KFZ-Steuer - Säumniszuschlag
Verfasst: 7. Mai 2016 11:37
Hi Leute,
heutzutage ist es ja so, dass man bei der Zulassung eines Fahrzeugs auch eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilen muss.
Früher konnte man eine Einzugsermächtigung erteilen oder aber die Steuern nach Aufforderung überweisen.
Ich habe ein Motorrad, welches seit 1991 auf mich zugelassen ist, für das ich noch keine Einzugsermächtigung erteilt habe. Das war auch nie ein Problem: Der Bescheid vom Finanzamt kam und ich habe den fälligen Betrag überwiesen.
So ist das ja eigentlich auch bei allen anderen Steuern - auch bei erteilter Einzugsermächtigung: Das Finanzamt schreibt einem, was man schuldet und weist darauf hin, dass man den Betrag überweisen soll bzw. dass er zum soundsovielten abgebucht wird.
Seit die KFZ-Steuer durch den Zoll eingetrieben wird, entfällt diese Benachrichtigung: Das Geld wird einfach eingezogen bzw. es wird erwartet, dass man - ohne Aufforderung - pünklich überweist.
Da ich mir den Termin nicht notiert hatte, kam dann heute eine Mahnung INKLUSIVE eines Säumniszuschlags... und Androhung weiterer Säumniszuschläge...
Wenn ich als Firma einem säumigen Kunden eine Mahnung schicke, kann ich auch nicht nach 30 Tagen schon eine Mahngebühr draufschlagen.
Der Zoll darf das?
Ciao
dirk
heutzutage ist es ja so, dass man bei der Zulassung eines Fahrzeugs auch eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilen muss.
Früher konnte man eine Einzugsermächtigung erteilen oder aber die Steuern nach Aufforderung überweisen.
Ich habe ein Motorrad, welches seit 1991 auf mich zugelassen ist, für das ich noch keine Einzugsermächtigung erteilt habe. Das war auch nie ein Problem: Der Bescheid vom Finanzamt kam und ich habe den fälligen Betrag überwiesen.
So ist das ja eigentlich auch bei allen anderen Steuern - auch bei erteilter Einzugsermächtigung: Das Finanzamt schreibt einem, was man schuldet und weist darauf hin, dass man den Betrag überweisen soll bzw. dass er zum soundsovielten abgebucht wird.
Seit die KFZ-Steuer durch den Zoll eingetrieben wird, entfällt diese Benachrichtigung: Das Geld wird einfach eingezogen bzw. es wird erwartet, dass man - ohne Aufforderung - pünklich überweist.
Da ich mir den Termin nicht notiert hatte, kam dann heute eine Mahnung INKLUSIVE eines Säumniszuschlags... und Androhung weiterer Säumniszuschläge...
Wenn ich als Firma einem säumigen Kunden eine Mahnung schicke, kann ich auch nicht nach 30 Tagen schon eine Mahngebühr draufschlagen.
Der Zoll darf das?
Ciao
dirk