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Ab wann Autoreparatur nach Auffahrunfall

Verfasst: 9. Juli 2014 14:14
von bummi
Hallo liebe Gemeinde ,
weiß nicht genau ob ich solch eine Frage hier stellen darf , denn es handelt sich hier nicht so richtig um
eine rechtliche Auskunft oder Angelegenheit.
Folgendes . Hatte einen Auffahrunfall ( Kettenreaktion von 4 Autos , ich war der dritte ), d.h. mein Hintermann wurde auf meinen Wagen raufgeschoben und ich demzufolge auf meinen Vordermann . Schuldfrage von der Polizei eindeutig , laut Protokoll. Daten der Beteiligten wurden ausgetauscht , auch Versicherungsdaten ( grüne Karte da aus DK ) des Verursachers.Habe selber den Unfall der jeweiligen Vers. gemeldet , jedoch der Verursacher tat es noch nicht. Zugeschickte Unterlage der Versicherung habe ich ausgefüllt und abgeschickt , bisher Null Reaktion , da Schuldiger noch im Urlaub und noch nicht gemeldet.
Nun meine eigentliche Frage : Ab wann kann ich nun endlich meinen Wagen reparieren lassen , denn die Versicherung des Schuldigen hat sich noch nicht gemeldet . Wie gehe ich vor , kann ich einfach mein Auto reparieren lassen oder muß ich auf Anweisungen etc. der Versicherung warten ?
Habe doch ein Recht auf Rep. meines Autos , zumal ich ein Geschädigter bin. Wie kann man eine Wertminderung des Wagens geltend machen ?
Habt Ihr Tipps oder Anregungen dazu ?
Ich weiß , dies ist keine Rechtsauskunft hier , aber vielleicht ein paar Tipps
Danke

Re: Ab wann Autoreparatur nach Auffahrunfall

Verfasst: 9. Juli 2014 14:23
von FeinFahrFan
Is ne blöde Situation....

Ist denn nur die Karosserie beschädigt oder wurde auch teilweise die Elektronik in Mitleidenschaft gezogen? (Darfst du mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen?)

Hast du auch schon mit deiner Versicherung geredet, ob die schon einmal solche Fälle behandelt haben?

Ich weiß nicht in wie weit das möglich ist, doch kann deiner Versicherung dir die Reparatur nicht bezahlen und sie holen sich das Geld vom Unfallverursacher?

Re: Ab wann Autoreparatur nach Auffahrunfall

Verfasst: 9. Juli 2014 15:36
von TorstenW
Moin,

ist es wirklich zu 120% eindeutig festgestellt worden, dass der Hintermann Dich auf den Vordermann draufgeschoben hat???
Würde mich teilweise wundern wenn sie das so im Protokoll geschrieben haben, da Du ja theoretisch schon am Vordermann "angedockt" gewesen sein kannst......
Ausländische Versicherungen sind meist nicht die Schnellsten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du zum Anwalt gehen (vorher Deckungszusage holen!), damit der der Versicherung Druck macht. Bei einem ausländischen Beteiligten (nicht wegen ihm, aber der Versicherung) empfiehlt sich sowieso ein Anwalt.

Grüße
Torsten

Re: Ab wann Autoreparatur nach Auffahrunfall

Verfasst: 9. Juli 2014 21:51
von Automatik-Octi
Moin,
hast Du eine Verkehrs Rechtschutz Versicherung ? Ohne Freigabe von der gegnerischen Versicherung würde ich nichts machen, um sich abzusichern würde ich mir Rat bei der eigenen Versicherung holen.
Gruß Automatik-Octi

Re: Ab wann Autoreparatur nach Auffahrunfall

Verfasst: 10. Juli 2014 03:09
von mojo73
bummi hat geschrieben:...Nun meine eigentliche Frage : Ab wann kann ich nun endlich meinen Wagen reparieren lassen , denn die Versicherung des Schuldigen hat sich noch nicht gemeldet . Wie gehe ich vor , kann ich einfach mein Auto reparieren lassen oder muß ich auf Anweisungen etc. der Versicherung warten ?
...
Grundsätzlich kannst du dein Auto sofort nach dem Unfall reparieren lassen.
Um nicht auf den Kosten der Reparatur sitzenzubleiben empfiehlt es sich aber auf die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung zu warten.
bummi hat geschrieben: Habe doch ein Recht auf Rep. meines Autos , zumal ich ein Geschädigter bin.
Recht haben und Recht bekommen... Du weisst schon. :roll:
bummi hat geschrieben: Wie kann man eine Wertminderung des Wagens geltend machen ?
Habt Ihr Tipps oder Anregungen dazu ?
Eine Wertminderung des Fahrzeugs durch einen Unfall stellt in der Regel ein KFZ Sachverständiger fest. Eine festgestellte Wertminderung sollte dann in dem Gutachten, was der Sachverständige erstellt, enthalten sein. Du darfst dir den Sachverständigen nach einem Schaden an deinem Fahrzeug selbst aussuchen. In der Regel zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.

Folgendes ist noch zu beachten.
Du hast als Geschädigter auch Pflichten. Eine ist die Schadenminderungspflicht. Soll heissen, wenn du z. B. wegen (d)eines nicht mehr fahr- oder verkehrstüchtigen Fahrzeuges einen Mietwagen brauchst, dürfen die Kosten für diesen nicht aussergewöhnlich hoch sein. Im Zweifel einfach die gegnerische Versicherung nach den Tagessätzen fragen.

Zu guter letzt noch mein persönlicher Rat.
Nimm dir eine Anwalt. Das erspart dir einiges an Rennerei.