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StVO und Hup/chirp beim Zusperren

Verfasst: 8. März 2005 19:32
von Namgor
Nachdem diese Threads immer wieder in elend langen Diskussionen versinken, möchte ich mal klären warum immer wieder behauptet wird, dass das nicht zulässig ist. Über den Chirp beim Zusperren wird ja auch ganz offen diskutiert und nicht andauernd was von illegal gerufen.

Mein Seat Leon (2003) hat diese Funktion und ich finds super praktisch, da man hört ob das Auto zugesperrt hat. Ich hätte es demnach auch gerne beim Octi.
Es geht hier nicht darum, ob es der eine doof findet und der andere nicht. Geschmäker sind verschieden!

Gleiches gilt für Funktionen wie, worüber es sich vortrefflich Wochenlang diskutieren lässt, bis einige wenige ausfallend werden und der Thred geschlossen wird

Z.B:
- Synchrone Spiegelverstellung
- Akustische Gurtwarner
- Lautstärke der Einparkhilfe
- Dauer der Komfort-Blink-Funktion
- Tagesfahrlicht
- Xenonlicht
- Automatisches Tunnellicht
- Dämmglas
- Telefonfreisprecheinrichtungen
- Navi
- Alufelgen
- Subwoofer
u.v.m.

Der eine liebt es, der andere hasst es und der nächste findet es überflüssig, der andere gefährlich wenn man es hat oder auch nicht hat und wieder andere meinen aufgrund Ihres Standpunktes es anderen verbieten zu müssen.
Besonders Letztere sollten sich hier ausnahmsweise nicht zu Wort melden.

Also wo in der STVO steht das ein wenige Millisekunden dauernder Hup beim Zusperren unzulässig ist? Bitte nicht mit ich hab gehört oder hab gelesen, sondern mal zur Abwechslung eine belastbare Quelle. Ich lasse mich auch gerne belehren, falls dem wirklich so ist.

Wenn wir das geklärt haben und es ist nicht offiziell und eindeutig verboten würde ich nämlich gerne unter Technik einen Thread aufmachen der sich mit der Realisierung beschäftigt.

Verfasst: 8. März 2005 20:13
von Andi
K L I C K

Gruß,
Andi

Verfasst: 8. März 2005 22:34
von Namgor
danke Andi

Aber das ist doch ein Link auf Octi I - Technik bei der man was dazubauen muss.
Gibt es nicht einen Code im Steuergerät der das bewirkt?

Verfasst: 9. März 2005 02:51
von Theresias
Das Hup-Verbot basiert nicht auf der StVO, sondern auf den allgemeinen Gesetzen des BGB. Kurzum, es wird als Lärmbelästigung geahndet!

Beim O² kann man das ebenso wie auch beim alten Modell via Eigendiagnose aktivieren/deaktivieren.

Verfasst: 9. März 2005 15:38
von Niederrheiner
Bei meinem O2 höre ich auch ohne Hupen oder Zirpen dass die Verriegelung schließt. Ich weiss nicht wie die Schließanlage funktioniert, aber es hört sich an, als wenn Magnetschalter ansprechen. Das höre ich auch noch in 5 Meter Entfernung.
Also wozu noch zusätzlich Hupen oder Zirpen?

Verfasst: 9. März 2005 16:27
von octavius
ganz einfach. Mir ist es schon oft passiert, dass ich den Autoschlüssel in der Tasche hatte und irgendwie draufgekommen bin, als ich schon 20m weit weg war.

Verfasst: 9. März 2005 16:29
von Theresias
octavius hat geschrieben:...als ich schon 20m weit weg war.
Ein bekanntes Problem...

...sei froh das du nicht wie ich 80m Reichweite hast... :oops:

ZV-Ton

Verfasst: 9. März 2005 16:34
von neverhope
Moin moin,

ich würde das Öfnen/Schliessen auch gerne mit einem Ton versehen.
Nur über die Blinker ist mir einfach zu unsicher.
Und wenn es über die "serienmässige" Software geht umso besser. Wer weiß mehr und kann einen Weg aufzeigen?

Viele Grüße

Never

Re: ZV-Ton

Verfasst: 9. März 2005 16:36
von Theresias
neverhope hat geschrieben:Und wenn es über die "serienmässige" Software geht umso besser. Wer weiß mehr und kann einen Weg aufzeigen?
http://de.openobd.org/skoda/octavia_1z.htm#46

http://de.openobd.org/faq.htm#longcoding

Re: StVO und Hup/chirp beim Zusperren

Verfasst: 9. März 2005 20:11
von Vau
Namgor hat geschrieben:Also wo in der STVO steht das ein wenige Millisekunden dauernder Hup beim Zusperren unzulässig ist? Bitte nicht mit ich hab gehört oder hab gelesen, sondern mal zur Abwechslung eine belastbare Quelle. Ich lasse mich auch gerne belehren, falls dem wirklich so ist.
Dir kann geholfen werden. Die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) regelt in § 38b unter Verweis auf ihren Anhang, dass Fahrzeug-Alarmsysteme bestimmten Vorschriften entsprechen müssen. Der Anhang zitiert dann die berüchtigte Alarmanlagen-Richtlinie 74/61/EWG. Und da steht wiederum unter Punkt 9.9.2 folgendes:

"Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt."