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Aktivieren der Hupe beim Auf- und Zuschliessen

Verfasst: 6. Dezember 2004 10:45
von Lash1975
Hallo !

Hab da mal was gelesen das man im Developermenü anstelle des "Lichtblinkens" die Hupe aktivieren kann (was natürlich lt. StVO verboten ist)
Hat jemand schon detailliere Infos ? :wink:
Vielleicht kann ich ja meinen Freundlichen dazu bewegen das Dingens zu aktivieren !

Gruss

Verfasst: 6. Dezember 2004 14:18
von digidoctor
vielleicht baut er dir auch noch nicht zugelassene scheinwerfer ein. einfach fragen.

außerdem bestimmt toll, aufm parkplatz samstag mittag

hup-hup alle.

Verfasst: 6. Dezember 2004 20:14
von Ejtsch-Pi
@ Lash1975

Was willst Du damit? Hast Du keine Huptasten im Lenkrad? Oder geht damit der Nägelstreuer an? :rofl:

Ejtsch-Pi

Verfasst: 6. Dezember 2004 21:46
von Lash1975
@ digidoctor : Samstags mittag schlaf ich noch - würd mich also nicht sonderlich stören... :wink:

Mir taugt halt ein akustisches Signal beim Öffnen und Schliessen der Türen !
Hat auch den Vorteil sich nicht mehr umdrehen zu müssen um zu sehen ob irgendwelche Lichter blinken....

PS: Vielleicht melden sich ja Leute die Erfahrung damit haben - den anderen würde ich einen Beitrag unter dem Titel "Technik die er immer noch nicht hat" empfehlen !!

Verfasst: 7. Dezember 2004 17:32
von Ejtsch-Pi
Hallo Lash1975,

auch hier gilt wieder mal der Spruch: Wer lesen kann, ist klar im Voreteil!

Hab gedacht, Du meinst die Lichthupe, daher meine Ironie. Sorry!!

Aber warum soll die Hupe lt. STVO oder STVZO verboten sein als Bestätigung für die abgeschlossene Tür? Mein Passat hupt auch kurz, wenn die Türe zu ist, allerdingens nicht über die reguläre Hupe, sondern das Teil für die Alarmanlage (irgendwo hinten links im Radkasten).

Ejtsch-Pi

Verfasst: 7. Dezember 2004 17:35
von peter.stegemann
Ejtsch-Pi hat geschrieben:Aber warum soll die Hupe lt. STVO oder STVZO verboten sein als Bestätigung für die abgeschlossene Tür?
Dann guck doch mal in die STVO, da steht drin wofuer die Hupe da ist. Das wuerde irgendwie den meisten Autofahrern nicht schaden, vor allem fuer die "Abholhuperei" zu allen Tages- und Nachtzeiten gehoert dem merkbefreiten Teil der Bevoelkerung regelmaessig eine gebatscht.

Verfasst: 7. Dezember 2004 17:42
von Sashgermany
peter.stegemann hat geschrieben:
Ejtsch-Pi hat geschrieben:Aber warum soll die Hupe lt. STVO oder STVZO verboten sein als Bestätigung für die abgeschlossene Tür?
Dann guck doch mal in die STVO, da steht drin wofuer die Hupe da ist. Das wuerde irgendwie den meisten Autofahrern nicht schaden, vor allem fuer die "Abholhuperei" zu allen Tages- und Nachtzeiten gehoert dem merkbefreiten Teil der Bevoelkerung regelmaessig eine gebatscht.
Da du ja anscheinend die Weisheit mit Löffeln gefressen :rofl: hast möchte ich dich nur kurz fragen warum bei einer Standard Alarmanlage das Signal beim auf und Zuschliessen erlaubt ist und wobei der Unterschied liegt!

PS:Dein aggresiver Ton gehört hier glaub ich in keinsterweise hin!!!

Verfasst: 7. Dezember 2004 17:46
von peter.stegemann
Sashgermany hat geschrieben:Da du ja anscheinend die Weisheit mit Löffeln gefressen :rofl:
Die STVO gibt's online, per google ist die schnell gefunden. Man muss sich nicht immer alles von anderen vorkauen lassen.
hast möchte ich dich nur kurz fragen warum bei einer Standard Alarmanlage das Signal beim auf und Zuschliessen erlaubt ist und wobei der Unterschied liegt!
Ich habe noch keinen Schliesston gehoert, die auch nur anhaendernd so laut und nervend wie eine Hupe ist. Wenn deine Schliessanlage solche Toene produziert, solltest du dir mal ueberlegen ob du dich deiner Umwelt unbedingt so aufdraengen musst und ob das nicht auch leiser geht.
PS:Dein aggresiver Ton gehört hier glaub ich in keinsterweise hin!!!
Doch, wenn jemand es toll findet andere Leute mit seiner Hupe zu belaestigen, weil er zu faul ist sich umzudrehen, dann darf man auch mal passend antworten.

Verfasst: 7. Dezember 2004 17:55
von Lash1975
@ peter.stegemann

Mich persönlich interessiert nicht ob dich das Hupsignal stört und wie du von solchen Autobesitzern denkst !
Wenn ich auf jede Beschwerde und Anregung eingehen würde müsste ich mir wahrscheinlich ein Elektroauto kaufen...
Du kannst gerne deine Meinung posten aber ein konstruktiver Lösungsvorschlag zu meinem "Problem" wäre mir lieber !! :wink:

Gruss

Verfasst: 7. Dezember 2004 18:38
von ~v~Rudi~v~
Hallo Lash,

kurze und prägnante Antwort:

Nicht zulässig!

Man könnte zwar argumentieren, dass das ja keiner mitbekommt, kriegt
es die Polizei aber mit, dann bekommst Du einen Mängelbericht und darfst
diese blendende (in -->meinen<-- Augen bescheuerte) Funktion wieder
deaktivieren lassen, inkl. eines Verwarnungsgeldes.

Bitte bedenke einfach mal, dass Du damit gerade abends durchaus Leute
stören könntest, die einfach pennen wollen. Mich kotzen schon die schlecht
eingebauten bzw mangelhaft funktionierenden Alarmanlagen an, die zu
einer bedenklichen Abstumpfung der Bevölkerung geführt haben.

Ich denke, der Händler wird es Dir aktivieren wenn Du lieb bitte sagst, ob
Du damit glücklich wirst, wage ich zu bezweifeln. Wenn es Dir das wert ist,
weil Du Dich nicht nach dem Auto umdrehen möchtest...bitte ;-)

Ich kenn das übrigens aus den Staaten und finde das megaätzend auf
den Parkplätzen in den Malls. Tut Tut UIUIUIUIUI PIEP PIEP KLING KLING.

Viele Grüße

Rudi