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KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 11:37
von diwa68
Hi Leute,

heutzutage ist es ja so, dass man bei der Zulassung eines Fahrzeugs auch eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilen muss.

Früher konnte man eine Einzugsermächtigung erteilen oder aber die Steuern nach Aufforderung überweisen.
Ich habe ein Motorrad, welches seit 1991 auf mich zugelassen ist, für das ich noch keine Einzugsermächtigung erteilt habe. Das war auch nie ein Problem: Der Bescheid vom Finanzamt kam und ich habe den fälligen Betrag überwiesen.
So ist das ja eigentlich auch bei allen anderen Steuern - auch bei erteilter Einzugsermächtigung: Das Finanzamt schreibt einem, was man schuldet und weist darauf hin, dass man den Betrag überweisen soll bzw. dass er zum soundsovielten abgebucht wird.

Seit die KFZ-Steuer durch den Zoll eingetrieben wird, entfällt diese Benachrichtigung: Das Geld wird einfach eingezogen bzw. es wird erwartet, dass man - ohne Aufforderung - pünklich überweist.
Da ich mir den Termin nicht notiert hatte, kam dann heute eine Mahnung INKLUSIVE eines Säumniszuschlags... und Androhung weiterer Säumniszuschläge...

Wenn ich als Firma einem säumigen Kunden eine Mahnung schicke, kann ich auch nicht nach 30 Tagen schon eine Mahngebühr draufschlagen.
Der Zoll darf das?

Ciao

dirk

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 12:07
von Goldfinger
Das eine ist Privatwirtschaft und das andere der Staat. Während der eine kulanter ist, weil an Fortbestehen der Geschäftsbeziehung interessiert. Der andere will nur eines. Dein Geld. Und zwar sofort.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 13:23
von Octarius
Im Steuerbescheid ist der regelmäßige Zahlungstermin angegeben. Die früheren Hinweise auf den Zahlungstermin waren Dienst am Kunden den man leider eingestellt hat. Ist sehe hier so schwer es auch fällt die Behörde im Recht, auch wenn sie nicht gerade kundenfreundlich arbeitet.

Ich würde das zähneknirschend bezahlen um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Alternativ kannst Du Dich auch auf etwas Schriftwechsel einlassen und die Zahlstelle damit zermürben. Schlussendlich dürften sie aber dennoch gewinnen.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 15:41
von KlausK
Die Zahlstelle wird nicht zermürbt, eher der Zahler und teurer kann es auch noch werden.
Als Firma kannst Du nach 30 Tagen (Verzug) Gebühre nehmen, sollte der Verzug früher eingetreten sein (Form der Rechnung, Mahnung dafür unnötig), auch früher.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 18:00
von TorstenW
Moin,

im Steuerrecht hast Du bei Verzug sofort Verzugszinsen zu zahlen. Vater Staat erst, wenn er sich mit einer Erstattung mehr als 12 Monate Zeit lässt...... :evil:

Grüße
Torsten

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 18:04
von Goldfinger
Zahl es und mach dir einen Vermerk fürs nächste Jahr.

Wenn du mit denen Schriftverkehr anfängst, wird es erstens teurer und die bekommen sogar noch Gehalt dafür sich mit dir rumzuärgern. Lohnt sich für dich nicht.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 18:33
von TorstenW
Moin,

wenn man ein neues Fahrzeug zulässt, kann man in der Einzugsermächtigung ein Kreuz machen bei: "Ich gestatte auch den Einzug aller anderen fälligen Steuern per Lastschrift".
Wenn Du das nicht gemacht hast; selbst gemachtes Leid. 8)

Grüße
Torsten

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 20:51
von tehr
Meine Bank hat extra eine Komfortfunktion für regelmäßige Überweisungen: Die heißt Dauerauftrag. Einfach einrichten und garantiert keinen Zahlungstermin mehr verpassen.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 7. Mai 2016 22:58
von diwa68
TorstenW hat geschrieben: wenn man ein neues Fahrzeug zulässt, kann man in der Einzugsermächtigung ein Kreuz machen bei: "Ich gestatte auch den Einzug aller anderen fälligen Steuern per Lastschrift".
Wenn Du das nicht gemacht hast; selbst gemachtes Leid. 8)
Für alle anderen Steuern hat mein Finanzamt eine Einzugsermächtigung.

Aber zum einen war das vor 25 Jahren als ich das Motorrad zugelassen habe für die KFZ-Steuer noch kein Thema (und hat bislang problemlos mit dem Steuerbescheid funktioniert) und zum anderen will nun der Zoll diese Steuer haben, was wohl der Auslöser für das "Kunden"-unfreundliche Verhalten ist.

Und ja, JETZT habe ich mir den Termin notiert auf den ich bislang immer hingewiesen wurde ;-)

Ciao

dirk

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 00:50
von tehr
diwa68 hat geschrieben:Für alle anderen Steuern hat mein Finanzamt eine Einzugsermächtigung.
Was für Steuern zahlt Du denn noch ans das Finanzamt?