Mahlzeit,
da ich im Internet keine richtigen Ergebnise gefunden habe, stelle ich einfach hier mal meine Fragen.
Am besten beschreibe ich meine Frage mit einem Beispiel 8)
Wenn ein Auto Vollkasko hat und bei einem Einbruch das Navi gestohlen wird, was ab Werk im Beispiel ein Amundsen ist, bekommt man über die Versicherung die Kosten für die Reperatur plus neues Navi erstattet.
Habe ich in meinem Auto aber ein Columbus plus passendes Display nachgerüstet, welches ja wesentlich teurer ist, bekomm ich dann dieses bei Verlust ersetzt? Hat man irgendwie die Möglichkeit, eine "Wertsteigerung" irgendwo sauber registrieren zu lassen, damit man im Schadensfall eben die teurere Gerätschaft bekommt?
Anderes Beispiel in grün wäre ja auch die Aufrüstung von ACC160 auf ACC210. Hat man nen Wildunfall, bekommt man dann einfach wieder nen 160er rein, oder kann man darauf bestehen, dass wieder ein neuer 210er rein kommt? Weil der ja ab Werk nen 160er hat.
Wäre cool wenn jemand dazu was verbindliches sagen könnte
Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
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Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
Moin,
ich verstehe Dein Problem nicht.
Wenn Du andere (bessere) Teile/Geräte ein- respektive angebaut hast, dann hast Du dafür doch sicher Belege/Quittungen?!
Diese im Zweifelsfall vorlegen, färdsch.
Grüße
Torsten
ich verstehe Dein Problem nicht.
Wenn Du andere (bessere) Teile/Geräte ein- respektive angebaut hast, dann hast Du dafür doch sicher Belege/Quittungen?!
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Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul!
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- Alteingesessener
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Re: Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
Einbau ist selber gemacht, aus gebrauchten Teilen von Kleinanzeigen und Privatkauf
Hätte ich vlt. gleich mit rein schreiben sollen, sry
Wäre ein Autoscan ein "Beweis" für bessere Teile? 8)
Hätte ich vlt. gleich mit rein schreiben sollen, sry
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- TorstenW
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Re: Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
Moin,
das musst Du im Zweifelsfall Deine Versicherung fragen.
Grüße
Torsten
PS: Dass Du für das Columbus keinerlei Belege hast, will ich mir lieber nicht vorstellen.......
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Grüße
Torsten
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Re: Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
Autos werden nach Klassen eingestuft, nicht für die Ausstattungen. Insoweit bei "normalen" Aufrüstungen kein Problem, ist in der Prämie drin.
Besondere Aufrüstungen (große Soundanlagen, Gasumrüstung, Tuning-Umbauten wie z. B. große Felgen usw), also alles, was teuer und nicht beim Autokauf beim Hersteller mitbestellt werden kann, sollte man vorsichtshalber beim Versicherer anmelden. Formloser Brief und Kopie der Rechnung (auch Bucht) sollten reichen.
Besondere Aufrüstungen (große Soundanlagen, Gasumrüstung, Tuning-Umbauten wie z. B. große Felgen usw), also alles, was teuer und nicht beim Autokauf beim Hersteller mitbestellt werden kann, sollte man vorsichtshalber beim Versicherer anmelden. Formloser Brief und Kopie der Rechnung (auch Bucht) sollten reichen.
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Re: Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
Hm, also so eine Gebäudeversicherung stellt sich auch an, wenn z.B. Installationsarbeiten Wasser/Gas ohne Rechnung gemacht worden sind und die später zum Schaden führen...gebbi hat geschrieben:Einbau ist selber gemacht, aus gebrauchten Teilen von Kleinanzeigen und Privatkauf
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
- TorstenW
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Re: Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
Moin,
nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.
Hier geht es nicht um durch den (Selbst)einbau entstandene Schäden, sondern um den Nachweis im Falle eines Diebstahls, dass "höherwertige" Komponenten verbaut waren als ursprünglich.
Grüße
Torsten
PS: Was ich von einem Columbus ohne Rechnung/Kaufnachweis halte, habe ich schon geschrieben.....
nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.
Hier geht es nicht um durch den (Selbst)einbau entstandene Schäden, sondern um den Nachweis im Falle eines Diebstahls, dass "höherwertige" Komponenten verbaut waren als ursprünglich.
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Re: Schadensregulierung bei Nach-/Aufrüstung von Komponenten
Ich danke für die Aufklärung 8)
Also grundsätzlich mit Rechnung kein Problem, entnehme ich den Denkanstößen 8)
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Mit freundlichen Grüßen
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