Ab wann Autoreparatur nach Auffahrunfall
Verfasst: 9. Juli 2014 14:14
Hallo liebe Gemeinde ,
weiß nicht genau ob ich solch eine Frage hier stellen darf , denn es handelt sich hier nicht so richtig um
eine rechtliche Auskunft oder Angelegenheit.
Folgendes . Hatte einen Auffahrunfall ( Kettenreaktion von 4 Autos , ich war der dritte ), d.h. mein Hintermann wurde auf meinen Wagen raufgeschoben und ich demzufolge auf meinen Vordermann . Schuldfrage von der Polizei eindeutig , laut Protokoll. Daten der Beteiligten wurden ausgetauscht , auch Versicherungsdaten ( grüne Karte da aus DK ) des Verursachers.Habe selber den Unfall der jeweiligen Vers. gemeldet , jedoch der Verursacher tat es noch nicht. Zugeschickte Unterlage der Versicherung habe ich ausgefüllt und abgeschickt , bisher Null Reaktion , da Schuldiger noch im Urlaub und noch nicht gemeldet.
Nun meine eigentliche Frage : Ab wann kann ich nun endlich meinen Wagen reparieren lassen , denn die Versicherung des Schuldigen hat sich noch nicht gemeldet . Wie gehe ich vor , kann ich einfach mein Auto reparieren lassen oder muß ich auf Anweisungen etc. der Versicherung warten ?
Habe doch ein Recht auf Rep. meines Autos , zumal ich ein Geschädigter bin. Wie kann man eine Wertminderung des Wagens geltend machen ?
Habt Ihr Tipps oder Anregungen dazu ?
Ich weiß , dies ist keine Rechtsauskunft hier , aber vielleicht ein paar Tipps
Danke
weiß nicht genau ob ich solch eine Frage hier stellen darf , denn es handelt sich hier nicht so richtig um
eine rechtliche Auskunft oder Angelegenheit.
Folgendes . Hatte einen Auffahrunfall ( Kettenreaktion von 4 Autos , ich war der dritte ), d.h. mein Hintermann wurde auf meinen Wagen raufgeschoben und ich demzufolge auf meinen Vordermann . Schuldfrage von der Polizei eindeutig , laut Protokoll. Daten der Beteiligten wurden ausgetauscht , auch Versicherungsdaten ( grüne Karte da aus DK ) des Verursachers.Habe selber den Unfall der jeweiligen Vers. gemeldet , jedoch der Verursacher tat es noch nicht. Zugeschickte Unterlage der Versicherung habe ich ausgefüllt und abgeschickt , bisher Null Reaktion , da Schuldiger noch im Urlaub und noch nicht gemeldet.
Nun meine eigentliche Frage : Ab wann kann ich nun endlich meinen Wagen reparieren lassen , denn die Versicherung des Schuldigen hat sich noch nicht gemeldet . Wie gehe ich vor , kann ich einfach mein Auto reparieren lassen oder muß ich auf Anweisungen etc. der Versicherung warten ?
Habe doch ein Recht auf Rep. meines Autos , zumal ich ein Geschädigter bin. Wie kann man eine Wertminderung des Wagens geltend machen ?
Habt Ihr Tipps oder Anregungen dazu ?
Ich weiß , dies ist keine Rechtsauskunft hier , aber vielleicht ein paar Tipps
Danke