüllt sein muß. (Was alles erfüllt ist!?)

http://www.alutec.de/alutec/abe_tuev_gu ... 08_ABE.pdf <- Dort steht drin das nicht eingetragen werden muß, die Frage was ist mit den Felgengrößen wenn diese nicht in den Papieren stehen?

http://www.alutec.de/alutec/abe_tuev_gu ... 5_57-1.pdf <- Auflagen die erfüllt sein müssen. Interessant eigentlich nur Punkt A04 (wegen Formulierung Lastindex aus den Original Papieren) und Punkt T89 Lastindex der Rest ist sowieso erfüllt weil das Fahrzeug in Orginal Zustand ist, nicht tiefer oder so.
Es gibt doch aber gar keine stärkeren 215er Reifen!? Das sind doch schon 300kmh Extraload High Performance Reifen....

Re: in ABE aufgeführte RAD Kombinationen ohne Eintragung gültig?

Verfasst: 11. Juni 2014 08:29
von digidoctor
---

Re: in ABE aufgeführte RAD Kombinationen ohne Eintragung gültig?

Verfasst: 11. Juni 2014 08:52
von daBlue
Hy,

von Punkt A02 entbindet doch der in der ABE angegebene Text??

[Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgen-
größen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind

Der Loadindex ist doch durch die Traglast 89 = 580kg ohne Abschlag bis 270km/h durch die Y Reifen erfüllt?

Re: in ABE aufgeführte RAD Kombinationen ohne Eintragung gültig?

Verfasst: 11. Juni 2014 11:22
von daBlue
So jetzt bin ich völlig verwirt... was gilt denn nun? ABE, Gutachten, Fahrzeugschein?
Was hat am meisten Aussagekraft, doch eigentlich die ABE der Felgen, denn dort wurde genau diese Kombination getestet und freigeben.
Die Originalpapiere und COC Document enthält doch nur noch Empfehlungen bzw. die gänigsten Standards...

Papiere sagen das
Bild

Gutachten zur ABE sagt das
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

ABE sagt das:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Kann jetzt noch einer was dazusagen? Hier fahren doch soviele mit Felgen rum, die werdet ihr doch nicht alle Eintragen haben lassen, wozu gibts denn ABE ? :o

Re: in ABE aufgeführte RAD Kombinationen ohne Eintragung gültig?

Verfasst: 16. Juni 2014 09:21
von daBlue
Keiner ne Idee? :o