Seite 1 von 2

Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 08:08
von OctaviaFreak
Hallo liebe Community,

ich weis nicht zu 100% ob mein Thema hier richtig, entschuldigt also bitte wenn ich falsch sein sollte.

Ich habe mich mit einem Techniker unterhalten und erfahren, dass es mit den richtigen Diagnose-Geräten bei meinem Octavia 1Z möglich ist, vorhandene Funktionen zu aktivieren.
Einen Link habe ich auch für euch:

http://www.stemei.de/pages/coding/skoda ... -ii-1z.php

Mich persönlich würden nur die Punkte "Auto Lock", "Auto Unlock", "Abbiegelicht" und "DWA schärfen mit Horn signieren" interessieren.
Hat jemand schon mit dieser Thematik Erfahrungen gemacht und kann mir berichten, ob es hierbei zu Problemen kommen kann?

Was mich aber am meisten interessiert ist die gesetzliche Regelung: Vor allem bei dem Abbiegelicht und der Quittierung der ZVR habe ich etwas Befürchtungen, dass meine BA erlischt oder Ähnliches auf mich zukommen kann.
Kann mir da jemand weiter helfen? ich mag ja nicht auf meinen Octavia verzichten :cry:

Ich hoffe ich konnte eine kleine Diskussionsrunde eröffnen und freue mich auf eure Antworten.
Danke!

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 08:14
von Herr B aus W
Beim Abbiegelicht brauchst du dir schonmal keine Sorgen machen.

Wenn du eine Alarmanlage verbaut hast, ist das quittieren über Horn auch nicht verboten.
Bei mir war die Einstellung sogar ab Werk aktiv.

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 09:18
von tehr
Herr B aus W hat geschrieben:Wenn du eine Alarmanlage verbaut hast, ist das quittieren über Horn auch nicht verboten.
Wo steht das?

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 09:27
von Jan1Z
Hallo,

vom rechtlichen Aspekt mal ganz abgesehen... ich finde es im höchsten Maße egoistisch, auch nur darüber nachzudenken, so eine Funktion anzuschalten. Stell dir vor, du stellst die Karre Nachts in einem eher ruhigen Wohngebiet ab und sie trötet dann erstmal los, wenn du sie verriegelst.

Wenn du das regelmäßig machst, solltest du vermutlich eher Sorgen haben, dass jemand seine Wut darüber an deinem Auto auslässt...

Über das Autolock usw. musst du dir keine Gedanken machen. Das Auto entriegelt bei Airbagauslösung von selbst, von daher ist die Sicherheit gewährleistet.

Viele Grüße,

Jan

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 09:53
von neuhesse
Für das Abbiegelicht empfiehlt sich jener Thread: Link

Ich glaube hier eine kleine Diskusssionsrunde zu verschiedenen Themen zu eröffnen, ist nicht so sinnvoll. Dürfte nur auf eine Diskussion zum für und wider werden. Aufsplitten auf die einzelnen Wünsche und weitermachen in einem jeweils dazu passenden Thread sollte zielführender sein.

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 09:54
von TorstenW
Moin,

ist alles zulässig.
Der Quittungston beim Schärfen ist ein Zwischending zwischen Knäckern und Quietschen, der stört nicht mal in einem ruhigen Wohngebiet. :roll:
Dagegen der Chrysler von meinem damaligen Chef; der hatte einen Quittungston....... :o

Grüße
Torsten

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 10:26
von Herr B aus W
Manche denken echt, dass bei quittieren die Hupe los trötet.
Das quittieren wird schon durch ein vorbeifahrendes Auto übertönt.

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 10:42
von TorstenW
Moin,

schon die Anfahrt mit dem Auto ist lauter, außer man schiebt es. :lol:

Grüße
Torsten

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 11:32
von 4X4octi
Also bei unserem Kia Carnival hupt schon immer die Hupe beim verriegeln. War schon manchmal ein Spaß wenn man im Biergarten sitzt, das Auto in Sichtweite und wenn jemand (zu) knapp am Auto vorbei geht immer wieder auf die Fernbedienung drücken, sodass er glaubt er hätte die Alarmanlage ausgelöst.
Dagegen ist der Ton beim Octavia echt ein Lercherlschas.

Abbiegelicht ist überhaupt kein Problem, habe ich auch schon codieren lassen. Das einzige worauf du dich einstellen musst ist, dass dich dann dauernd Leute anquatschen: Hey bei dir ist ein Nebelscheinwerfer kaputt!

Grüße

Re: Sind Anpassungen erlaubt?

Verfasst: 20. Februar 2015 15:01
von OctaviaFreak
Vielen vielen Dank für die Hilfreichen Antworten!!!
So wie ich es zusammenfassen kann, brauche ich mir um die rechtliche Seite keine Gedanken machen, das ist schonmal sehr gut.
Also ich werde mir die Verriegelung und das Abbiegelicht wohl definitv machen lassen, den Ton werde ich mir mal bei einem Kollegen anhören und danach entscheiden.
Aber wenn es von der Lautstärke nicht an die Hupe rankommt bin ich guter Hoffnung :)
@alle die sowas schon codieren haben lassen: Seit Ihr mit den Funktionen zufrieden oder sind bei jemanden schonmal Nebeneffekte aufgetreten?