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EU-Wagen von einem deutschen Händler kaufen

Verfasst: 20. November 2016 22:54
von Steppenwolf
Hallo zusammen,

ich möchte diese Woche bei einem Freien-KFZ-Händler einen Octavia kaufen, der dort als EU-Neuwagen verkauft wird.

Nun habe ich zwei Fragen:

1. Ich habe folgendes gelesen: "Erwirbt ein freier Kfz-Händler bei einem europäischen Marken-Vertragshändler (im polnischen Fahrzeugbrief steht "Volkswagen Group Polska in Poznan", der deutsche Händler meinte er habe es von InterAuto Skoda in Krakau gekauft) ein fabrikneues Auto um es ohne Zulassung oder ohne Kundenmandat als Neuwagen zum Verkauf anzubieten, handelt es sich um Schleichbezug, den die Automobilhersteller mit allen rechtlichen Mittel, oft auch zum Nachteil der unwissenden Kunden, bekämpfen." (http://www.kfz-euroimport.de/faq.php)

Der deutsche Händler tritt im Kaufvertrag als Verkäufer, nicht als Vermittler auf. Welche Nachteile können mir aus diesem aus wirtschaftlicher Sicht als unlauteren Wettbewerb gewerteten Handeln entstehen?

2. Bei Kauf eines fabrikneuen, bisher nicht zugelassenen Pkw im innergemeinschaftlichen Erwerb der EU gilt: Im Erwerbsland (hier Polen) wird nur der Nettopreis gezahlt, also OHNE MwSt. Weiter: Für Unternehmen, die in Polen ein Auto steuerfrei erwerben, gilt bei Zulassung in Deutschland: 19 % Umsatzsteuer, bezogen auf den Fahrzeugnettopreis (Rechnungsbetrag) sind bei der nächsten turnusmäßigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung durch Eintrag auf Seite 2 dem Finanzamt zu melden.

Da ich das Auto von dem Händler in Deutschland kaufe, der das Auto ja eben NICHT zugelassen hat und nicht zulassen wird, sondern eben ich... muss ich doch an diese Stelle treten.... und die 19% MwSt binnen 10 Tagen an das Finanzamt überweisen.... richtig? :-?


Danke fürs Zeit nehmen!

VG!

Re: EU-Wagen von einem deutschen Händler kaufen

Verfasst: 21. November 2016 09:51
von Black RS
Steppenwolf hat geschrieben:... bei Kauf eines fabrikneuen, bisher nicht zugelassenen Pkw im innergemeinschaftlichen Erwerb der EU gilt: Im Erwerbsland (hier Polen) wird nur der Nettopreis gezahlt, also OHNE MwSt. Weiter: Für Unternehmen, die in Polen ein Auto steuerfrei erwerben, gilt bei Zulassung in Deutschland: 19 % Umsatzsteuer, bezogen auf den Fahrzeugnettopreis (Rechnungsbetrag) sind bei der nächsten turnusmäßigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung durch Eintrag auf Seite 2 dem Finanzamt zu melden.

Da ich das Auto von dem Händler in Deutschland kaufe, der das Auto ja eben NICHT zugelassen hat und nicht zulassen wird, sondern eben ich... muss ich doch an diese Stelle treten.... und die 19% MwSt binnen 10 Tagen an das Finanzamt überweisen.... richtig? :-?
Lecker - genau mein Ding :D

Bitte lies erstmal das. So einfach läßt sich das nicht beantworten ... schreib mir eine PN, dann können wir telefonieren.

Ahoi!
Black RS! 8)