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Bei wem auch Tausch def. Kupplungen beim 7-DSG auf Kulanz?
Verfasst: 19. Juni 2014 15:57
von Rocco-Timo
Hallo zusammen,
ich fahre zwar einen Scirocco, hatte jedoch vor 4 Jahren ebenfalls das beschriebene Ruckeln etc.
Laut Werkstatt waren beide Kupplungen an der Verschleiß-Grenze. Habe also wie viele hier eine neue Kupplung bekommen.
Da ich es nicht eingesehen habe, bei knapp 33.000 km für einen offensichtlichen Fehler zu bezahlen, tat ich dies auch nicht.
Nachdem nach einigem Schriftverkehr keine Rückmeldung mehr kam, erhielt ich nach nun 3 Jahren der letzten Meldung eine Zahlungsaufforderung.
Einmal konnte ich hier lesen, dass 100% über durch Kulanz übernommen wurde. Wie war es bei den anderen?
Der Fehler scheint ja mittlerweile weit verbreitet und bekannt zu sein. Kann ja nicht normal sein, dass die Kupplungen so früh ausgetauscht werden müssen, bzw. dann alle ca. 30.000 km ausgetauscht werden müssen...
Gruß Timo
Re: Serviceaktion beim 7-Gang-DSG
Verfasst: 19. Juni 2014 16:35
von TorstenW
Moin,
das wird jetzt keine Rechtsberatung!
Da Du offenbar die Werkstattrechnung nicht bezahlt hast, kam nun (korrekter Weise) eine Mahnung, bevor die Forderung verjährt ist. Da Du damals einen Werkstattauftrag erteilt hast, der offenbar auch korrekt ausgeführt wurde, wirst Du nicht umhin kommen, diese Rechnung endlich zu bezahlen! Ob und was wer auf Kulanz geregelt bekommt/bekommen hat, hat mit der Bezahlung der Rechnung absolut nichts zu tun! Das hättest Du alles damals (ggf. mit Unterstützung durch die Werkstatt) mit VW klären können/müssen.
Wenn Du die Rechnung jetzt nicht bezahlst, steht bald der Kuckuckskleber vor der Tür. Und das mit allen Konsequenzen (Schufa-Eintrag etc.).
Was ich von solchen Leuten halte, die eine Rechnung "einfach so" nicht bezahlen, das schreibe ich lieber nicht.......
Grüße
Torsten
Re: Serviceaktion beim 7-Gang-DSG
Verfasst: 19. Juni 2014 18:41
von Rocco-Timo
Ich habe die Rechnung nicht "einfach so" nicht bezahlt. Hätte ich evtl. direkt dazuschreiben sollen.
Ich habe nicht einmal den angesprochenen Auftrag erteilt.
Als die Diagnose feststand wurde mir zuerst gesagt, dass es ein Garantiefall wäre.
Anschließend wurde festgestellt, dass die Garantie es nicht abdeckt, aber man hätte einen Kulanz-Antrag gestellt und würde auf die Rückmeldung warten.
3 Tage später erhielt ich den Anruf, dass das Fahrzeug repariert und abholbereit ist. Dazwischen hatte ich keinen Kontakt mit der Werkstatt.
Ich habe mein Auto abgeholt, und einige Tage später hatte ich die Rechnung im Briefkasten.
Anschließend habe ich mich an die Kundenbetreuung gewendet um eine Kulanz Regelung zu erzielen, da mein Autohaus dort nicht weiter versucht hat etwas zu regeln. Und habe dies auch dem Autohaus mitgeteilt. Dieses wollte alles weitere dann ebenfalls mit der Kundenbetreuung klären.
Ich war mit dem Fahrzeug (leider) häufiger in Werkstätten, als es mir lieb war. Ich habe jede Leistung die ich beauftragt habe auch bezahlt.
Gruß
Re: Serviceaktion beim 7-Gang-DSG
Verfasst: 19. Juni 2014 19:09
von TorstenW
Moin,
aber im Verlauf von 3 Jahren sollte man schon eine Info (egal ob Zustimmung oder Ablehnung der Kulanz) bekommen haben und im Falle dass nicht, selber noch mal nachfragen.
Auf jeden Fall hast Du (auch wenn die Vorgehensweise der Werkstatt möglicher Weise ebenfalls nicht ganz "sauber" war) IMHO keine allzu guten Karten, wenn die Werkstatt jetzt "Ernst" macht......
Außer Du hast irgendwas schriftlich.
Grüße
Torsten
Re: Serviceaktion beim 7-Gang-DSG
Verfasst: 19. Juni 2014 19:29
von digidoctor
Wenn es keinen Auftrag gibt? Man könnte der Werkstatt allerdings die selbst immer gern verlangte Kulanz geben und einen Eigenanteil bezahlen, falls das Recht auf seiner Seite ist.
Ofensichtlich war die Instandsetzung ja erfolgreich.
Aber irgendwas stimmt da nicht. Die andere Seite würde mich mal interessieren.
Re: abgetrennt aus: Serviceaktion beim 7-Gang-DSG
Verfasst: 19. Juni 2014 23:00
von neuhesse
@Timo
Hallo und Willkommen im Octavia-Forum,
ich habe dein Problem aus dem Thread abgetrennt und hierher verschoben. Geht es doch nicht um ein technische Problem, sondern um ein rechtliches.
Du sagst vor 4 Jahren wurde die Rep. ausgeführt. Also in 2010. Forderungen aus 2010 sind mit Ablauf des Jahres 2013 verjährt. § 195 BGB. Allerdings kann die Verjährung auch gehemmt werden. Wobei dafür eine einfache Mahnung oder Zahlungsaufforderung des Leistungserbringers im allgemeinen nicht ausreicht. Aber dies kann hier nicht beurteilt werden. Dafür sollte der komplette Auftrag inkl. dem Schriftverkehr von einem Fachmann begutachtet und bewertet werden.
Edit:
Was evtl. auch noch in Betracht zu ziehen wäre >> Gewährleistung bzw. Garantie. Wird doch der Scirocco III erst seit 2008 produziert und somit die Anzeige des Mangels noch während der Gewährleistungs-, Garantiefrist erfolgt sein.
Re: abgetrennt aus: Serviceaktion beim 7-Gang-DSG
Verfasst: 20. Juni 2014 00:04
von L.E. Octi
@Rocco-Timo, war das jetzt nur eine Info..oder steckt eine konkrete Frage dahinter? Bis auf dies
Rocco-Timo hat geschrieben:Einmal konnte ich hier lesen, dass 100% über durch Kulanz übernommen wurde. Wie war es bei den anderen?
konnte ich keine Frage zu Deinem doch ausführlich beschriebenen Problem (der Rechnung nach 4 Jahren) erkennen. Und auch da wäre das Aufsuchen eines Anwalts sicher besser, als die Frage im Octavia-Forum.
Re: abgetrennt aus: Serviceaktion beim 7-Gang-DSG
Verfasst: 20. Juni 2014 07:02
von Rocco-Timo
L.E. Octi hat geschrieben:@Rocco-Timo, war das jetzt nur eine Info..oder steckt eine konkrete Frage dahinter? Bis auf dies
Rocco-Timo hat geschrieben:Einmal konnte ich hier lesen, dass 100% über durch Kulanz übernommen wurde. Wie war es bei den anderen?
Ja, das sollte eigentlich die einzige Frage sein.
Ich wollte eigentlich keine Diskussion zu einer Rechtsfrage entfachen.
Es ging mir nur darum ähnliche Fälle, bei denen Kulanz eingeräumt wurde zu sammeln.
Damit ich mich noch einmal mit meinem Autohaus zusammen setzen kann, ihnen aufzeigen kann, dass es einige Fälle gibt, bei denen es Kulanz-Regelungen gab und sie bitten sich noch einmal mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Das meine Frage so abdriftet tut mir leid. ):
@neuhesse: Laut Werkstatt greift die Garantie hier nicht, da es sich bei der Mehrfachkupplung um ein Verschleißteil handelt. Jedoch kann es sich meiner Meinung nach bei 33.000 nicht um normalen Verschleiß handeln, da sonst davon auszugehen ist, dass die Kupplungen alle ca. 30.000 ausgetauscht werden müssten.
Gruß
Re: Bei wem auch Tausch def. Kupplungen beim 7-DSG auf Kulanz?
Verfasst: 20. Juni 2014 13:56
von neuhesse
Nochmals verschoben und Threadtitel angepasst.